Verkehrsregeln für Krankenfahrstühle: Wo darf/muss man fahren?
Es geht um Krankenfahrstühle im Sinne von § 2 FZV, also mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 15 km/h. Ich bin inzwischen einigermaßen verwirrt, wo das Fahren damit erlaubt ist.
Hier meine Überlegungen:
Laut § 24 FZV darf man damit auf Gehwegen fahren und hat laut §26 StVO auch Vorrang am Fußgängerüberweg. Soweit so gut. Inwiefern lässt sich daraus aber ableiten, dass Krankenfahrstühle rechtlich als Fußgänger gelten, wie es einige Internetseiten behaupten? Wäre das der Fall, MÜSSTEN sie doch sogar auf dem Gehweg fahren, oder nicht? Die FZV schreibt aber ausdrücklich von DÜRFEN.
Obendrein besagt § 17 StVO doch sogar, dass ein parkenden Krankenfahrstuhl im Dunkeln von der Fahrbahn entfernt werden muss. Heißt doch im Umkehrschluss, dass man damit ansonsten sehr wohl die Fahrbahn benutzen darf, oder?
Daraus würde ich letztlich schlussfolgern, dass ein Krankenfahrstuhl eben doch rechtlich als Fahrzeug gilt und nicht als Fußgänger. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Webseiten, die Letzteres behaupten, einfach Blödsinn schreiben?
Und weiter: Ich habe auf manchen Webseiten gelesen, man dürfte mit einem Krankenfahrstuhl auf dem Radweg fahren, und auch hier frage ich mich: In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung steht das? Laut Definition des Verkehrszeichens 237 sind Radweg dem Radverkehr vorbehalten. Ein Krankenfahrstuhl gilt doch aber nicht als Radverkehr, oder?
Okay, sorry für den langen Post. Ich fasse meine Fragen noch einmal zusammen:
- Gilt ein Krankenfahrstuhl (max. 15 km/h) rechtlich als Fußgänger oder als Fahrzeug, das ein paar Fußgängerrechte genießt?
- Muss man damit auf dem Gehweg fahren oder ist auch die Nutzung der Straße oder des Radwegs erlaubt?
Wäre super, wenn jemand antwortet, der wirklich Ahnung hat. Wenn ihr mit einem Link antwortet, dann bitte zu einer echten Primärquelle, wie einer Verordnung, einem Gesetz oder einem Gerichtsurteil, und nicht zu irgendeiner Ratgeberseite.
Ich habe nämlich das Gefühl, dass zu dem Thema ne Menge Falschinformationen im Umlauf sind, und wie Online-Redaktionen nun mal sind, hat da vermutlich jeder bei jedem abgeschrieben. :D
3 Antworten
Das ist Grunde recht einfach.
Nach §2 FZV sind Krankenfahrstühle vollwertige Kraftfahrzeuge:
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
13. motorisierte Krankenfahrstühle: einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse (...)
Somit gelten für diese Fahrzeuge zunächst grundsätzlich genau die gleichen Verkehrsregeln wie für jedes andere Kraftfahrzeug.
Alles weitere wird dann durch Ausnahmeregelungen festgelegt: Die Erlaubnis, Gehwege zu nutzen, die Ausnahme von der Winterreifenpflicht usw.
Was nicht ausdrücklich aus Ausnahme aufgeführt wird, gilt für dieses Kraftfahrzeug auch nicht. Für Gehwege und dergleichen gibt es beispielsweise die Ausnahmeregelung in §24 StVO, die besagt, dass (abweichend von den Vorschriften für Kraftfahrzeuge) ein solcher Krankenfahrstuhl auch Fußgängerflächen nutzen darf.
Du darfst somit gemeinsame Geh- und Radwege in Schrittgeschwindigkeit befahren, da es sich hierbei um Fußgängerflächen handelt, musst es aber nicht, da du mit deinem Kraftfahrzeug auch jederzeit die Fahrbahn nutzen darfst.
In Anlage 2 zur StVO heißt es bei Zeichen 237:
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
2. Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
Somit dürfen hier weder Fußgänger noch Fußgängern gleichgestellte Fahrzeuge verkehren.
Möglicherweise reimt sich irgendeine Internetseite zusammen, dass wenn Mofas einen reinen Radweg nutzen dürfen und Fußgänger das ohnehin einfach so machen, man folglich auch mit einem Krankenfahrstuhl dort fahren dürfte.
Eine Rechtsgrundlage für eine solche Behauptung wird man vergeblich suchen, und wenn ein Text keine solche benennen kann, basiert er ohnehin nur auf Hörensagen.
Danke. Ich war mir nicht sicher, ob es dafür wirklich keine Rechtsgrundlage gibt oder ich sie einfach nur nicht gefunden habe.
Apropos Rechtsgrundlage: Bin bei meiner Recherche auch gerade auf die Behauptung gestoßen, Krankenfahrstühle dürften außerorts nur dann die Straße befahren, wenn sie bauartbedingt mehr als 10 km/h schaffen.
Sicherlich ist es ohnehin nicht empfehlenswert, mit so nem Ding über die Landstraße zu gurken, aber ich finde wieder keinen Paragraphen, der diese Behauptung belegt. Wieder nur Blödsinn oder eine Rechtsgrundlage, die ich übersehe?
Krankenfahrstühle dürften außerorts nur dann die Straße befahren, wenn sie bauartbedingt mehr als 10 km/h schaffen.
Sowas ist mir nicht bekannt. Die 10km/h-Grenze ist nur für die Ausnahme vom Mindestalter relevant, §10 Abs 3 FeV.
Wenn kein Fußweg vorhanden ist, kann der Fahrer eines solchen Gefährts ja schlecht durch den Morast im Straßengraben fahren.
Lies meinen Post zu Ende, bevor du irgendeinen Link schickst. Die Seite hatte ich auch schon gesehen und da steht absolut nichts, dass meine Frage beantwortet.
Dann frag direkt mal beim zuständigem Amt.
Diese Webseite ist die denkbar schlechteste Quelle zur Beantwortung von Rechtsfragen.
Und wozu soll der Fragesteller bei irgendeinem Amt nachfragen? Haben die Ämter andere Fassungen der Gesetzbücher vorliegen?
Wenn er den Antworten der Nutzer nicht glaubt...
Auf Gewegen nur bis 6 k/mh
Das weiß ich. Und das war auch nie meine Frage.
Laut § 24 FZV darf man damit auf Gehwegen fahren Dann steht da noch was von bis 15 k/mh.Habe dich nur verbessert.
Okay, fair enough. :)
Ich hatte das mit den 6 km/h in meinem Post nicht erwähnt, weil es mir ja nicht darum geht, was auf dem Gehweg erlaubt ist. Ich will wissen, ob Straße und Radweg erlaubt sind bzw. ob das Fahren auf dem Gehweg eben PFLICHT ist.
Es heißt ja, dass man auf dem Bürgersteig fahren darf. Persönlich habe ich noch nie was von einem Straßenverbot gehört. Wurde auch noch nie darauf hingewiesen.
Gut, dann stimmt also meine Vermutung, dass die Dinger als Fahrzeuge gelten und auf die Straße dürfen.
Jetzt verwirrt mich nur noch die Behauptung, dass sie auch den Radweg benutzen dürfen, wie ich es auf einigen Webseiten gelesen habe. 😅
Vom Radweg nehme ich Freiwillig Abstand.
Was die Radfahrer für einen Aufstand machen ist oft unglaublich.
Habe aber auch keine Ahnung, ob man das darf, mal den nächsten Polizisten frage.
Danke für diese ausführliche Antwort. :) Dann haben meine Überlegungen ja doch gestimmt.
Und die Behauptung, Radwege (ohne gemeinsame Gehweg Nutzung) wären auch erlaubt, ist demnach Blödsinn, oder? Schließlich sind die ja für Kraftfahrzeuge tabu (es sei denn natürlich, irgendein Schild besagt was anderes).