Verlobte will bei mir einziehen - muss ich den Vermieter informieren?
Hallo, meine Verlobte und ich wollen zusammenziehen und zwar in meiner Wohnung. Ich wohne in einer 3 Zimmer Wohnung mit 60qm. In meinem Mietvertrag steht dazu: "Im Falle der Untervermietung oder einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte gelten die §§ 540, 553 BGB. Familienangehörige und Verlobte sind nicht Dritte im Sinne dieser Bestimmung" Heißt das, dass wir den Vermieter nicht um Erlaubnis bitten müssen? Oder heißt dass, er uns die Erlaubnis geben muss/wird? Mein Vermieter ist eine größere Firma und ich weiß nicht, wie die zu diesen Dingen stehen.
Und wenn ich die informiere, was schreibe ich da? Einfach nur: "Meine Verlobte soundso zieht am soundso Datum mit in meine Wohnung." oder muss ich da irgendwas mit schicken, wie eine Kopie vom Personalausweis oder sowas?
21 Antworten
Entgegen der hier landläufig vertrenen Meinung, dass hier keine Mitteilungspflicht gegenüber dem Vermieter besteht, besteht diese m.E.n. sehr wohl.
Da hier eine weitere Person zuzieht, wird die Mietsache entspr. § 543 Abs. 2 Nr. 2 l. Hs. BGB, faktisch einem unbefugtem Dritten (da nicht Vertragspartner und auch nicht dem Vermieter bekannt) überlassen.
Dabei kommt es nicht auf eine entgeldliche Überlassung an, sondern lediglich auf die Überlassung an sich. Welche bei Zuzug und nicht nur häufigem Besuch (welcher ohne Mitteilung vom Vermieter zu dulden wäre) gegeben ist.
Ohne Mitteilung an den Vermieter, wäre dieser also berechtigt, fristlose Kündigung auszusprechen.
In wie fern wiederum Zustimmungspflicht des Vermieters bei Angehörigen besteht und ob Verlobt schon zu dieser Kategorie zählt, entzieht sich jedenfalls meiner Kenntnis.
Und ob dies dann zur nachträglichen Heilung einer verletzten Meldepflicht gegenüber dem Vermieter genügt, würde ich jedenfalls so ohne Weiteres nicht auf die Porbe stellen wollen.
MFG
Einwandfreier Beitrag , welcher auch meine Zustimmung findet -> DH!
Nur Info an den Vermieter, dass deine Verlobte ab..... bei dir in der Wohnung lebt. Erlaubnis hierfür brauchst du beim Vermieter nicht einholen. Auch für den Fall, dass Nebenkosten nach Personanzahl (und nicht nach Zählerstand oder Quadratmeter) abgerechnet werden, ist die Mitteilung an den Vermieter wichtig.
Wenn sie fest bei dir einzieht,solltest du Kulanter weise deinem Vermieter Bescheid sagen,Er wird es nicht verbieten,aber er braucht es ja um am Ende des Jahres die Nebenkostenabrechnung anders zu berechnen!
Heißt das, dass wir den Vermieter nicht um Erlaubnis bitten müssen?
Richtig. Du mußt den VM nur informieren das Deine Lebenspartnerin bei Dir einzieht.
Es reicht ein formloses Schreiben wie Du es schon formuliert hast. Ausweiskopie ist nicht nötig. Wenn Du möchtest, ist aber auch nicht erforderlich, kannst Du die Anmeldebescheinigung des EWA als Kopie beilegen.
Ich verstehe es so, dass keine Meldepflicht beim Vermieter besteht ! Es sei denn, im Mietvertrag wurde es anders vereinbart.
Exakt so isses...
Da die Kündigung allerdings einer vorherigen Abmahnung bedarf und die Mitteilung des Mieters dann entfiele, da der Vermieter vom Zuzug bei Abmahnung eh schon Kenntnis hat, wird eine solche Kündigung bei einer Verlobten in der Praxis nicht möglich sein...