Vermieter betritt mehrmals ohne erlaubnis die Wohnung

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Zuerst vorneweg: Der Vermieter hat natürlich kein Recht ohne die Erlaubnis des Mieters die Wohnung zu betreten, und erst recht nicht wenn der Mieter nicht in der Wohnung ist. Er hätte sicherlich das Recht, sich einen Überblick über vereinbarte Renovierungsarbeiten zu verschaffen oder den Zustand seines Eigentums in Augenschein zu nehmen, allerdings muss er sich dazu angemessen lange im Voraus anmelden und dem Termin muss auch vom Mieter zugestimmt werden. Betritt der Vermieter die vermietete Wohnung ohne Erlaubnis des Mieters ist das schlicht Hausfriedensbruch.

Ob eine Fristlose Kündigung hier rechtlich statthaft ist kann ich nicht sagen, allerdings ist es auch fraglich, ob man in der Kürze der Zeit einen adäquaten Ersatz findet. Als "Erste-Hilfe-Maßnahme" würde ich allerdings zeitnah -also am Besten noch heute, gleich, sofort- das Schloss an der Wohnungstür wechseln: Unabhängig davon, was der Vermieter dazu sagen wird ist das selbstverständlich statthaft. Unter Umständen kann man diese Kosten auf Grund des widerrechtlichen Betretens sogar dem Vermieter in Rechnung stellen, hierzu würde ich aber vorher einen Fachanwalt für Mietrecht oder den Mieterschutzverein kontaktieren. Darüber hinaus würde ich Anzeige bei der Polizei erstatten - normalerweise wäre ich vermutlich eher dafür, dem Vermieter einen Brief zu schreiben, ihm das Betreten ausdrücklich zu untersagen und mit Anzeige zu drohen, falls sich das wiederholt, da er aber bereits wiederholt ohne Genehmigung in Deiner Wohnung war und anscheinend auch noch der Meinung ist, dass er das ohne Zweifel dürfe wäre so eine Drohung vermutlich ohne Wert. Darüber hinaus würde ich trotzdem nach einer neuen Wohnung suchen und das Mietverhältnis dann mit Hinweis auf das zerrüttete Vertrauensverhältnis fristlos kündigen, wenn Du eine neue Wohnung gefunden hast - aber eben erst dann, damit Du mit Deinem Kram nicht am Ende noch auf der Straße sitzt. Toi Toi Toi!

oliberlin  01.02.2012, 14:59

Ach ja, eines noch: Hausfriedensbruch ist ein sogenanntes Antragsdelikt, d.H. man muss ausdrücklich eine Strafverfolgung ausdrücklich beantragen. Falls Du die Anzeige also online stellen willst sollte "Ich beantrage Strafverfolgung." am Ende ausreichen.

Hallo, Uii das geht ja schnell hier mit den Antworten. :)

Das er Handgreiflich geworden ist, weil sie ihn nicht in die Wohnung gelassen hat, wurde bereits bei der Polizei gemeldet. Die wurde nämlich direkt nach dem Vorfall gerufen.;)

Ich habe meinen Vermieter schon damals mitgeteilt das ich so etwas überhaupt nicht möchte, das er ein-und ausgeht, wann es ihm gefällt. Ich finde so etwas unmöglich. Wenn er die Wohnung betreten möchte, hätte er sich jederzeit telefonisch melden können. Beim letzten Telefonat mit ihm, fragte er mich sogar, wieso ich überhaupt noch dort wohne, da ich ja sowieso so gut wie nie zu Hause wäre. Ich bin aber der Meinung, das es ihm in prinzip egal sein kann, wann und wie oft ich mich dort aufhallte, bezahle schließlich pünktlich Miete. Ausziehen möchte ich nach diesen Vorfällen sowieso, fühle mich nicht mehr wohl, da er auch genau hinter mir wohnt. Fühle mich irgendwie ausspioniert :> Da er auch immer genau bescheid weiß, wann ich da bin und wann nicht. Wäre denn ein unerlaubtes Betreten ein Grund zur Fristlosen kündigung?

er darf nicht in deiner wohnung rumschnüffeln!! ich kann dich voll verstehen.ich würde auch nicht dort bleiben wollen. an deiner stelle würde ich einen beratungstermin beim anwalt machen und dich informieren in wie weit du gegen ihn vorgehen kannst, bzw sein verhalten unterbinden kannst solange du noch in der wohnung lebst. ein beratungsgespräch beim anwalt ist nicht sehr teuer und wenn du noch in der lehre bist oder generell wenig verdienst, kannst der anwalt auch beratungshilfe beantragen, so dass du nix zu zahlen brauchst

Du kannst ihn bei der Polizei anzeigen wegen Hausfriedensbruch, er darf zu keiner Zeit ungefragt deine Wohnung betreten. Zudem solltest du das Schloß auswechseln - am besten sofort. Das ist dein gutes Recht und auf keinen Fall solltest du dem Vermieter einen Zweitschlüssel geben.

Das ist eine Verletzung der Meschenrechte, entweder so sprichst ihn drauf an oder gehst sogar zur Polizei. Wenn du ausziehen kannst/willst dann hast du nichts zu verlieren oder?