Vermieter öffnet ungefragt Briefkasten

7 Antworten

Die Aussperrung war ein dickes Ding. Da ist das Recht voll auf deiner Seite. Das musst du durchziehen.
Bei der Post sehe ich die Sache etwas schwieriger. Der Vermieter wird geltend machen, er habe es doch nur gut gemeint, als er den überquellenden Briefkasten sah. Dass er die Post an eine falsche Adresse geschickt hat, ist natürlich dumm. Aber es ist ja alles angekommen.
Eine Rechnung hat gefehlt? Wurde sie dir überhaupt geschickt? Da kannst du beim Absender eine Kopie verlangen.

Ich würde erst die Sache mit der Wohnungsöffnung abschließen und noch nichts unternehmen wegen der Post. Aber sobald die Wohnung wieder zugänglich ist für dich, dann solltest du dem Vermieter klar sagen, dass er deine Post in Ruhe lassen soll.

MaikCapser 
Beitragsersteller
 01.01.2011, 21:46

Auch wenn er das gut gemeint hat, ist das rechtlich nicht in Ordnung! Ich gehe ja auch nicht an fremdes Eigentum. Vor allem hätte er mich ja fragen können

Der Vermieter hat sämtliche Schlüssel dem Mieter auszuhändigen, also auch den Briefkastenschlüssel. Ich vermute, daß das die meisten nicht tun. Aber keinesfalls hat er sich am Briefkasteninhalt zu vergreifen.

Anzeige wäre empfehlenswert.

Hallo, erstens geht es nicht, dass dein Vermieter den Briefkasten öffnet. Datenschutzgesetz, Hausfriedensbruch,Weise ihn darauf hin, dass du das nicht willst. Falls du dort nicht mehr wohnen willst,stelle einen Nachsendeantrag bei der Post für 6 Monate. dann hat das innerhalb einer Woche ein Ende.Geht per Internet und kostet 19Euro.

Gruss

Spediteur1953

Das ist eine Verletzung des Postgeheimnisses.

Wird schwer bestraft, wenn Du es beweisen kannst.

MaikCapser 
Beitragsersteller
 01.01.2011, 21:18

Zweie Briefe sind ja schon an mich "weitergestellt" worden. Meine richtige Adresse ist durchgestrichen und die Adresse meiner Eltern dann handschriftlich daneben geschrieben worden. Da nur ich und mein Ex-Partner einen Schlüssel für den Briefkasten haben und mein Ex-Partner zu der Zeit verreist war, kann es nur der Vermieter gewesen sein. Es kennt auch son niemenad die Anschrift meiner Eltern nicht, wo ich zur Zeit wohne

Interessante Geschichte.

Ich denke, dass man es auch als Diebstahl interpretieren kann:

Er geht an deinen Briefkasten, öffnet ihn ohne Erlaubnis des Besitzers und entwendet (also Diebstahl) dein Eigentum. Die ganze Werbung usw. interessiert ihn nicht. Er schickt sie an diene Eltern und tut so, als wäre es eine nette Geste. Allerdings hat er einen Brief (die Rechnung) für sich behalten. Evtl. um dir eins auszuwischen ... Mahnungen usw. . Ich würde, wenn es dir wert ist einfach mal zu einem Anwalt oder zur Polizei gehen und dich beraten lassen. Die können dir bestimmt helfen. Und deinen Vermieter kannst du dann anzeigen. Das kannst du ruhig machen, denn rechtlich darf dein Vermieter deshalb nicht aus der Wohnung rausschmeissen.

MaikCapser 
Beitragsersteller
 01.01.2011, 21:23

Das mit der Aussperrung läuft schon, da weiß ich zum Glück was ich machen muss. Aber dank für deinen Beitrag