Verlust der Rentenansprüche in Deutschland wg. Staatsbürgerschaftswechsel

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Verlust der Rentenansprüche in Deutschland wg. Staatsbürgerschaftswechsel

NÖ.

Rentenansprüche: Die Gewährung der Rente ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit – insofern verändert sich durch den Verzicht bzw. die Entlassung bei Ihnen nicht

Quelle: http://www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Artikel/Visa-Papiere/Verlust-der-deutschen-Staatsbuergerschaft

Google is mein Freund^^

wfwbinder  09.09.2014, 16:04

DH, stimmt genau.

Innerhalb der EU und einigen anderen Staaten, werden die erworbenen Rentenansprüche einfach an das Heimatland übertragen.

Der Rentenanspruch in Deutschland hat mit der Staatsbürgerschaft überhaupt nichts zu tun.

5 Jahre Beiträge in Deutschland begründen immer einen Anspruch auf Rente. Innerhalb der EU alles kein Akt.