Verlustvortrag als Student trotz Kleinunternehmer möglich?
Hallo,
man liest ja häufiger, man solle einen Verlusrvortrag auch im 1. Studium machen, weil die Entscheidung des BGH noch aussteht und man eventuell die angefallenen Kosten des Studium im Nachhinen stuerlich geltend machen kann.
Soweit so gut.
Das würde ich gerne machen.
ABER ich bin ebenfalls Kleinunternhemer und muss deshalb auch eine Steuererklärung machen.
Dabei überschreite ich keinerlei Grenzen der Umsatz 1xxxx und Gewinn 2xxx liegt weit darunter.
Aber nun
1. Kann ich in meiner Steuererklärung für das Gewerbe überhaupt die Kosten meines Studium angeben?
Wikrt für mich irgendwie komisch wenn sich die Kosten dafür mit den Umsatz/Kosten vom Gewerbe vermischen.
2. Wenn ich die Kosten für das Studium angeben kann, bringt mir das dann potentiell etwas als Verlustvortrag für nach dem Studium? Oder kann ich damit lediglich den Gewinn aus dem Gewerbe des aktuellen Jahres drücken?
2 Antworten
weil die Entscheidung des BGH noch aussteht und man eventuell die angefallenen Kosten des Studium im Nachhinen stuerlich geltend machen kann.
Es gibt mittlerweile ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, demnach verstößt die Regelung nicht gegen das Grundgesetz;
Dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-002.html
Kann ich in meiner Steuererklärung für das Gewerbe überhaupt die Kosten meines Studium angeben?
Man macht keine Einkommensteuererkläung nur für das Gewerbe.
Du kannst die Studienkosten als Sonderausagaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Das BFH Urteil ist mittlerweile zu Ungunsten der Steuerpflichtigen da. Kosten für ein erststudium sind danach idr nur Sonderausgaben die nicht vorgetragen werden können.
aber für dich zum Verständnis.
Ein verlustvortrag ist nur möglich, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist. Erstmal werden positive und negative Einkünfte eines Jahres miteinander verrechnet. Wenn du also Negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aber positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast werden diese verrechnet. Nur wenn dann noch ein verlust übrig bleibt, wird dieser vorgetragen