Verkehrszeichen: gelten Bodenmarkierungen auch ohne Verkehrsschild?
Wenn auf dem Boden ein Zebrastreifen ist, oder wenn auf dem Boden eine Tempo 80 Markierung gemalt ist, aber in beiden Fällen kein verkehrsschild am fahrbahnrand steht, gilt dann die Bodenmarkierung als Verkehrsschild? Oder ist eine solche Markierung nur eine "Erinnerung" an ein geltendes, angebrachtes Verkehrsschild?
11 Antworten
Zebrastreifen gelten immer, alles andere nur, wenn auch ein demtentsprechendes Verkehrsschild angebracht ist. Wenn Schnee liegt, sieht man das auf dem Boden angebrachte Verkehrszeichen ja auch nicht: also nur mit entsprechendem Verkehrszeichen "am Stiel". Bei Zebrastreifen ist das denke ich anders, die werden im Winter ja auch meistens freigeräumt!
Fahrbahnmarkierungen zählen im Sinne von § 39 StVO zu den Verkehrszeichen.
(5) Auch Markierungen und markierte Radverkehrsführungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind. Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. In verkehrsberuhigten (§ 45 Absatz 1d) Geschäftsbereichen können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein. Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.
Markierungen, die verbindliche Anordnungen beinhalten, sind ( ausser in verkehrsberuhigten (Geschäfts-)bereichen ) stets weiß oder gelb.
.
Andere Markierungen (z.B. die Wiedergabe des Verkehrszeichens für die zulässige Höchstgeschwindigkeit) haben lediglich hinweisenden Charakter, beinhalten aber keine verbindlichen Anordnungen. Verbindlich ist lediglich das entsprechende Verkehrszeichen, auf das durch die Markierung hingewiesen wird.
Fehlt dieses, dann haben solcherlei Markierungen keinerlei Bedeutung und brauchen nicht beachtet zu werden.
.
Dazu aus der StVO:
.
§39 Verkehrszeichen
(...)
(5) Auch Markierungen und markierte Radverkehrsführungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf. Gelbe Markierungen können auch in Form von Markierungsknopfreihen, Markierungsleuchtknopfreihen oder als Leitschwellen oder Leitborde ausgeführt sein. Leuchtknopfreihen gelten nur, wenn sie eingeschaltet sind. Alle Linien können durch gleichmäßig dichte Markierungsknopfreihen ersetzt werden. In verkehrsberuhigten (§ 45 Absatz 1d) Geschäftsbereichen können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein. Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.
Die Zebrastreifen auf der Straße sind das eigentlich relevante Verkehrszeichen. Wenn zusätzlich noch Schilder aufgestellt sind, ist dies ein zusätzlicher Hinweis. Schilder OHNE Farbahnmarkierung hingegen sind nicht zulässig. Guggst Du auch hier: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat293.htm
Natürlich gelten sie dann.Eine weisse durchgezogenelinie z.b ist ja auch ein überholverbot wenn es nicht mit zusatzschildern gekennzeichnet ist(traktoren dürfen überholt werden o.Ä.).
Nur weiße und gelbe Markierungen sind Verkehrszeichen, die von sich aus verbindliche Anordnungen enthalten. Alle übrigen "Straßenmalereien" enthalten keine verbindlichen Anordungen. Sie sind entweder gar keine Verkehrszeichen oder sie weisen lediglich auf ein angebrachtes Verkehrszeichen hin.
.
Übrigens:
Eine durchgezogene Linie in der Mitte der Fahrbahn ordnet KEIN Überholverbot an! Sie ordnet lediglich an, dass man rechts von ihr zu fahren hat.
.
Das Überholen trotz durchgezogener Linie wird daher nicht wegen verbotenen Überholens (100 Euro, 3 Punkte) sondern wegen verbotenen Überquerens der durchgezogenen Linie (10 Euro) geahndet, sofern die Verkehrslage nicht unklar war und auch nicht gegen das Behinderungsverbot bzgl. des Gegenverkehrs verstoßen wurde.
.
Bei unklarer Verkehrslage oder bei Behinderung des Gegenverkehrs führt das Überholen trotz durchgezogener Linie allerdings zu einer Erhöhung des Bußgeldes und der Punktezahl (150 Euro, 4 Punkte).
.