Vermieter beansprucht Keller im Haus,wohnt nicht dort. Rechtslage?
Der Vermieter beansprucht Im vermieteten Haus einen Keller, obwohl er selber NICHT im Haus wohnt. Er hat ein eigenes Haus mit Kellermöglichkeit, aber laut seiner Aussage ist er der Meinung er hätte als Vermieter das Recht dazu. Wie sieht dazu die Rechtslage aus. Vielen Dank für eine Auskunft.
3 Antworten
Der Vermieter beansprucht Im vermieteten Haus einen Keller, obwohl er selber NICHT im Haus wohnt. Er hat ein eigenes Haus mit Kellermöglichkeit, aber laut seiner Aussage ist er der Meinung er hätte als Vermieter das Recht dazu.
Wie kennen Deinen Mietvertrag nicht und daher ist es schon schwierig zu beurteilen, ob der Vermieter das darf. Ist das ganze Haus gemietet oder wurde z.B. im Mietvertrag nur ein Kellerraum zur Vermietung bereit gestellt?
Du könntest bei frag-einen-anwalt.de oder beim Mieterbund nachfragen.
MfG
Johnnymcmuff
Wenn im Mietvertrag ein entsprechender Hinweis steht, der diesen Umstand beschreibt, dann darf der Vermieter das m.A. nach. Wenn das ganze Haus per MV vermietet ist, dann darf er das auf keinen Fall. Ein Kellerraum hat ja auch nicht unbedingt einen separaten Zugang. Wenn der Vermieter für den Zugang durch die Haustür müsste, hääte er ja Schlüsselgewalt über das Haus und das ginge überhaupt nicht. Ein Blick in den MV hilft hier sehr denke ich.
Frag einen Anwalt.