Minijob im Studium ans Finanzamt gemeldet, Verlustvortrag?
Die Kosten des Studiums können in der Steuererklärung als Verlustvortrag berücksichtigt werden. Nun habe ich den Steuerbescheid von 2019 bekommen und musste feststellen, dass dort plötzlich ein Einkommen auftauchte, das ich in der Steuererklärung nicht angegeben hatte. Ich hatte im Jahr 2019 nur einen 450€ Job neben dem Studium.
Vom Finanzamt bekam ich dann folgende Info: mein Arbeitgeber hat das Einkommen ans Finanzamt gemeldet, um sich die pauschale Besteuerung von 2% zu sparen. Ich musste zwar keine Steuern zahlen, habe in dem Jahr aber immernoch mehr verdient als Kosten für das Studium gehabt. Daher kein Verlustvortrag.
Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, das zu ändern?
1 Antwort
Was das Finanzamt festgestellt hat ist korrekt - es gibt keine Korrekturmöglichkeit mehr - der Minijob hätte pauschal versteuert werden müssen, um den Verlustvortrag zu haben.
So ist er nach Steuermerkmalen versteuert worden - bei dem geringen Betrag ist aber keine Lohnsteuer angefallen.