Wer haftet bei einem Rehabilitationssport-Unfall?

3 Antworten

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Hoi.

Du bist nur dann über die BG versichert, wenn die Krankenkasse dich zum Reha-Sport schickt:

§2 Abs.1 Nr. 15 SGB VII

Personen, die

a) auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten,
Melde das aber zur Sicherheit auch selber bei der BG (BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) an.
www.bgw-online.de
Ciao Loki

Du bist als Vereinsmitglied in einem Rehasportverein über den Behindertensportverband bzw. Landessportverband versichert.Als Nichtmitglied bist über den Verein versichert wenn der eine Versicherung für Nichtmitglieder abgeschlossen hat. Dazu sind die Vereine verpflichtet.Beide Versicherungen treten nur für eine durch den Unfall erlittene Invalidität ein.Gruß Jan Gustav

72Rene 
Beitragsersteller
 23.06.2015, 20:14

Läuft es somit als BG-Unfall? Rein informativ : es handelt sich um Reha-Sport auf Ärztliche Verordnung bei einem Rehasportverein und ich bin Mitglied.

Ich denke die Reha-Einrichtung.

Ich hatte einen Sportunfall bei einer Reha-Kur. Der wurde wie ein BG-Unfall behandelt. Dürfte bei anderen Reha-Einrichtungen ähnlich sein.

Also wichtig: mit der Verletzung unbedingt zum Durchgangsarzt!