Vermächtnis kann nicht vollständig ausgezahlt werden?

7 Antworten

Es kann nicht mehr vererbt werden als vorhanden.

Und nein, du musst nichts aus eigener Tasche zahlen.

Koelnerin511812 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 07:05

Danke.... Zum Todeszeitpunkt war aber mehr da..... Es lag jetzt nur am Depotverkauf dass die Summe nicnt mehr ausreicht. Hätte ich das Depot nicht auflösen dürfen wenn es nun so wenig Wert ist? Der Vorwurf wird ja von den anderen kommen.

furbo  13.06.2020, 07:11
@Koelnerin511812
Hätte ich das Depot nicht auflösen dürfen wenn es nun so wenig Wert ist?

Das wird dir hier keiner beantworten können. Zum Zeitpunkt des Todes war das Erbe nicht überschuldet, erst durch dein Handeln wurde es überschuldet. An deiner Stelle hätte ich mich vor der Depotauflösung mit den Vermächtnisnehmern abgesprochen. U.U. läuft es auf einen Gerichtsentscheid hinaus.,

Koelnerin511812 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 07:20
@furbo

Meine Tante konnte aber die Wertentwickllung Ihres Depots zum Zeitpunkt der Testsmenterstellung bis zum Todeszeitpunkt ja nicht kennen. Es liegt ja nicht in meinem Verschulden dass sich diese Entwicklung ergeben hat. Das Testament wurde im September 2019 erstellt und der Todeszeitpunkt war 11.2019. Schon einen Tag nach Erstellung des Testaments hätte das Depot Wertverlust bringen können.

furbo  13.06.2020, 07:25
@Koelnerin511812

Es interessiert nicht, wieviel sich das Erbe zwischen Testamentserstellung und Tod des Erblassers entwickelt hat. Wesentlich ist, was zum Zeitpunkt des Todes vorhanden war.

Du kannst die Vermächtnisse kürzen, so dass alle bedient sind und du keine Miesen machst. Der § 1992 BGB hilft dir dabei.

Vielen Dank für alle Antworten, das Depot ist aufgelöst und nun ist doch genug da um allen ihren Anteil auszuzahlen.

Es kommt wie immer darauf an. Was bitte steht denn im Testament zwecks Auflösung. Das gilt doch, nur das.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Koelnerin511812 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 08:35

Was meinst was steht da zur. AUFLÖSUNG? I'm Testament steht Personen a, b, c undd c sollen Betrag x erhalten und den rsdt des Barvermogens soll meine Nichte erhalten weil sie sich um die Auflösung der Wohnung kümmern soll.

kabbes69  13.06.2020, 09:21
@Koelnerin511812

und die Tante hat sich keine Gedanken um möglichen Wertverlust von Aktien gemacht? Wäre es denkbar die Anteile der Aktien zu splitten und die Papiere auf die Vermächtnisnehmer aufzuteilen.

Was sagt das Testament über den Zeitpunkt des Aktienverkaufs...

Was sagt dein Anwalt,

Hat die Erteilung des Erbschein tatsächlich 6 Monate gedauert...warum wirst du erst jetzt tätig....

Koelnerin511812 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 09:33
@kabbes69

Es hat so lange gedauert weil das Gericht so lange benötigt hat. Die Bank hat sich nicht geäußert dass ein Erbschein benötigt wird. Dann bin ich mit der beglaubigte Abschrift des Eröffnungsprotokolls zur Bank, dann sagten sie nein reicht nicht wir wollen Erbschein. Dann müsste das Gericht alle anderen aus dem Testament anhören und dann musste ein Richter entscheiden weil das Testament eben so schlecht geschrieben war.

Am Ende bekomme ich garnix..... Das war und ist bestimmt auch nicht in meinem Interesse aber meine Tante hatte ja keine Ahnung von Aktien und hat sich mal irgendwelche Hausaktien ihrer Bank andrehen lassen.

kabbes69  13.06.2020, 11:55
@Koelnerin511812

und die Tante war vermutlich kinderlos, und es gibt keine Pflichtteilsberechtigten. .... da wäre das Geld unterm Kopfkissen vermutlich besser aufgehoben.

Und so entstehen die Nachteile des privaten Testament. Setz dich mit den Vermächtnisnehmer an einen Tisch, erfülle die Vermächtnisse nicht stückelweise, lass alle die Unterlagen einsehen und lass dir über das Einverständnis der Verteilung von allen eine Unterschrift geben.

Du vermutest Ärger - sicher dich ab. Du kannst nur verteilen, was an Erbe vorhanden ist.