vermieter kümmert sich nicht um schimmel?
Ich habe eine Frage. Wir haben ein dachfenster wo es rein regnet und es im Winter sogar an der wand friert. Seid dem wir hier drinnen wohnen hat er sich nicht drum gekümmert( genauso wie um die therme wir haben nur kaltes Wasser) so ich habe einen 8 Monate alten Sohn. Mein Freund und der kleine haben dadurch Asthma bekommen aber den Vermieter interessiert das nicht. Nun haben wir eine halbe Monatsmiete einbehalten und nun will er Kaution von uns. Es war aber damals bei einzug abgemacht wir müssen keine Kaution zahlen da wir im ganzen Haus neuen Boden verlegt haben. Nun meine Frage gibt es ein Amt was sich darum kümmert? Oder jemanden an den ich mich wenden kann?
4 Antworten
Ein Amt kümmert sich hierum nicht, allenfalls ein Mieterverein oder ein Anwalt. Ggf. kann man das umgehen (kostet halt beides Geld) indem man den Vermieter schriftlich auf die erheblichen Mängel hinweist, sinnvollerweise mit angemessener Fristsetzung. Ein nachträglich zu zahlende Kaution würde ich selbstverständlich ablehnen, wenn auf diese im Mietvertrag verzichtet wurde, bzw. diese nicht im Mietvertrag als zu zahlen steht. Reagiert der Vermieter nicht, dann wäre die Mietminderung geltend zu machen und später könnte man sich über eine Wohnungskündigung Gedanken machen.
Ich habe eine Frage. Wir haben ein dachfenster wo es rein regnet und es im Winter sogar an der wand friert. Seid dem wir hier drinnen wohnen hat er sich nicht drum gekümmert( genauso wie um die therme wir haben nur kaltes Wasser)
Bei Mängeln geht man so vor:
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Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
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Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
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Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
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Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden. (Aber nur für Mängel, die bei Einzug noch nicht vorhanden waren)
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen. ___________________________________________________________________
Waren die Mängel schon bei Einzug kann deswegen nicht die Miete gemindert werden.
so ich habe einen 8 Monate alten Sohn. Mein Freund und der kleine haben dadurch Asthma bekommen aber den Vermieter interessiert das nicht. Nun haben wir eine halbe Monatsmiete einbehalten
Man sollte vorsichtig sein mit so hohen Mietminderungen, eine ungerechtfertigte Mietminderung kann zur Kündigung führen. Daher sollte eine Mietminderung vom Mieterbund oder Anwalt festgelegt werden.
und nun will er Kaution von uns. Es war aber damals bei einzug abgemacht wir müssen keine Kaution zahlen da wir im ganzen Haus neuen Boden verlegt haben.
Wenn im Mietvertrag keine Kautionszahlung vereinbart wurde, muss auch keine Kaution gezahlt werden.
Nun meine Frage gibt es ein Amt was sich darum kümmert?
Jugenamt oder Gesundheitsamt.
Oder jemanden an den ich mich wenden kann?
Rechtsanwalt oder Mieterbund.
MfG
Johnny
Ist eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung gemacht worden? Wenn nein, dann bitte dringend nachholen. Tut sich nichts, Anwalt zur Hilfe nehmen. Der kostet allerdings Geld.
Sofort einen Anwalt einschalten und Klagen! Er ist verpflichtet, euch zu helfen!