Eskalierte Doktorspiele in der Kita wie weit dürfen Eltern gehen?

35 Antworten

Guten Morgen IQamchi und alle anderen GuGuMos,

ich habe den Bericht aufmerksam gelesen.

Erstens haben die Erziehungsbeauftragten in der Kita ihre Aufsichtspflicht verletzt, wo fanden denn diese "Doktorspiele" statt? In den öffentlichen Räumen ja wohl nicht.

Die Kinder, denen das angetan wurde, litten mit Sicherheit an erhebliche Schmerzen.

Für mich gehört das Ganze angezeigt, denn Mitarbeiter und Träger dieser Kita müssen zu ihrer Fürsorgepflicht stehen.

Die Namen sollte man nicht veröffentlichen, aber die Kinder, die diesen Kindern so etwas angetan haben, gehören für mich, inclusive der Eltern in psychologische und therapeutische Behandlung und zwar auf Anweisung des Jugendamtes und sollten danach permanent überprüft werden, wie die allgemeine Situation dieser Täterkinder im häuslichen Umfeld aussieht.

Wie können Kinder in diesem Alter so grausam sein? Wie sieht da die Verantwortung der Eltern aus - mit Medien, z.B. Filme, die diese Kinder angesehen haben könnten - von alleine sind Kinder in diesem Alter nicht auf die Art und Weise so grausam.

Eigentlich sollten die Eltern und deren Kinder über den "Rauswurf" dankbar sein, um in einer fürsorglichen Kita, die ihre Aufgaben ernst nimmt, auch den Schutz der Kinder, zu gewährleisten.

Was fehlt bei diesen "Täterkindern"? Liebe, Geborgenheit, Interesselosigkeit der Eltern, der Fernseher als Nanny?

Ich bin offen gesagt entsetzt, bei mir ist es schon lange her, aber meine erwachsenen "Kinder" sprechen immer wieder mal von der Bärengruppe, ihrer vielgeliebten Erzieherin und deren Helferinnen. Mit viel Liebe und Engagement.

Was soll denn aus solchen Kindern werden?

Ich war wirklich entsetzt über diesen Artikel.

Liebe Grüße ThePoetsWife

iQamchi 
Beitragsersteller
 21.02.2019, 09:43

Filme du sagst es überall läuft Gewalt brutale amerikanische Krimis in Reichweite von Kindern

ps1980  21.02.2019, 11:49
@iQamchi

Ich hoffe doch sehr, dass meine Tochter bis sie 5 ist - und hoffentlich auch noch einige Jahre darüberhinaus - solche Filme nicht zu sehen bekommt. Wenn Kindern solche Filme gezeigt werden läuft meiner Meinung nach im Elternhaus gehörig was schief.

P.S. Ich bin alleinerziehender Vater einer 3-jährigen.

verreisterNutzer  21.02.2019, 13:04
@ps1980

Genau so sehe ich das auch, dass die Eltern von diesen Kindern zur Rechenschaft gezogen werden und auf jeden Fall das Jugendamt informiert werden muss.

LG

Goodnight  21.02.2019, 15:36

Es liegt nahe, dass solche Kinder selber Opfer sind.

Kritisch sollte man auch die zu frühe unsensible Aufklärung in Institutionen sehen.

Nach meiner Meinung gehört Aufklärung in dem zarten Alter ein feinfühliges Elternhaus und nicht in Kitas und Kindergärten.

Hier beginnt schon die Überforderung und führt dann eben zu solchen Blüten

Spielwiesen  22.02.2019, 08:51
@Goodnight

Danke - da bin ich ganz bei dir!

Trauriges Thema für eine gugumo, aber warum nicht

Meine Meinung habe ich mir ausschließlich aus dem Artikel in der Fragestellung gebildet.

Ich vertrete die Auffassung, dass die Namen der Übeltäter keinesfalls preisgegeben werden dürfen, da man diesen Kleinkindern dadurch das gesamte restliche Leben zerstören würde, trotzdem muss natürlich der Vorfall mit den beiden Kindern, deren Erziehungsberechtigten, Psycholgen, der Kitamannschaft und dem Jugendamt aufgearbeitet werden, denn sonst hat man das gleiche Problem spätestens in der Grundschule wieder auf dem Tisch.

Was mich allerdings zur Weißglut treibt, ist die Aussage im Artikel, dass es schon einen Vorfall gab und man diesen selbst aufarbeiten wollte.

Wenn der Träger einer solchen Einrichtung von einem solchen Fall erfährt und nicht umgehend eine Wiederholung ausschließt (und das hat der Träger nicht getan, denn er hätte umgehend mehr Personal einsetzen müssen), dann bleibt für mich keine andere Option als die Einrichtung zu schließen und dem Träger für alle Zeiten zu untersagen eine solche Einrichtung zu betreiben.

Nun ist der Träger der Einrichtung aber die katholische Kirche und das macht alles bis ins unendliche schlimmer. Hat dieser Verein aus der Vergangenheit eigentlich gar nichts gelernt. Misbrauch von Kindern unter Beteiligung der katholischen Kirche, war ja nun schon oft genug Thema in den Nachrichten. Anscheinend muss man tatsächlich in Erwägung ziehen, die katholische Kirche aufzulösen (und das ist kein Sarkasmus, sondern das meine ich ernst - obwohl ich bekennender Christ bin)

Trotzdem allen und dem Rest einen schönen Tag

 

IQhaipdling  21.02.2019, 12:37

Natürlich müssen die Vorfälle auch mit den Opfern aufgearbeitet werden, hatte ich in meinem Ärger über den Vorfall vergessen in meiner Antwort auch unterzubringen

Den Artikel habe ich heute auch schon gelesen- allerdings finde ich die ganze Sache komplett undurchsichtig- es bleibt sehr vage, was da eigentlich genau passiert ist- sowohl die eigentlichen Vorfälle, wie auch die weiteren Abläufe. Und mit den Namen kann man natürlich auch nicht wirklich etwas anfangen- wobei ich die Eltern da schon auch verstehen kann deren Kinder da betroffen waren- im Hinblick darauf, dass lückenlose Aufklärung verlangt wird.

rotesand  21.02.2019, 09:32

Sehe ich ähnlich.

Kennst Du den Begriff "Schadensersatz" und "Schmerzensgeld"? Hier könnte man entweder die Betreuer in der Kita, dann ohne Namensnennung der Kinder möglich, heranziehen, aber auch die Eltern der Kinder, was aber zivilrechtlich der sicherere Weg wäre (wobei die es dann auf die Mitarbeiter abwälzen könnten).

Was ich aber weit erschreckender finde: die Betreuer wußten um die Vorfälle, die Eltern der Opfer erhielten Hausverbot und es kam im weiteren zu weiteren Vorfällen. Die Betreuer wissen, wer die Täter sind, haben also nicht nur keine Vorsorge getroffen, eine Wiederholung zu vermeiden, sondern ggf. sogar das Vorgehen geduldet. Statt hier der KiTa Ärger zu machen, hätte ich die gesamte Belegschaft der Kita angezeigt in der Situation der Eltern der Opfer, denn mindestens § 171 StGB kann hier als verletzt angesehen werden, ggf. liegt Beihilfe durch Unterlassung (Garantenstellung) zum Kindesmißbrauch / Vergewaltigung vor.

Was mich wirklich an der Frage erschüttert: man ist erschüttert, daß die Eltern nach mehrmaliger Wiederholung trotz Informiertheit der Kita die Namen wissen wollten, aber daß es von den Mitarbeitern der Kita geduldet wurde erschüttert nicht ein Stück. Was für Vorstellungen von Kitas steht dahinter? Daß die vaginale Penetration mit Zweigen etc. (das ist schon Vergewaltigung von Kindern) alltäglich und nichts Besonderes sei?

Spassbremse1  21.02.2019, 10:02

Ich bin vollkommen deiner Meinung. Was mich hier besonders schockiert, dass das Ganze hier so herunter gespielt wird.

Dass in einem kath. Kiga Eltern wohl nicht auf andere los gehen werden, versteht sich für mich als zivilisierter Mensch von selbst. Ich würde auf die Herausgabe der Namen jedoch bestehen, um alles daran zu setzen, dass die Täterkinder dort verschwinden. Sie haben in einem kath. Kiga nichts verloren. Ein Kind steckt einem anderen keine Stöcke in die Geschlechtsorgane - basta. Wo waren denn bitte die Erzieher? Handytippen?

PolluxHH  21.02.2019, 10:35
@Spassbremse1

Ich denke, daß es damit zu tun hat, daß insbesondere z.B. in Berlin die Kitas von der Behörde dazu aufgefordert wurden, solche Doktorspiele möglichst frühzeitig in den Kitas durchzuführen inkl. gegenseitigen Anfassens der Genitalien (auf Anleitung durch die Betreuer). Das ist behördliche Aufforderung zu Kindesmißbrauch. Wenn man hier nicht herunterspielte, müßte man auch diese "progressive Methode der sexuellen Kindeserziehung" angemessen juristisch bewerten (was dann aber auch bedeutete, daß eine Berliner Senatorin wegen Aufforderung zur sexuellen Mißhandlung von Kindern zu verfolgen wäre). Gerade der Spiegel ist solchen progressivewn Erziehungsmethoden gegenüber regelmäßig äußerst aufgeschlossen.

Übrigens dürfte die Kita nicht einmal in Erwägung gezogen haben, den Eltern der Täter zu kündigen. Auch eine spannende Art der Gewichtung.

Spassbremse1  21.02.2019, 10:45
@PolluxHH

Unglaublich - ! Hoffentlich wachen jetzt auch die letzten Schlafschafe auf! Ich hoffe, dagegen werden genug Menschen protestieren und notfalls auch klagen!

PolluxHH  21.02.2019, 09:24

Ach ja, zur Ergänzung: die Betreuer in der Kita haben keine vollumfänglichen Erziehungsrechte, insbesondere steht es ihnen nicht zu, Handlungsweisen vorzugeben, welche Straftatbestände erfüllen. Doktorspiele sind, besonders bei Berührungen in der Genitalgegend, sexuelle Handlungen (sie sollen in der Kita gerade der Erforschung der sexuellen Divergenz der Geschlechter dienen, so z.B. gemäß Berliner Behörden, es muß keine sexuelle Motivation vorliegen, es reicht der äußere Erscheinungsbild), denen seitens der Eltern explizit zuzustimmen wäre, da es die Kompetenz der Betreuer überschritte. Anderenfalls wäre schon die Aufforderung dazu an die Kinder nicht durch den Betreuungsauftrag gedeckt und eine Aufforderung zu einer Straftat (hier ist es unerheblich, daß keine Strafmündigkeit vorliegt). Damit ist schon als solches fraglich, ob das Durchführen der "Doktorspiele" rechtmäßig war.

iQamchi 
Beitragsersteller
 21.02.2019, 09:55

Eltern haften nicht für ihre Kinder und Schmerzensgeld von 5 Jährigen ist nicht möglich

PolluxHH  21.02.2019, 10:29
@iQamchi

Bis zur bedingten Geschäftsfähigkeit haften grundsätzlich Eltern für ihre Kinder, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, § 832 Abs. 1 BGB, die Betreuer in der Kita sind als Erfüllungsgehilfen der Eltern tätig, damit rechnen deren Verfehlungen zunächst den Eltern zu. Wenn nun unter deren Aufsicht eine Vergewaltigung stattfindet, ist es eine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht eines Erfüllungsgehilfen, was sich die Eltern zurechnen lassen müssen. Aufgrund der Schuldhaftigkeit aber können die Eltern es dann auf die Betreuer abwälzen, alternativ kann § 832 Abs. 2 BGB in Anwendung kommen.

Wie kommst Du darauf, daß Eltern nicht für ihre Kinder haften, wenn schon das BGB selber unter bestimmten Voraussetzungen etwas anderes vorsieht?

iQamchi 
Beitragsersteller
 26.02.2019, 13:37
@PolluxHH

Die Betreuer verklagen geht auch ohne die Namen der Kinder

PolluxHH  26.02.2019, 14:05
@iQamchi

Das ja, aber nicht die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber den Eltern. Da es sich um Straftatbestände handelt, man aber Verträge mit der Kita und nicht mit den einzelnen Betreuern hat, kann die Kita sich auf die Position stellen, daß hier die Betreuer haftbar wären, da grob pflichtverletzend, aber nicht mehr nachvollzogen werden könne, welcher Betreuer nun zuständig gewesen wäre. Deshalb ist es sicherer, über § 832 Abs. 1 BGB zu gehen, dafür aber bedarf es der Namen der Kinder.

Hinzu kommt, daß der Informationsfluß und die Kooperationsbereitschaft der Kita gegenüber den Eltern der Opfer gleich Null gewesen sein dürfte, Opferschutz fand nicht einmal präventiv statt (man ließ es trotz Kenntnis um die Vorfälle mehrfach zu, daß sich eine Vergewaltigung wiederholte). Wenn die Eltern nicht gleich Strafanzeige erstatten wollten (dann wäre es von Seiten der Polizei zu klären gewesen), wäre aufgrund der Unterlassungen der Kita es schon quasi erforderlich, die Namen in Erfahrung zu bringen, da es die einzige Möglichkeit gewesen wäre, die Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Alleine eine Anweisung, den Schutz ihrer Kinder zu gewährleisten, wäre ohne Nennung von Namen zahnlos, da schon durch rechtliche Verpflichtungen abgedeckt (es ist sogar die Pflicht einer Kita, die körperliche Unversehrtheit der Kinder bestmöglich zu schützen, hier wurden ausschließlich die Kinder geschützt, welche sexuelle Übergriffe unter Körperverletzung und Vergewaltigung begangen hatten und weiter unter Aufsicht begingen).

Dabei ist übrigens fraglich, ob hier die Weitergabe der Daten verboten ist, da eine strafbare Handlung (bei Deliktunfähigkeit und fehlender Strafmündigkeit) vorlag, damit der Kita als erzieherische Erfüllungsgehilfen der Eltern hier durchaus die Pflicht zugerechnet werden könnte, hier die Eltern in die Position zu setzen, die es erlaubt, ihre Kinder zu schützen und ggf. rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Guten Morgen,

Was sie mit den Namen machen wollten? Ich vermute die Eltern der "Täter" damit verbal angreifen, vielleicht auch verklagen.

Ich finde es aber absolut richtig, dass diese Namen nicht herausgegeben werden. Wo kämen wir denn dann hin?

In einem solchen Fall sollte aber dafür gesorgt werden, dass die Kinder (alle, sowohl Täter als auch Opfer) von einem Psychologen untersucht und auch Hilfe bekommen.