DRV Selbsteinschätzungsbogen R215?

4 Antworten

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hallo,

du musst hier nicht wie einprofi antworten, schildere wie es dir geht, was du machen kannst was nicht und das reicht. du hast ja bereits alle ärzte und therapeuten angegeben , bei denen du in behandlung warst. der bogen dient noch dazu, zu schauen, ob d umschulungsbereit bist. wens es sinn macht, natürlich oder die erwerbsfähigkiet so weit heruntergesetzt ist.

beste grüsse

dickie59

Dickie59  26.12.2014, 17:37

vielen dank für den stern.

beste grüsse

dickie

Ob du den Selbsteinschätzungsbogen ausfüllst oder nicht, hat keinen Einfluss darauf ob du zum Gutachter geschickt wirst. Aber damit der ärztliche Dienst der RV deinLeistungsvermögen besser einschätzen kann, solltest du das Formular ruhig ausfüllen. Sei ehrlich beim ausfüllen beschönige nichts und übertreibe nicht.

Du bist grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn du dir nicht sicher bist, füllst du den Bogen mit Hilfe einer Sozialberatungsstelle aus. (VdK, Diakonie, Caritas usw.)

Hallo Alfred17,

Sie schreiben:

Selbsteinschätzungsbogen R215 der DRV.volle Erwerbsminderrente der DRV läuft 2015 aus.< 

Antwort:

Der Antrag auf Weitergewährung sollte ca. 3 Monate vor Ablauf der zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente bei der DRV eingereicht werden!

Der Selbsteinschätzungsbogen versetzt Sie in die Lage, Ihre aktuelle, gesundheitliche Verfassung, unterlegt mit aktuellen Arzt- und Entlassungsberichten, der DRV gegenüber aus Ihrer Sicht darzustellen!

Am Besten gelingt dies in der Regel mit einer Kopie Ihrer optimierten und aktualisierten Krankenakte!

Wie eine optimierte Krankenakte aussieht, können Sie z.B. meinem "Roten-Faden" unter folgendem Link entnehmen:

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

kann ich da auf das Gutachten des Gutachters aus dem Jahr 2013 verweisen, wenn sich keine Verbesserung meines Gesundheitszustandes eingetrten ist? Oder muss ich da ausführlich nochmals alles hinein Schreiben wie schlecht es mir immer noch geht?< 

Antwort:

Wer ab Rentenzahlungsbeginn regelmäßig seine Ärzte (auch Hausarzt) aufsucht, der hat in der Regel keine Probleme, seinen Antrag auf Weitergewährung bei der DRV erfolgreich durchzuziehen!

Wer während des Rentenbezugs nicht regelmäßig zu seinen Ärzten geht, der hat in der Regel Erklärungsnotstand und muß sich ggf. fragen lassen, ob die gesundheitlichen Beschwerden sich gebessert haben!

Aus diesem Grund wiederhole ich stets meine gebetsmühlenartigen Hinweise, während der Dauer des Rentenbezugs regelmäßig seine Ärzte (Hausarzt) aufzusuchen!

Schließlich ist es ja in der Praxis so, daß der Hausarzt im Zusammenhang mit dem Antrag auf Weitergewährung das für Ihn bestimmte Formular ausfüllen muß!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad