Ferienhaus in Dänemark vererben - geht das?
Ein sehr alter guter Freund (Deutscher, seit den 1960ern mit dänischer Staatsbürgerschaft) möchte mir (Deutscher) sein Ferienhaus auf der Insel Seeland /DK vererben. Er hat weder Familie noch entfernte Verwandschaft, so daß es keine Erbstreitereien geben könnte. Nun aber das große ABER und damit meine Fragen:
-
Darf ich dieses Grundstück / Haus als Deutscher überhaupt behalten, wenn ich meinen Lebensmittelpunkt nicht nach DK verlege?
-
Was fällt an Erbschaftststeuer an? Das Haus hat eigentlich nur noch Abrisswert. Man müsste es komplett neu aufbauen.
-
Fallen noch weitere Kosten an?
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß Albert
2 Antworten
Das alles muss dein dänischer Freund einen dänischen Anwalt oder eine entsprechende dänische Institution fragen, denn eigentlich dürfen Deutsche zumindest keine Ferienhäuser iin Dänemark käuflich erwerben. Wie das allerdings bei einer Erbschaft ist, weiß ich nicht (vielleicht ja jemand anderer hier), daher würde ich den Freund nachfragen lassen, er will es schließlich ja auch vererben.
Hallo,wie ist die Geschichte weitergegangen?
Er geht zu einem dänischen Notar und lässt seinen letzten Willen beurkunden. Damit ist alles klar.
Natürlich darfst Du dort ein Haus haben, wir bewegen uns in der EU, da kann man Dich nciht enteignen, nur weil Du in einem anderen Land wohnst.
Hallo Heide und zunächst vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das wäre unser nächster Schritt gewesen. Ich wollte hier ein bischen vorfühlen. Vielleicht hat hier schon mal jemand Erfahrungen gemacht. Trotzdem Danke! Gruß A.