Verkehrsübungsplatz?
Wer haftet für (zum Beispiel) einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug an einem Verkehrsübungsplatz oder an der Beschädigung am eigenen Fahrzeug aufgrund fehlender Fahrkenntnisse?
6 Antworten
Für Schäden haftet immer der Schadensverursacher.
Und dieser sollte den Schaden immer seiner Kfz-Versicherung melden.
Weitere Informationen findest du hier:
https://www.kfz-auskunft.de/fuehrerschein/verkehrsuebungsplatz.html
Genauso wie im richtigen Verkehr - KFZ-Haftpflicht für den Gegner, Vollkasko für den eigenen Schaden, wenn diese Situation nicht in den Bedingungen ausgeschlossen wurde.
Beim besuch eines Verkehrsübungsplatzes schliesst du automatisch eine HAftpflichtversicherung ab. Diese zahlt bei Schäden an fremden Fahrzeugen/Platzteilen/Personen. Am eigenen FAhrzeug wird sich die Vollkaskoversicherung evtl. weigern, wenn jemand ohne Führerschein gefahren ist. Das könnte man aber vorher klären.
Wenn jemand ohne Führerschein mit Wissen des Versicherungsnehmers fährt und einen Unfall verursacht, kann die versicherung denjenigen in Regress nehmen. Deshalb die Tageshaftpflicht auf dem Platz.
Wenn jemand ohne Führerschein mit Wissen des Versicherungsnehmers fährt und einen Unfall verursacht, kann die versicherung denjenigen in Regress nehmen. Deshalb die Tageshaftpflicht auf dem Platz.
Völliger Quatsch.
In Deutschland sind nicht die Fahrer, sondern die Fahrzeuge versichert.
Und als Geschädigter würde ich mich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers wenden und die Schadenserstattung beantragen.
Die Kfz-Versicherung kann nur ihren Versicherten, also den Versicherungsnehmer in Regress nehmen, aber nicht den, der ohne Führerschein das Fahrzeug gefahren hat.
Ja, und um genau das zu vermeiden, gibt es eine Haftzpflichtversicherung auf dem Platz.
"Denjenigen" bezieht sich auf den VN.
Na denn. Wofür ist denn Deiner Meinung nach die verpflichtende HP auf dem Übungsplatz gedacht? Wenn der Fahrer eine Fahrerlaubnis hätte, würde die HP des Fahrzeuges zahlen, ohne irgendwelche Regressforderungen zu stellen.
Dann teile mir doch bitte mal das Versicherungsunternehmen und die Versicherungsbedingungen mit, wenn du meinst dass deine Behauptung richtig ist.
Ergänzend bitte auch noch den Verkehrsübungspatz nennen, den du meinst.
Bisher war auf allen von mir besuchten übungsplätzen die HP in der Nutzungsgebür enthalten. Aus dem oben verlinkten Artikel : "Im Preis für die Nutzung des Geländes ist üblicherweise eine Tageshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Diese zahlt auch, wenn der Unfallfahrer keinen Führerschein hat, erklärt der TÜV Nord. Der Fahrer muss allerdings mindestens 16 Jahre alt sein und sein Begleiter eine Fahrerlaubnis besitzen."
Allmählich wirds aber albern. ruf einen beliebigen Übungsplatz an, das wird dich erleuchten.
Bei dem Artikel auf den du verwiesen hast, scheinst du den 1. Satz nicht gelesen zu haben:
Auf einem privaten Verkehrsübungsplatz haftet nach einem Unfall der Fahrzeugbesitzer für Schäden an anderen Fahrzeugen. Die Kosten trägt seine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Und solange du mir meine Fragen nicht beantworten kannst, betrachte ich weiterhin deine Hinweise als Unsinn.
Ich muss auch nicht bei einem Verkehrsübungsplatz anrufen, denn in unserer Kante muss man nur für die Nutzung zahlen, aber eine Versicherung gibt es nicht.
Dann mach Dich mal schlau, was die KFZ-Haftpflicht sagt, wenn jemanmd ohne FS einen Unfall verursacht. Weiter im Artikel heisst es: "Diese zahlt auch, wenn der Unfallfahrer keinen Führerschein hat, erklärt der TÜV Nord". Der Artikel endet ja nicht nach dem ersten Satz. Natürlich zahlt die Haftpflicht auch dann, aber dann kommt die Regressforderung.
Und einen Hinweis mangels Wissen als Unsinn zu bezeichnen, ist borniert.
Und einen Hinweis mangels Wissen als Unsinn zu bezeichnen, ist borniert.
Dann informiere mich mal, welches Fachwissen liegt dir vor?
Bist du als Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater tätig, oder hast du diese Tätigkeit mal ausgeführt?
Oder hast du Jura studiert?
Wenn dies alles nicht zutrifft, wie begründest du denn dann dein Wissen?
Du kannst ja noch nicht mal das Versicherungsunternehmen und den Tarif nennen, den du bei solch einem Verkehrsübungsplatz abschließen kannst!
also mach dir bitte selbst nichts vor, denn dir fehlen alle erforderlichen Kenntnisse.
Quelle meines Wissens ist : Mein Versicherungsvertreter der LVM und die Bedingungen des ADAC-Übungsplatzes in HAnnover. Aber:Amen. Wie meine Oma sagt: Du hast dein Recht und ich meine Ruhe. Für dich gilt wohl:
Verschonen sie mich mit Argumenten, meine Meinung steht fest.
Dann sollte dir dein Versicherungsvertreter doch einfach mal die Bezeichnung des Tarifs nennen auf den du dich immer wieder berufst.
Ist dies denn so schwer zu verstehen?
Schäden Dritter sind über die KFZ-Haftpflicht gedeckt.
Vollkaskoschäden kann der Versicherer ablehnen.
Schäden am Fahrzeug: Begleitperson (und ggf. Versicherung)
Schädem am Platz: Versicherung
Begleitperson? Sorry, das ist Unsinn!
Soweit ich das verstanden hab, war das auf unserem Platz der Fall.
Dieser Hinweis ist falsch!
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers zahlt den Fremdschaden.