Verjärungsfrist?

1 Antwort

Die mögliche Strafe ist ein Fahren ohne Versicherungsschutz, § 6 Versicherungspflichtgesetz.  Dafür gibt es eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis höchstens 1 Jahr.

Eine solche Tat verjährt nach § 78 StGB nach drei Jahren, nach Beendigung der Tat.

Die Tat war Ende September 2013 beendet.

Aber nach § 78c StGB wird die Verjährung unterbrochen (d.h. die 3 Jahre laufen ab da wieder an), wenn du ein Schreiben von den Ermittlungsbehörden bekommst, oder es irgend welche Maßnahme vom Gericht oder Staatsanwalt gibt.

Falls in den nächsten paar Wochen nichts mehr kommt (v.a. keine Anklage, Antrag auf Strafbefehl,  etc.) dann ist die Tat verjährt.

Also: Du musst noch ein paar Wochen die Daumen halten.

(Ansonsten gibt's halt eine Geldstrafe, die aber nicht hoch ausfallen wird)



Joker87er 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 22:48

Super ich danke dir für diese schnelle Antwort. 

Dann hab ich es richtig in Erinnerung gehabt. 

Noch 4 Wochen also und nichts kann mehr anbrennen :) 

Hugito  29.08.2016, 22:50
@Joker87er

Ja. Noch ein bisschen warten.