Verjärungsfrist?
Hi Leute, Google sei dank das man keine Antwort auf eine relativ simple frage findet. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Ende September 2013 wurde ich von der Polizei angehalten die mir erklärt hat das mein Auto keine gültige Versicherung mehr hat,sprich fahren ohne Versicherungsschutz. Ich möchte nun nicht wissen was mögliche Strafen sind, sondern ab wann der Punkt gekommen ist wo die ganze Sache Verjährt ist. Ca Ende September 2013 wurde das Auto stillgelegt, ca 2 Wochen später wurde ich angeschrieben bzgl meiner Aussage und bis heute (fast 3 Jahre später) nie wieder was gehört. Ich meine mich zu erinnern das es 3 Jahre waren und der Fall dann verjährt wenn bis dahin nichts mehr passiert. Liege ich damit richtig? Bitte nur antworten bzgl der Verjährung ;) Welche Strafen drohen können weiß ich mittlerweile auswendig.
Danke und Gruß :)
1 Antwort
Die mögliche Strafe ist ein Fahren ohne Versicherungsschutz, § 6 Versicherungspflichtgesetz. Dafür gibt es eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis höchstens 1 Jahr.
Eine solche Tat verjährt nach § 78 StGB nach drei Jahren, nach Beendigung der Tat.
Die Tat war Ende September 2013 beendet.
Aber nach § 78c StGB wird die Verjährung unterbrochen (d.h. die 3 Jahre laufen ab da wieder an), wenn du ein Schreiben von den Ermittlungsbehörden bekommst, oder es irgend welche Maßnahme vom Gericht oder Staatsanwalt gibt.
Falls in den nächsten paar Wochen nichts mehr kommt (v.a. keine Anklage, Antrag auf Strafbefehl, etc.) dann ist die Tat verjährt.
Also: Du musst noch ein paar Wochen die Daumen halten.
(Ansonsten gibt's halt eine Geldstrafe, die aber nicht hoch ausfallen wird)
Ja. Noch ein bisschen warten.
Super ich danke dir für diese schnelle Antwort.
Dann hab ich es richtig in Erinnerung gehabt.
Noch 4 Wochen also und nichts kann mehr anbrennen :)