Stromkosten nachvollziehen (Heizlüfter)

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Ist denn der Schaden nun schon beseitigt oder läuft der Lüfter immer noch? Ich meine, wenn er noch läuft brauchst Du doch nur den Tagesverbrauch ermitteln und den mit den anderen Tagen multiplizieren. So kommst Du in etwa auf den tatsächlichen Verbrauch. Im Schnitt brauchen diese Lüfter 2000 Watt pro Stunde, also 2 KW und das dann ungefähr na sagen wir 20 Stunden. Zwischendurch schaltet ja so ein Gerät auch mal ab, wenn die Themperatur erreicht ist. Man kann das ganze schwer ermitteln, weil man ja auch nicht weiß, wie Du Nachts geheizt hast.

karmiclynx 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 10:42

Nachts musste ich übrigens auch voll heizen (auf Anweisung des Vermieters), weil die Temperaturen teilweise unter -20° waren und er Angst hatte, dass ein Heizungsrohr zufriert und Platzt

karmiclynx 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 10:41

zum glück seit heute morgen beseitigt :) wir haben eine andere lösung gefunden, hab ich als kommentar geschrieben ;)

Hallo,

auf den Heizlüftern sollte der Verbrauch (Watt / Stunde) angegeben sein, dieses hochrechnen auf 5 Tage (120 Stunden) mal 4 Heizlüfter (alle 4 vergleichen, Verbrauch kann pro Gerät variieren) und mit den Kosten pro KW vom Stromanbieter multiplizieren. Wenn Du die Heizlüfter eigens für den o.g. Umstand gekauft hast, auch die Kosten hierfür berechnen.

elektrofuzzi49  09.02.2012, 16:53

Auf einen Heizlüfter steht die Watt - Zahl, aber nicht die Zeit. Mit 20 Std. pro Tag bist du schon auf der sicheren Seite.

karmiclynx 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 10:38

ne, die gehörten ihm ;)

Selbst wenn der richtige Zähler abgelesen worden wäre, ist so nicht zu ermitteln, wie hoch die Kosten für die E-Heizung war. Es wurde ja sicherlich auch ansonsten Strom für den alltäglichen Bedarf verbraucht. Insofern ist der Vermieter sehr entgegenkommend ...

Da hilft nur, die Leistungsaufnahme der einzelnen Geräte zu addieren, sich auf eine Betriebsdauer zu einigen und zu rechnen. Lässt sich der Vermieter darauf ein, dass die Geräte ununterbrochen liefen, umso besser für Dich ...

karmiclynx 
Beitragsersteller
 09.02.2012, 10:46

Er hat mir sogar die Anweisungen gegeben sie ununterbrochen laufen zu lassen, da er Angst hatte, dass die Heiztungsrohre und Wasserleitungen ansonsten einfrieren udn er noch einen viel größeren Schaden hat.

Commodore64  09.02.2012, 09:13

Man hätte das hochrechnen können. Aus den alten rechnungen kann man den normalen Bedarf errechnen und den kann man dann vom gemessenen Zeitraum abziehen. Auch nicht supergenau aber gängige Praxis das so zu machen.

Ihr braucht doch nur den Stromverbrauch von 1 Stunde ablesen,und dann hoch rechnen

Am genauesten geht das mit einem Energiekostenmeßgerät. Die kosten nicht viel und zeigen den Verbrauch genau an. Also jetzt schnell eines besorgen und anschließen. Wenn man dann genau 24h laufen gelassen hatte, kennt man den Verbrauch pro Tag, dann einfach hochrechnen.

Zwar könnte man das auch über die Leistung der Geräte berechnen, aber leider weiß man nicht wie oft die bei erreichen der Temperatur die Heizung runter- oder abschalten. Profigeräte haben einen Betriebsstundenzähler an der Heizung, da kann man dann ablesen wie viele Stunden die Heizelemente an waren und multipliziert mit der Leistung ergibt kWh.

Schaffen es die Heizlüfter kaum, laufen also praktisch 24/7 "vollgas", dann einfach alle Leistungen der Geräte zusammenzählen und mit der Zeit multiplizieren um kWh zu erhalten. Der Wert ist dann aber für 24/7 Vollgas heizen.

Commodore64  09.02.2012, 09:18

Mal den Worst Case:

5 tage 4 Lüfter á 2kW die ständig ohne Pause heizen:

5 Tage = 5 * 24 = 120 Stunden

4 Lüfter á 2kW = 8kW Gesamtleistung

Also 8kW * 120h = 960kWh

Dürfte also nicht mehr lange dauern bis das bereits €300 an Strom kostet!

Falls keine Energiekostenmessgeräte billig aufgetrieben werden können (wernden manchmal für €3 bis €5 verramscht), also 4 davon zu teuer wären, einfach jetzt den Zähler ablesen und nach der Aktion erneut. Den normalbedarf aus der letzten Rechnung ermitteln, abziehen und dann für die Gesamtzeit hochrechnen.