Vermieter öffnet ungefragt Briefkasten
Hallo, nachdem ich die letzen Tage Stress mit meinem Vermieter wegen meiner Wohnung hatte (Aussperrung) kommt es jetzt noch dicker.
Ich bin aus meiner Wohnung wegen einer Beziehungstrennung kurzfristig ausgezogen, habe die letzten zwei Wochen bei meinen Eltern gewohnt, um Abstand zu meinem Ex-Partner zu bekommen. Zwischendurch bin ich aber immer wieder in meine Wohnung gefahren und habe mir meine Post abgeholt. Nun hat mein Vermieter wohl einfach meinen Briefkasten geöffnet und mir die Post an die Adresse meiner Eltern nachgeschickt, obwohl ich ihn dazu nicht aufgefordert oder gebeten hatte. Er hat also, ohne mein Wissen den Briefkasten geöffnet und sich meiner Post bedient. Dazu kommt noch, dass die Adresse an die mein Vermieter mir die Post geschickt hat, falsch geschrieben war und nur durch Glück bei mir angekommen ist. Außerdem fehlt mir auch eine von mir erwartete Rechnung, also ist ein Brief wohl verloren gegangen.
Wie kann ich meinen Vermietet nun belangen? Er hat sich durch die Aussperrung schon wegen Hausfriedensbruch strafbar gemacht, das wird auch noch durch mich angezeigt. Ist die Öffnung des Postkastens dann auch Hausfriedensbruch?
Gruß Maik
7 Antworten
Die Aussperrung war ein dickes Ding. Da ist das Recht voll auf deiner Seite. Das musst du durchziehen.
Bei der Post sehe ich die Sache etwas schwieriger. Der Vermieter wird geltend machen, er habe es doch nur gut gemeint, als er den überquellenden Briefkasten sah. Dass er die Post an eine falsche Adresse geschickt hat, ist natürlich dumm. Aber es ist ja alles angekommen.
Eine Rechnung hat gefehlt? Wurde sie dir überhaupt geschickt? Da kannst du beim Absender eine Kopie verlangen.
Ich würde erst die Sache mit der Wohnungsöffnung abschließen und noch nichts unternehmen wegen der Post. Aber sobald die Wohnung wieder zugänglich ist für dich, dann solltest du dem Vermieter klar sagen, dass er deine Post in Ruhe lassen soll.
Auch wenn er das gut gemeint hat, ist das rechtlich nicht in Ordnung! Ich gehe ja auch nicht an fremdes Eigentum. Vor allem hätte er mich ja fragen können
Der Vermieter hat sämtliche Schlüssel dem Mieter auszuhändigen, also auch den Briefkastenschlüssel. Ich vermute, daß das die meisten nicht tun. Aber keinesfalls hat er sich am Briefkasteninhalt zu vergreifen.
Anzeige wäre empfehlenswert.
Hallo, erstens geht es nicht, dass dein Vermieter den Briefkasten öffnet. Datenschutzgesetz, Hausfriedensbruch,Weise ihn darauf hin, dass du das nicht willst. Falls du dort nicht mehr wohnen willst,stelle einen Nachsendeantrag bei der Post für 6 Monate. dann hat das innerhalb einer Woche ein Ende.Geht per Internet und kostet 19Euro.
Gruss
Spediteur1953
Das ist eine Verletzung des Postgeheimnisses.
Wird schwer bestraft, wenn Du es beweisen kannst.
Zweie Briefe sind ja schon an mich "weitergestellt" worden. Meine richtige Adresse ist durchgestrichen und die Adresse meiner Eltern dann handschriftlich daneben geschrieben worden. Da nur ich und mein Ex-Partner einen Schlüssel für den Briefkasten haben und mein Ex-Partner zu der Zeit verreist war, kann es nur der Vermieter gewesen sein. Es kennt auch son niemenad die Anschrift meiner Eltern nicht, wo ich zur Zeit wohne
Interessante Geschichte.
Ich denke, dass man es auch als Diebstahl interpretieren kann:
Er geht an deinen Briefkasten, öffnet ihn ohne Erlaubnis des Besitzers und entwendet (also Diebstahl) dein Eigentum. Die ganze Werbung usw. interessiert ihn nicht. Er schickt sie an diene Eltern und tut so, als wäre es eine nette Geste. Allerdings hat er einen Brief (die Rechnung) für sich behalten. Evtl. um dir eins auszuwischen ... Mahnungen usw. . Ich würde, wenn es dir wert ist einfach mal zu einem Anwalt oder zur Polizei gehen und dich beraten lassen. Die können dir bestimmt helfen. Und deinen Vermieter kannst du dann anzeigen. Das kannst du ruhig machen, denn rechtlich darf dein Vermieter deshalb nicht aus der Wohnung rausschmeissen.
Das mit der Aussperrung läuft schon, da weiß ich zum Glück was ich machen muss. Aber dank für deinen Beitrag