Kann der Nachbar uns ANZEIGEN, wenn in unserer Abwesenhweit kalte Luft von uns nach oben gelangt?
Wie haben eine Wohnung, die wir nur zu Urlaubszwecken nutzen. Genau über der Wohnung befindet sich die Nachbarwohnung. Diese Nachbarn wollen uns anklagen, weil im Winter, also in unserer Abwesenheit, da wir nur im Sommer hier sind, deren Wohnung nicht warm wird. Es sind keine Fenster offen, die Wohnung steht einfach nur leer. Ist das im Grunde eig. nicht deren Problem, wenn Sie nicht genug heizen? Was sagt ihr? Kenn mich garnicht damit aus
10 Antworten
Niemand kann dich zwingen, in deiner Wohnung zu heizen. Der Nachbar hat keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass die Wohnung unter ihm dauergeheizt ist, nur damit er es kuschlig warm hat. Würde die Wohnung komplett leerstehen, wäre sie ja auch kalt. Das ist halt Pech und er muss etwas mehr heizen. Lass ihn also einfach reden.
Nicht vermietete. Nicht vermieteter Leerstand ist vermieterseitig auf seine Kosten zu beheizen.
Was für Vermieter gilt, gilt auch für Mieter und Eigentümer, siehe mein Beispiel mit Urteil. Hier geht es auch nur um die Wärme, die der FSt. eben nicht praktiziert:
Auch wenn ein Mieter sich kaum in seiner Wohnung aufhält, muss er im Winter mäßig heizen, um das Eigentum des Vermieters (zum Beispiel vor Schimmelbildung) zu schützen.
Hat der Mieter bereits zwei Abmahnungen erhalten, da er – überwiegend bei seiner Freundin wohnend – zu Hause nicht geheizt hat, so darf der Vermieter ihm kündigen, wenn der Bewohner sein (Heiz-)Verhalten nicht ändert (Landgericht Hagen, 10 S 163/07).
Uralt Urteil. Außerdem gibt es auch andere Urteile, die besagen, dass Mieter nicht zum Beheizen über Frostschutz hinaus verpflichtet wären.
Schimmel könnte nur durch entspr. Luftfeuchtigkeit entstehehen. Wo sollte die herkommen, wenn keine Memschen oder Tiere sich in der Wohnung aufhalten (und nichtgeheizt wird)?
Mir doch egal, was Du denkst, ist doch nicht Deine Frage, oder hast Du jemand vorgeschoben?
Deine Wohnung muß auch im Winter eine Temperatur haben, daß die Rohre für Wasser und Heizung warm genug sind, um nicht einzufrieren. Damit dürfte die Nachbarwohnung nicht kalt werden, weil Ihr nicht genug heizt. Sicher wißt Ihr auch, wenn durch Eure Schuld im Haus etwas einfriert, daß Ihr die Kosten zu tragen habt, da keine Versicherung zahlen würde. Weniger als 10 Grad sollte die Wohnung nicht haben.
Du bist nicht verpflichtet zu heizen um dem Mieter über deiner Wohnung warme Füße zu sichern. Du musst nur dafür sorgen, dass die Wohnung frostfrei bleibt und die Heizung nicht einfriert. Es gibt im deutschen Mietrecht keine Festschreibung, die Wohnung darüber hinaus ständig zu beheizen bzw. eine bestimmte Mindesttemperatur zu gewährleisten.
Anklagen? Schwachsinn! Lass sie in dem Glauben und lass dich auf keine Diskussionen ein.
Er muss auch dafür sorge tragen, dass keine feuchtigkeits- und schimmelschäden entstehen
Natürlich, wer sollte es ihm verbieten, wenn es um eine Anzeige geht?
Anklagen wird meist nichts, dafür zuständig ist hier bei uns jedenfalls der Staatsanwalt.
Und Wärme im Winter? Da schaue mal in die Urteile dieser Gegend, denn wir hier müssen auch im Winter heizen und natürlich auch lüften, so schon die Vereinbarungen in der TE.
So ist es korrekt.
wenn in unserer Abwesenhweit kalte Luft von uns nach oben gelangt?
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Das ist doch mal ein Argument ...
... welches für jede Wohnung im EG greifen würde. In den wenigsten Kellern wird geheizt. Demzufolge bekommen alle EG-Wohnungen die Kellerkälte ab.
Das wäre doch eine Variante zur Mietminderung.
😂😂😂😎
Kann der Mieter mit seiner Heizung nicht umgehen ?
Du vergisst aber, das die allermeisten eg wohnungen eben deshalb über eine bessere isolierung nach unten hin verfügen
Hast Du Urteile zu Deiner für mich kühnen Behauptung?
In meinen Bezirken müssen im Winter Wohnungen im Leerstand beheizt werden, so die Gerichte.