Vermieter hat falsche Zählernummer angegeben, was tun?
Da ich angeblich immer mehr Stromverbrauch trotz weniger Elektorgeräten und starken Stromsparen habe, habe ich überprüft, ob überhaupt der richtige Zähler abgelesen wurde. Und ich musste feststellen, im Vertrag ist meine Wohnung als links angegeben und abgelesen wurde der Zähler für die rechte Wohnung. Die Nachbarin scheint also für meinen Zähler zu zahlen und umgedreht. Ich habe den Stromversorger angeschrieben, dass wir den falschen Zähler zahlen und die meinten nur, ich muss das mit dem Vermieter abklären, nur der dürfte die Zähler ummelden. Der Vermieter reagiert aber nicht auf Briefe und auch sonstige Mängel interessieren ihn nicht. Kann denn der Stromanbieter da wirklich nichts machen oder will er einfach nicht? Eigentlich müsste es doch für den Stromanbieter nachvollziehbar sein, welche Zähler beim Einbau welcher Wohnung zugeordnet waren.
9 Antworten
Der Stromanbieter hat Unterlagen, auf denen die Wohnung als "rechts" oder "links" markiert ist. Aber ob es dann tatsächlich die betreffende Wohnung ist und diese beim Vermieter mit der gleichen Seitenbezeichnung läuft, wissen die Götter.
Standard mit R oder Li ist die betrachtungsweise von der Strasse aus. nun gibt es aber Fälle, in denen die treppe gewendelt ist und zur Wohnung hin auf die Strasse zuläuft. Dann wäre die vom treppenhaus grechte Wohnung in Wirklichkeit die Linke. Und die Vermieter handhaben es unterschiedlich, selbst innerhalb des eigenen Bestandes.
Also: In den Keller gehen, den Dir zugeordneten Zähler suchen, den dazugehörenden Hauptschalter ausschalten und in der Wohnung prüfen, ob wirklich kein Strom mehr da ist. Vorher Computer etc. aisschalten und den NAchbarn von der Aktion benachrichtigen.
Und wenn Du dann sicher weisst, dass Dir der falsche Zähler zugeordnet wurde, einen Brief per Einwurfeinschreiben an den Vermieter senden und um Berichtigung bitten. DAnach mit dem EVU Verbindung aufnehmen und um Berichtigung auch der rückwirkenden Abrechnungen bitten.
Deine Nachbarin wird das wohl auch nicht grade toll finden. Tu dich mit ihr zusammen und wende dich erneut an den Vermieter. Das geht ja nicht einfach so weiter.
Die Nachbarin wird einen Teufel tun. Laut der Schilderung zahlt die ja deswegen weniger als sie müsste.
In welchem Vertrag? Mietvertrag? Stromvertrag?
Ansonsten weißt Du doch bestimmt, ob Du "rechts" wohnst oder "links".
Der Zähler hat eine Nummer. Diese Nummer müßte doch eigentlich auch in Deinem Übergabeprotokoll stehen. Anschließend hast Du Dich doch beim Stromanbieter mit dieser Nummer angemeldet.
Du hast doch einen Vertrag direkt mit dem Stromanbieter für einen bestimmten Zähler.
Prüfe nochmal ganz genau, ob der Zähler mit dieser Nummer Deinen Stromverbrauch zählt. Mach dazu alle Sicherungen raus und schau, ob sich der Zähler bewegt. Tut er das nicht, ist das schon ein erster Hinweis.
Wenn Du dann alle Sicherungen wieder rein machst und vielleicht auch noch den Backofen anmachst, müsste sich der Zähler ganz schnell bewegen. Das wäre dann der zweite Hinweis und der Beweis, dass es sich um Deinen Zähler handelt.
Um zu prüfen, ob vielleicht tatsächlich der Zähler Deiner Nachbarin darauf reagiert, kannst Du gleichzeitig auch das Verhalten dieses Zählers prüfen.
Stellt sich heraus, dass stimmt, was Du vermutest, solltest Du das Deiner Nachbarin mitteilen, die Ihrerseits das selbst nochmal kontrollieren kann. Dann sollte jeder von Euch den Vermieter per Einschreiben und Fristsetzung anschreiben, um den Fehler zu beheben und gleichzeitig soll er für einen Ausgleich zwischen Dir und Deiner Nachbarin sorgen. Entweder, indem er dafür sorgt, dass der Stromversorger die Rechnungen storniert und mit den richtigen Zählerangaben und Verbräuchen neu ausstellt oder indem der Vermieter selbst für den Ausgleich sorgt.
Es wird vermutlich ein steiniger, dornenreicher, langer Weg bis alles geklärt ist.
nur der dürfte die Zähler ummelden.
Das ist falsch. Du bist Vertragspartner des Stromversorgers und nicht dein Vermieter.
Das ja....aber es geht um zwei Zähler. Der Verweis auf den Vermieter war da schon richtig auch wenns falsch ausgedrückt war.
Weise den Vermieter schriftlich auf seinen Fehler hin und das er das in Ordnung bringen soll. Setze ihm eine vertretbare Frist