Sonnenschirm auf dem Balkon/Regenwasser, Schlamm?
Hallo zusammen,
X hat dauerhaft einen Sonnenschirm auf dem Balkon, weil dieser kombiniert mit Taubenspikes die einzige Abwehrmethode ist, die gegen die hartnäckigen Tauben funktioniert. Ein Taubennetz kam bisher für X nicht in Frage, weil X dann den Balkon, wie ihr sicherlich versteht, nicht im vollen Umfang als einen Balkon nutzen könnte. Der Hausmaster hat dem X mitgeteilt, dass ein anderer Mieter sich darüber beschwert hatte, und dass der Regenschirm nicht herausragen dürfte. Daraufhin hat X den herausragenden Teil abgerissen. Der Hausmaster hat sich das angeschaut und gesagt, dass es so nun in Ordnung sei. Einige Zeit später bekommt X ein Schreiben direkt vom Vermieter, in dem er schreibt, dass es nun nicht nur darum geht, dass der Schirm die Fassade unschön aussehen lässt, sondern dass sich andere Mieter gestört fühlen, weil der Sonnenschirm viel Regenwasser aufnehmen soll und dieses darunterliegenden Balkone stark nässt, weswegen der Schirm nur bei Bedarf genutzt werden darf.
Wie ist die Rechtslage? Muss der Schirm weg?
Was würdet ihr dem X empfehlen?
Danke schon mal4 Antworten
Hallo Marned,
mal ein anderer Aspekt:
Tauben sind reviertreu und Abwehrmaßnahmen helfen meist auch nur bedingt und sind wie im Falle des "X" unschön. Tauben kann man aber durch einen Fachmann "wegfüttern" lassen. Das ist gar nicht so teuer.
Mit einer solchen Maßnahme durch die Eigentümergemeinschaft könnte das angesprochene Thema ggfs. auf eine gänzlich andere Weise gelöst werden. Taubenkot ist - als kleines Argument - aggressiv gegen die Bausubstanz und wenn man - "worst-case" für die Mieter - die Kosten auf alle Mieter umlegt, kommt für den Einzelnen auch nicht so viel raus.
Grüße und schöne Feiertage.
Vertragspartner des X ist sein Vermieter. Wenn er die Workung der Außenfassade seines Eigentums durch den als Taubenschreck zweckentfremdeten Sonnenschirm moniert, wäre er allein deswegen zu entfernen.
Käme er damit noch Mieterbeschwerden nach, erst recht.
Taubennetze, die unmittelbar über dem Geländer befestigt würden, schränken die Nutzbarkeit des Balkons hingegen nicht ein:
G imager761
Nachbarschaftsstreit ist eins der schwersten Bereiche in Gesetz. Auf der einen Seite hat der Mieter der sich beschwert hat schon recht. Keiner Darf mehr als unbedingt nötig Wasser auf seinen Balkon bringen.
Nur wie X das macht darf er ihm nicht sagen. X könnte eine Folie unter den Schirm machen und so das Wasser auffangen. Dann hat er das Wasser zum Entsorgen.;)
Gegen Tauben helfen Katzen. Befindet sich unregelmäßig eine auf dem Balkon oder hat gar jederzeit Zutritt, suchen die Tauben das Weite oder zumindest weiter entfernt liegende Nachbarbalkone auf.
Das kann aber eine Verhandlungsoption sein. Erkläre dem Vermieter, dass er Dir entweder eine Katze zur Verfügung stellen soll oder das Zeug bleibt, wo es ist.
Haustiere sind laut dem Mietvertrag hier nicht erlaubt.