Verkäufer sagt trotz unterschriebenen Vertrag die Wohnung ab, habe ich Rechte?
Hallo, ich wollte eine Wohnung kaufen. Die Zusage habe ich gleich bekommen, der Verkäufer hat auch einen Vertrag erstellt, dass er die Wohnung an mich verkauft. Darin steht, dass z.B Küche mitverkauft wird und der Preis der Immobilie. Ausserdem für ihn als Absicherung was ich evt. zahlen muss, falls ich absagen werde. Jetzt hat er mir abgesagt, weil ich ihm kein Geld gleich nach der Unterschreibung des Vertrags überweisen wollte. Er bleibt in der Wohnung noch 1 Jahr wohnen und will das Geld vorher sehen. Ich habe das abgelehnt, da es für mich zu heiß ist. Wer weiß ob er wirklich auszieht? Was ist mit dem Vertrag den er unterschrieben hat? Es war kein Notar dabei. Er hat kurz vor dem Notartermin abgesagt, weil ich die Teilzahlung abgelehnt habe.
5 Antworten
So ein Vorvertrag ist nicht bindend. Solange man nicht beim Notar war, kann jede Partei "abspringen". Jedwede finanzielle Forderung daraus ist im Normalfall (es gibt Ausnahmen) nichtig. Da würde mich interessieren, wie das im Notarvertragsentwurf formuliert und geregelt war. Eine Teilzahlung kann man schon mal machen (vertraglich entsprechend abgesichert), aber eine vollständige Zahlung wenn er erst in einem Jahr ausziehen will .... niemals! Das haben sie richtig erkannt, was wenn der nicht auszieht. Man macht im Notarvertrag natürlich immer eine Regelung dazu (Nutzungsentschädigung, höher als eine evtl. Miete), aber in dem Jahr verprasst er das Geld, zieht nicht aus und die Klagerei geht los. Also besser nach etwas anderem umschauen.
Das ist ein sogenannter privatrechtlicher Vorvertrag oder auch Reservierungsvertrag - durch diesen leiten sich aber keine Ansprüche ab, daß die Veräußerung auch tatsächlich stattfinden muß.
Damit eine Veräußerungspflicht entstehen würde, wäre eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Da hier keine notarielle Beurkundung vorliegt, hat sich das erledigt.
Warum ist denn kein Notar eingeschaltet worden? Wie naiv bist Du eigentlich? Zuerst muss man im Grundbuch prüfen, wer der Eigentümer ist und ob das sauber ist. Ist das Grundbuch ok und wurde ein Vertrag unterschrieben, dann wird im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen, damit der Verkäufer die selbe Wohnung nicht auch noch gleichzeitig an andere Interessenten verkaufen kann. Dann wird das Finanzamt informiert und nachdem die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde, erhält man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Danach wird der Kaufpreis gezahlt und dann erfolgt die Umschreibung und damit der Eigentumswechsel.
Ja, ein Vorvertrag vor dem Notartermin kann man sich schenken.
Wenn es solche Probleme gibt, soll Käufer froh sein, dass noch kein Notartermin gemacht war. Finger weg von dieser Wohnung.
Nanana ....Frage nicht komplett verstanden und dann noch den Fragesteller als "naiv" bezeichnen...lol
Gerade weil die Fragestellerin nicht naiv ist, hat sie der Vorab-Überweisung nicht entsprochen. Das was sie dann aufzählen betrifft die Fragestellerin garnicht, so weit sind die Parteien garnicht gekommen.
Hast Du denn in dem komischen Vertrag zugesagt, dass Du das Geld sofort nach Beurkundung des Vertrages zahlen wirst? Diesen Vorvertrag würde ich gerne mal sehen, denn der ist sicherlich überhaupt gar nicht gültig oder bindend, da werden alleine schon Formfehler gemacht worden sein. Um einen Kaufvertrag kann es sich in dem Sinne nicht handeln, sondern wohl eher um eine Absichtserklärung.
Solange über den Kaufvertrag noch verhandelt wird, können selbstverständlich beide Seiten diese Verhandlungen abbrechen, wenn auf eine der Forderungen nicht eingegangen wird.
Daran hätte auch ein notarieller Vorvertrag nichts geändert.
Er wollte also als Privatperson, Kaufpreis fällig bei Beurkundung? Sorry selbst bei Behörden finde ich das unverschämt, aber für eine Privatperson--> Finger weg.
er hat kurz vor dem Notartermin abgesagt. Naiv bin ich nicht. Er wollte das Geld nach dem Notartermin gleich haben.