Vermieter betritt Garten ohne Erlaubnis
Guten Tag!
Ich habe seit 10Jahren ein Haus mit Garten gemietet. Seit ca. 2 Jahren gibt es immer wieder Probleme mit dem Vermieter, der im meiner Abwesenheit den Garten betritt, mal um zu sehen ob die Abflüsse funktionieren, jetzt um das Wasser abzustellen und die Gartenwasserhähne zu öffnen. Wir haben noch keinen Frost und es besteht kein Notfall. Ich habe den Vermieter immer, wenn ich bemerkt habe, dass er wieder im Garten war, daraufhingewiesen, dass ich das nicht wünsche und er das unterlassen möchte. Es interessiert ihn anscheinend nicht. Jetzt habe ich die Idee den Zaun zu erneuern und zu erhöhen (der Zaun ist jetzt nur 80 cm hoch)sowie das Gartentor zum Grundstück des Vermieters, das nicht abschließbar ist, zu ersetzten und abzuschließen. Kann ich diese Kosten auf den Vermieter abwälzen? Wie mache ich das am Besten?
Bin auch für andere Ideen dankbar, da ich nicht ausziehen aber den Vermierten in seine Schranken weisen möchte.
Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüsse katharina
6 Antworten
Jetzt habe ich die Idee den Zaun zu erneuern und zu erhöhen (der Zaun ist jetzt nur 80 cm hoch)sowie das Gartentor zum Grundstück des Vermieters, das nicht abschließbar ist, zu ersetzten und abzuschließen. Kann ich diese Kosten auf den Vermieter abwälzen?
Das wäre eine bauliche Veränderung die der Zustimmung des Vermieters bedarf. Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet diese Kosten zu übernehmen, auch wenn der baulichen Veränderung zustimmen würde. Im Gegenteil der Mieter ist bei einem evtl. Auszug verpflichtet, auch genehmigte bauliche Veränderungen auf seine Kosten zurückzubauen und den alten Zustand wiederherzustellen. (Das heißt Du müßtest den alten Zaun und das Gartentor einlagern).
Er darf nicht unangemeldet aus Grundstück! Das ist genauso wie mit Mietwohnungen. Aber ich glaube auch nicht, dass du einfach den Zaun und das Eingangstor ohne seine Einwilligung verändern darfst! Erst recht nicht dann auch noch mit der Rechnung winken kannst, ohne dass er vorher etwas wußte.
Gehst Du mal zum Mieterbund. Die können ihn schriftlich auf Deine Rechte und seine Pflichten hinweisen!
Ist denn der Garten Bestandteil des Mietvertrages?
Ein offizielles Schreiben über einen Anwalt wird ihm schon die Augen öffnen!