Um wieviel Prozent kann ich die Miete kürzen?

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Sind erhebliche Mängel aufgetreten, darf die Miete angemessen gemindert werden. Die Quote ergibt sich aus dem Umfang und der Art der Beeinträchtigung.

Ab Inkenntnissetzung des Vermieters darf gemindert werden.

Die Minderung muss weder beantragt noch genehmigt werden. Kraft Gesetz ist die Miete automatisch gemindert, wenn de Mietsache in ihrem Gebrauch gemindert ist.

Perlator und tropfender Siphon berechtigen nicht zur Minderung.

Warum du nicht mehr duschen kannst versteh ich (noch) nicht. Jedenfalls ist in dem Fall sehr wohl die Minderung um ca. 5% zulässig.

Ich vermute, die Mischbatterie ist zugesetzt (verkalkt). 

Hier läge keine von dir zu bezahlende Kleinreparatur vor, du trägst keine Schuld an der Verkalkung.

Setzte (wenn noch nicht erfolgt), schriftlich per Einwurfeinschreiben den Vermieter von den Mängeln in Kenntnis und setze ihm eine Frist von 10 Arbeitstagen. Kündige an, dass du bei Verzug selbst einen Fachmann beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete Aufrechnen wirst.

Unter den Abfluss des Waschbeckens stellt man einen Eimer und schon ist es wieder benutzbar.

Wenn aus dem Wasserhahn kaum mehr was kommt, liegt es in der Regel an Verkalkung des Perlators. Dafür kann man natürlich einen Handwerker kommen lassen, aber eigentlich ist eine Sache, um die sich der Mieter selbst kümmern muss. Genauso, wie man sich auch selbst erst mal kümmert, wenn ein Abfluss verstopft ist.

Sets zum Rausschrauben des Perlators und ggf. Austausch eines verstopften Einsatzes, kosten z. B. im Baumarkt nur wenige Euro. So etwas sollte man eigentlich immer im Haus haben.

Aber wie gesagt, auch hierfür könnte man natürlich einen Handwerker kommen lassen und dann im Rahmen einer Kleinreparatur das reparieren lassen. Ob sich das lohnt?

In beiden Fällen liegt kein Grund vor für eine Mietminderung. Allenfalls zur Beauftragung einer Ersatzvornahme nach Ablauf einer gesetzten Frist.

johnnymcmuff  27.05.2018, 17:39

Wenn aus dem Wasserhahn kaum mehr was kommt, liegt es in der Regel an Verkalkung des Perlators.

Ist zwar schon lange her seit dem ich in dem Bereich gearbeitet habe, aber es gibt durchaus noch mehrere andere Ursachen die da möglich sein und die zu Mietminderung berechtigen.

Könnte an alten verzinkten Leitungsrohren liegen die sich zugesetzt haben. Oder zu wenig Druck auf der Leitung usw.

Lotta1965  27.05.2018, 18:02
@johnnymcmuff

Durchaus möglich. Deshalb sollte man einfach mal die günstigste Möglichkeit ins Auge fassen und beseitigen. Hilft das nicht, liegt das Problem woanders. Das Blöde ist nur, einen Handwerker kommen zu lassen und dann liegts doch an dem Perlator. Das wär dann wieder teuer Geld für Kleinkram.

Gerhart  27.05.2018, 18:30
@Lotta1965

Noch ist die Ursache für das versagen der Dusche nicht geklärt, da gibts den Perlator nicht.

albatros  08.06.2018, 14:20
im Rahmen einer Kleinreparatur das reparieren lassen

Bezahlen müsste diese aber der Vermieter, der Mieter ist nicht schuld an der Verkalkung des Perlators. Er darf auch nicht verpflichtet werden, eigenhändig Reparaturen durchzuführen.

bwhoch2  08.06.2018, 14:34
@albatros

Es kommt doch hier gar nicht auf die Schuld an. Perlator sauber machen gehört zu den ganz normalen Pflegetätigkeiten eines Bewohners einer Wohnung. Es handelt sich keineswegs um eine Reparatur.

Wenn einer das nicht selbst machen will, soll er einen Installateur beauftragen und diesen bezahlen. Fällt dann unter Kleinreparatur.

der Mieter ist nicht schuld an der Verkalkung des Perlators.

Mit dem gleichen Argument könnte er dann auch sagen, "ich bin nicht schuld an der Verkalkung der Duschwand/der Badewanne/des Waschbeckens usw.".

... und der Vermieter kennt diese Lapalie und macht nichts?

Dann darf der Mieter die Reparatur auslösen und die rd. 20 bis 30 EUR für beides von der Miete abziehen. Was soll es denn da noch zusätzlich zu mindern geben?

Du musst deinen Vermieter erstmal davon in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung geben.

Erst wenn dieser NICHT reagiert, DANN kannst du ihm mit Mietminderung kommen.

https://www.mietminderung.org/mietminderung-hoehe/

Es gibt keine Formel, nach der eine Minderung berechnet werden könnte.
Sobald ein Mangel in Erscheinung tritt, sei er erheblich oder unerheblich, ist der Mieter nicht nur gut beraten, sondern auch gesetzlich verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung für jedwede Mietminderung. Zwar kann der Mieter mit der Mängelanzeige zuwarten, kann dann aber frühestens die Miete mit der Mängelanzeige mindern. Mehr dazu hier: Ab wann darf man die Miete mindern?
johnnymcmuff  27.05.2018, 16:18

Erst wenn dieser NICHT reagiert, DANN kannst du ihm mit Mietminderung kommen.

Das ist leider nicht richtig.

Ab dem Zeitpunkt wo der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat bzw. ab Kenntnissetzung darf die Miete angemessen gemindert werden!

Hast du übrigens selber auch im kopiertem Text stehen:

aber frühestens die Miete mit der Mängelanzeige mindern.

Meisenhunter  27.05.2018, 16:20
@johnnymcmuff

Deseskalierend ist immer ihm erstmal die Frist zur Mängelbeseitung zu geben. Recht haben, Recht bekommen, Recht einfordern - da braucht man auch etwas Fingerspitzengefühl. Weil ein Mietverhältnis ist ja nichts belangloses und sollte von beiden Seiten her gepflegt werden. Finde ich.

imager761  27.05.2018, 17:21
@johnnymcmuff
Ab dem Zeitpunkt wo der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat bzw. ab Kenntnissetzung darf die Miete angemessen gemindert werden!

Durch Widerholungen wird dein Rechtsirrtum nicht wahr: Undichte Abflüsse etc. sind kein erheblicher Mangel i. S. d. § 536 I 3 BGB, da sie die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich mindern und fallen nicht zwangsläufig in die Verantwortung des Vermieters.

johnnymcmuff  27.05.2018, 17:27
@imager761

Durch Widerholungen wird dein Rechtsirrtum nicht wahr:

Du befindest Dich im Irrtum.

Klar, wenn es nur der Abfluss wäre, dann sähe es anders aus, aber bei meiner Antwort und Kommentaren geht es auch um nicht ausreichendes Warmwasser!

@I@ auf und Fragen richtig lesen und dann schweigen.

johnnymcmuff  28.05.2018, 21:13
@imager761

Es bleibt dein Geheimnis, wie ein tropfender Siphon des Waschbeckens dessen Funktionstüchtigkeit und damit Tauglichkeit des Gebrauchstüchtigkeit der Mietsache aufhebt oder erheblich einschränkt wie der Mangel, dass sich die Badewanne nur langsam füllt.

Es bleibt auch Dein Geheimnis ob Du blind bist oder vergessen hast Deine Brille aufzusetzen um die Details zu erkennen.

Begründung hast Du ja schon bekommen, aber wie immer; Du machst einen Fehler und kannst es nicht eingestehen.

Mietkürzung setzt erstens eine erhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertrgsgemäßen Gebrauch und zweitens Kenntnis des Vermieters voraus.

Andernfalls handelt es sich um Mietrückstand, der abgemahnt und ohne Ausagleich mit Kündigung bedroht wäre.

Undichte Abflüsse und verkalkte Perlatoren sind weder ein erheblicher Mangel noch fallen sie immer gleich dem Vermieter an.

Ich jedenfalls wette eine Flasche Faßbrause, das du mal gegen den Siphon gekommen bist oder eifrig Rohrreiniger hineingekippt wurde. Und der Perlator der Wannenarmatur noch nie entkalkt wurde.

Das erledigt der Fachmann gerne und auf deine Kosten, wenn du den Vermieter dazu aufforderst.

Oder du machst das selbst - das kann Frau auch - oder durch einen versierten Bekannten: Siphon abschrauben, ggf. reinigen, Dichtungen austauschen (Stückpreis 0,35 EUR), wieder montieren; Perlator von der Armatur abschrauben, über Nacht in Kalklöser oder Essigessenz einlegen und wieder aufschrauben oder durch einen neuen für sagenhafte 1,01 EUR ersetzen.

johnnymcmuff  27.05.2018, 17:35

Undichte Abflüsse und verkalkte Perlatoren sind weder ein erheblicher Mangel noch fallen sie immer gleich dem Vermieter an.

Ach und Du hast ein Röntgenblick?

Ob es ein undichter Perlator ist kannst weder Du noch ich beurteilen.

Daher ist es auch falsch zu behaupten, dass ein geringfügiger Mangel ist und die Miete nicht gemindert werden darf.

Durch Widerholungen wird dein Rechtsirrtum nicht wahr:

Da hast Du Recht, Deine Wiederholungen machen Deine Annahmen nicht richtig.

imager761  27.05.2018, 20:07
@johnnymcmuff
Daher ist es auch falsch zu behaupten, dass ein geringfügiger Mangel ist und die Miete nicht gemindert werden darf.

Das, mein ahnungsloser johnny, sieht § 536 I 3 BGB nun völlig anders: "Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht."

albatros  08.06.2018, 14:01
@imager761

Du begreifst einfach die einfachsten Gedankengänge nicht! Armer imager761. Ich hab fast schon Mitleid mit dir.