Verkehrsregeln für Krankenfahrstühle: Wo darf/muss man fahren?

3 Antworten

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Das ist Grunde recht einfach.

Nach §2 FZV sind Krankenfahrstühle vollwertige Kraftfahrzeuge:

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
13. motorisierte Krankenfahrstühle: einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse (...)

Somit gelten für diese Fahrzeuge zunächst grundsätzlich genau die gleichen Verkehrsregeln wie für jedes andere Kraftfahrzeug.

Alles weitere wird dann durch Ausnahmeregelungen festgelegt: Die Erlaubnis, Gehwege zu nutzen, die Ausnahme von der Winterreifenpflicht usw.

Was nicht ausdrücklich aus Ausnahme aufgeführt wird, gilt für dieses Kraftfahrzeug auch nicht. Für Gehwege und dergleichen gibt es beispielsweise die Ausnahmeregelung in §24 StVO, die besagt, dass (abweichend von den Vorschriften für Kraftfahrzeuge) ein solcher Krankenfahrstuhl auch Fußgängerflächen nutzen darf.

Du darfst somit gemeinsame Geh- und Radwege in Schrittgeschwindigkeit befahren, da es sich hierbei um Fußgängerflächen handelt, musst es aber nicht, da du mit deinem Kraftfahrzeug auch jederzeit die Fahrbahn nutzen darfst.

Kekstasse 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 12:33

Danke für diese ausführliche Antwort. :) Dann haben meine Überlegungen ja doch gestimmt.

Und die Behauptung, Radwege (ohne gemeinsame Gehweg Nutzung) wären auch erlaubt, ist demnach Blödsinn, oder? Schließlich sind die ja für Kraftfahrzeuge tabu (es sei denn natürlich, irgendein Schild besagt was anderes).

migebuff  15.12.2021, 12:48
@Kekstasse

In Anlage 2 zur StVO heißt es bei Zeichen 237:

1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.

Somit dürfen hier weder Fußgänger noch Fußgängern gleichgestellte Fahrzeuge verkehren.

Möglicherweise reimt sich irgendeine Internetseite zusammen, dass wenn Mofas einen reinen Radweg nutzen dürfen und Fußgänger das ohnehin einfach so machen, man folglich auch mit einem Krankenfahrstuhl dort fahren dürfte.

Eine Rechtsgrundlage für eine solche Behauptung wird man vergeblich suchen, und wenn ein Text keine solche benennen kann, basiert er ohnehin nur auf Hörensagen.

Kekstasse 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 12:56
@migebuff

Danke. Ich war mir nicht sicher, ob es dafür wirklich keine Rechtsgrundlage gibt oder ich sie einfach nur nicht gefunden habe.

Apropos Rechtsgrundlage: Bin bei meiner Recherche auch gerade auf die Behauptung gestoßen, Krankenfahrstühle dürften außerorts nur dann die Straße befahren, wenn sie bauartbedingt mehr als 10 km/h schaffen.

Sicherlich ist es ohnehin nicht empfehlenswert, mit so nem Ding über die Landstraße zu gurken, aber ich finde wieder keinen Paragraphen, der diese Behauptung belegt. Wieder nur Blödsinn oder eine Rechtsgrundlage, die ich übersehe?

migebuff  15.12.2021, 17:22
@Kekstasse
Krankenfahrstühle dürften außerorts nur dann die Straße befahren, wenn sie bauartbedingt mehr als 10 km/h schaffen.

Sowas ist mir nicht bekannt. Die 10km/h-Grenze ist nur für die Ausnahme vom Mindestalter relevant, §10 Abs 3 FeV.

Wenn kein Fußweg vorhanden ist, kann der Fahrer eines solchen Gefährts ja schlecht durch den Morast im Straßengraben fahren.

Kekstasse 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 12:09

Lies meinen Post zu Ende, bevor du irgendeinen Link schickst. Die Seite hatte ich auch schon gesehen und da steht absolut nichts, dass meine Frage beantwortet.

Strolchi2014  15.12.2021, 12:15
@Kekstasse

Dann frag direkt mal beim zuständigem Amt.

migebuff  15.12.2021, 12:30

Diese Webseite ist die denkbar schlechteste Quelle zur Beantwortung von Rechtsfragen.

Und wozu soll der Fragesteller bei irgendeinem Amt nachfragen? Haben die Ämter andere Fassungen der Gesetzbücher vorliegen?

Strolchi2014  15.12.2021, 12:32
@migebuff

Wenn er den Antworten der Nutzer nicht glaubt...

Auf Gewegen nur bis 6 k/mh

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kekstasse 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 12:11

Das weiß ich. Und das war auch nie meine Frage.

Wippich  15.12.2021, 12:14
@Kekstasse

Laut § 24 FZV darf man damit auf Gehwegen fahren Dann steht da noch was von bis 15 k/mh.Habe dich nur verbessert.

Kekstasse 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 12:16
@Wippich

Okay, fair enough. :)

Ich hatte das mit den 6 km/h in meinem Post nicht erwähnt, weil es mir ja nicht darum geht, was auf dem Gehweg erlaubt ist. Ich will wissen, ob Straße und Radweg erlaubt sind bzw. ob das Fahren auf dem Gehweg eben PFLICHT ist.

Wippich  15.12.2021, 12:20
@Kekstasse

Es heißt ja, dass man auf dem Bürgersteig fahren darf. Persönlich habe ich noch nie was von einem Straßenverbot gehört. Wurde auch noch nie darauf hingewiesen.

Kekstasse 
Beitragsersteller
 15.12.2021, 12:23
@Wippich

Gut, dann stimmt also meine Vermutung, dass die Dinger als Fahrzeuge gelten und auf die Straße dürfen.

Jetzt verwirrt mich nur noch die Behauptung, dass sie auch den Radweg benutzen dürfen, wie ich es auf einigen Webseiten gelesen habe. 😅

Wippich  15.12.2021, 12:26
@Kekstasse

Vom Radweg nehme ich Freiwillig Abstand.

Was die Radfahrer für einen Aufstand machen ist oft unglaublich.

Habe aber auch keine Ahnung, ob man das darf, mal den nächsten Polizisten frage.