Schlosswechsel - mein Vermieter hat mich ausgesperrt!
Schlosswechsel - mein Vermieter hat mich ausgesperrt!!!
Mein Vermieter hat gestern das Schloss der Hauseingangstür wechseln lassen. Wie ich bereits vermutete, erfuhr ich heute, dass jeder andere Mieter informiert und mit neuem Schlüsseln ausgestattet wurde - nur ich nicht!
In den letzten Monaten gab es diverse Differenzen zwischen meinem Vermieter und mir. Ich bin mit 2 Mieten im Rückstand, aber das gerechtfertigt es doch nicht, mich einfach "auszusperren"?
Er will mich aus dem Haus haben, seitdem ich eingezogen bin. Dabei wird er von einer Nachbarin tatkräftig unterstützt. Sie wohnt mit ihrer Tochter im ersten Stock und beschwert sich zum Beispiel seit meinem Einzug über mein im Hausgang abgestelltes Fahrrad. Es ist nicht mal das einzige welches da steht! Ich habe bereits zweimal die Polizei holen müssen: Das erste Mal wurde das Schloss meines Fahrrades mit Sekundenkleber unbrauchbar gemacht .... Das zweite Mal wollte sich mein Vermieter gegen meinen Willen Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen. Dann wurde ich beschuldigt, dass die heruntergefallenen Scherben einer Glasscheibe, welche durch einen Sturm in meinem Stockwerk (3.) zerbrach, das Auto meine besagten Nachbarin beschädigt hätten – allerdings erst 4 Wochen später.... Und jetzt werde ich auch noch „ausgesperrt“!!
Darf mein Vermieter das eigentlich? Was kann ich unternehmen?????
21 Antworten
miete zahlen oder ausziehen
er hat jetzt eh das recht dich fristlos zu kündigen und eine räumungsklage zu initiieren
kosten daraus gehen alle zu deinen lasten
jetzt kannst du natürlich einen schlüssel von ihm verlangen
solange kannst du die miete mindern
er wird dir als nächstes heizung und wasser abstellen, btw
miete darf man da nciht mindern, aber der vermieter darf auch nciht wasser udn heizung abstellen
Scherzkeks :-) > solange kannst du die miete mindern> Zwei Mieten im Rückstand ist mehr als gemindert :-)
lg
Du zahlst keine Miete und verlangst noch den Schlüssel ?
Hut ab :o(
Ruf deinen Vermieter an , der wird dir die richtige Antwort geben .
naja wenn du nicht reinkommst und dir keiner aufmacht und der Vermieter nicht erreichbar ist, darfst du auf Kosten den Vermieters den Schlüsseldienst holen.
klar das ist wie beim Abschleppen. Aber man kann die Kosten dann zurückfordern vom dem der an der Sache Schuld war.
Nein, das darf er nicht, aber was erwartet Du, wenn Du keine Miete zahlst?
Wo steht, dass sie keine Miete zahlt. Sie schreibt, sie hat zwei Monate Mietschulden.
Das ist völlig irrelevant, zwei Monatsmieten Rückstand sind unentschuldbar, und bei der derzeitigen Gesetzgebung und Rechtsprechung darf der Vermieter zwar nicht selbst eingreifen, wundern sollte es aber dennoch niemanden, vor allem nicht den Mieter/Fragesteller...
Das ist nämlich eine der schlimmsten Sachen überhaupt, noch schlimmer als die verbotene Eigenmacht, dass säumige Mieter sich auf der vermeintlichen Sicherheit des deutschen Rechts ausruhen und sich über so was auch noch aufregen können und von ihm auch noch geschützt werden, obwohl es massenweise staatliche Hilfe gibt, die Miete zu zahlen. Das ist auch verfassungsrechtlich insbesondere zu vergleichbaren Rechten nicht mehr nachvollziehbar...
Ich bin mit 2 Mieten im Rückstand, aber das gerechtfertigt es doch nicht, mich einfach "auszusperren"?
(Leider) nein, aber die fristlose Kündigung.
nur ne fristgerechte.. bedarf keiner mahnung kann aber durch zahlung eines betrag x wieder abgewendet werden..
Quatsch, 2 Monatsmieten Rückstand rechtfertigen eine fristlose Kündigung.
nur ne fristgerechte..
Irrtum und kann nur durch die Zahlung eines Betrages in voller Höhe der offenen MM abgewendet werden.
@anitari: genauso ist es und wurde hilfweise fristgerecht gekündigt, reicht in aller Regel die schleppende Zahlungsweise aus um den MIeter loszuwerden. MfG
Den Schlüsseldienst zahlt immer der Auftraggeber !