Welche Kosten entstehen beim Notar und Grundbuchamt bei einer Eigentumsaufgabe ( Haus )?
3 Antworten
Hallo,
durch die Aufgabe des Eigentums wird der Grundbesitz "HERRENLOS" und das Land hat dann ein Aneignungsrecht.
Allerdings zahlt der alte Eigentümer bis zur Aneignung auch weiterhin die Grundabgaben.
Bezüglich der Kosten, würde ich mich beim Notar erkundigen.
Danke, hat mir sehr geholfen. War inzwischen beim Notar und habe ein Termin zum Vorgespräch gemacht.
Was verstehst du unter Eigentumsaufgabe? Wenn das Grundstück verkauft wird, ist es Verhandlungssache, wer die Kosten zu tragen hat. Sie richten sich nach der Gebührenordnung und hängen vom Kaufpreis ab
Kein Verkauf. Man gibt Eigentum auf und hat keinerlei Verpflichtungen,aber auch keine Ansprüche. Wird durch Notar beglaubigt und beim Grundbuchamt eingetragen.
Sie können kein Eigentum aufgeben! Grundbesitz wechselt seinen Eigentümer durch Verkauf, Zwangsversteigerung , Vererbung oder Schenkung.
Die Kostenfrage richtet sich nach der Vereinbarung bzw. geht bei der Versteigerung zu lasten des Erlöses.
War inzwischen beim Notar. Wir haben schon einiges besprochen und ein Termin gemacht. Nur soviel " Eigentumsaufgabe" gibt es. Danke trotzdem.
§ 928 BGB