Mitrecht Erneuerung Einbauschrank?
In meiner Whg.befand sich ein Einbauschrank schon bei dem Bezug ,allerdings ist dieser Schrank schon lange abgewohnt und stammt noch aus der DDR.Ich möchte jetzt von meinem Vermieter einen neuen Schrank eingebaut bekommen,aber er weigert sich und ich soll die Koste dafür tragen.Was kann ich tun ?
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3 Antworten
Der Einbauschrank wird mitvermietet und liegt damit im Verantwortungsbereich des Vermieters. Allerdings muss lediglich der Zustand hergestellt oder erhalten werden, der bei Abschluss des Mietvertrags bestand. War der Schrank also von vornherein so abgewohnt, dann muss der Vermieter nichts tun. Hat sich der Zustand während deines Wohnens unverschuldet verschlechtert, muss der Vermieter mindestens den alten Zustand wieder herstellen.
Die Abschreibungsplicht von Küchenmöbeln beträgt 10 Jahre. Weisen Sie den Vermieter darauf hin, ansonsten müssen sie neue Möbel einklagen, wenn sie Bestanteil des Mietvertrages sind.
Erfüllt der Schrank noch seinen Zweck?
Wenn ja muß ihn der Vermieter nicht erneuern.