Fahrzeug bei befahren einer für den Verkehr gesperrten Straße versichert?
Hallo liebe Community!
Ich habe mich gefragt, ob man theoretisch versichert wäre, wenn man auf einer Straße, welche für Kraftfahrzeuge gesperrt ist (siehe Bild) einen Unfall baut. Danke im Vorraus für die Antworten!
Grüße
7 Antworten
Hallo Misterfrage671,
Du begehst zwar mit dem befahren einer durch Zeichen 260 gesperrten Straße eine Ordnungswidrigkeit, aber die Begehung der Ordnungswidrigkeit führt nicht zum erlöschen des Versicherungsschutzes.
Verursachst Du einen Verkehrsunfall zahlt Deine Versicherung genauso, als wenn Du auf einer "normalen" Straße gefahren wärst. Das gilt sowohl für die Haftpflichtversicherung, wie auch für die Vollkaskoversicherung.
Selbst wenn Du vorsätzlich das Zeichen 260 missachtet hättest, bedeutet das ja nicht, dass Du den Unfall vorsätzlich verursacht hättest und nur bei der vorsätzlichen Begehung des Unfalles ist die Haftpflichtversicherung frei von Leistungen. Bei der Vollkaskoversicherung, kann allerdings je nach Versicherungsvertrag auch eine grob fahrlässige Verursachung des Unfalles dazu führen, dass sie frei von Leistungen ist. Aber auch hier gilt, es langt nicht, dass grob fahrlässig eine durch Zeichen 260 gesperrte Straße befahren wurde, sondern auch hier kommt es da drauf an, ob der Unfall selbst grob Fahrlässig verursacht wurde.
Seitens der Polizei, bzw. der Bußgeldstelle würde laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid zukommen:
***************************************************************************************
Tatbestandsnummer: 141166
Tatvorwurf: Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 260 gesperrt war.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3 BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß
***************************************************************************************
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo Misterfrage671,
sorry, da ist was in meiner Antwort untergegangen. der Vollständige Satz sollte eigentlich lauten:
"Eintrag als A oder B - Verstoß: NEIN"
Nur mal als kleiner Tipp für die Zukunft:
Bei Verwarnungsgeldern (bis 55 Euro = Verwarnungsgeld) gibt es nie:
- Punkte
- Fahrverbote
- Einträge als A oder B - Verstoß
sondern erst ab Bußgeldern (ab 60 Euro = Bußgeld) sind Punkte, Fahrverbote und Einträge als A oder B - Verstoß möglich
Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer versichert - egal, in welcher Situation Du Dich gerade befindest! Es gibt nur ganz wenige Situationen, in der die Haft-pflichtversicherung nicht zahlen muss. (Eine solche Situation wäre zum Beispiel, wenn Du einen Unfall vorsätzlich verursachst.)
Selbst wenn der Fahrer (also) eine Ordnungswidrigkeit begeht, bleibt der Versicherungsschutz des Fahrzeugs dennoch bestehen.
Es gibt nur ganz wenige Situationen, in der die Haft-pflichtversicherung nicht zahlen muss. (Eine solche Situation wäre zum Beispiel, wenn Du einen Unfall vorsätzlich verursachst.)
Auch dann muss sie leisten, da der Geschädigte ja nichts dafür kann, wenn der Täter ein Idiot ist. Soll er doppelt bestraf werden? Erst den Schaden aus dem vorsätzlichen Unfall, dann kein Schadenersatz, nur weil der andere vorsätzlich gehandelt hat?
Mit Deiner Meinung liegst Du leider komplett falsch!
Bitte erst informieren, dann kommentieren! Liest Du dazu bitte hier: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Versicherung_und_Vorsatz.php
Hallo derhandkuss,
für Deine völlig korrekte Ausführungen gabs von mir jeweils einen Daumen hoch.
Wobei ich zugeben muss, dass ich mich der Argumentation von kevin1905 anschließe. Dennoch weiß ich, dass die Rechtsprechung so wie von Dir beschrieben aussieht.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich habe mich gefragt, ob man theoretisch versichert wäre
Nicht nur theoretisch bist Du versichert sondern auch praktisch.
Und dies in der Kfz-Haftpflicht und wenn vorhanden auch in der Kasko-Versicherung.
Grob fahrlässig ist es wenn er die Straße mit viel zu hoher Geschwindigkeit befahrt, eine Straße widerrechtlich zu benutzen mit der gebotenen Vorsicht zu befahren ist eine Ordnungswidrigkeit aber noch lange keine fahrlässigkeit oder sogar grobe fahrlässigkeit
Ein Fahrzeug ist so lange versichert, so lange die Beiträge bezahlt sind.
Ein nicht-versichertes Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen ist eine Straftat.
Das beantwortet doch die Frage.... Wenn das Fahrzeug versichert ist, dann ist es überall versichert auch in Straßen in die es eigentlich nicht einfahren dürfte, Ausnahme zu dem Zeitpunkt wo das Kfz zur Ausübung einer Straftat benutzt wird besteht kein versicherungsschutz. Eine Straße widerrechtlich zu benutzen ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, also besteht auch versicherungsschutz. Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat und dabei besteht kein versicherungsschutz bzw. Haftpflicht Schäden werden gegenüber dritten reguliert sind jedoch regresspflichtig
Ausnahme zu dem Zeitpunkt wo das Kfz zur Ausübung einer Straftat benutzt wird besteht kein versicherungsschutz.
Sorry - aber dieser Hinweis ist völliger Unsinn.
Nach deinem Text, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung nichts zahlen, wenn ein gestohlenes Fahrzeug ein anderes unbeteiligtes Fahrzeug rammt und unbeteiligte Personen verletzt.
Denke mal darüber nach, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist.
das war nicht Inhalt der Frage
Dann scheint Deutsch nicht deine Muttersprache zu sein oder du hast Probleme mit dem Textverständnis.
Und würde diese Ordnungswiedrigkeit als A oder B Verstoß gelten? Das ging nicht so ganz aus deiner Antwort hervor. Trotzdem schonmal Vielen Dank für die Antwort!