Verjährung eines Berufsschulzeugnisses

3 Antworten

Welches Berufschulzeugnis ist es? das aus dem 1. Lehrjahr? --> dann kannst du die Sache unter den Tisch fallen lassen.

Später werden Firmen nur am Abschlusszeugnis und evtl. am Zeugnis davor interessiert sein.

Bei Bewerbungen reicht man immer die letzten 2 oder wenn es gewünscht wird die letzten drei Zeugnisse (inklusive Halbjahreszeugnisse) ein. Daher wirst dein Sohn wegen einem einigen "unentschuldigten" Fehltag wohl keine Probleme bekommen.

blueangel 
Beitragsersteller
 17.08.2013, 14:35

Es ist das Zeugnis nach dem 1. Ausbildungsjahr. Hier mal ein beispielhaftes Szenario, bei dem es wahrscheinlich ist, dass das Zeugnis vorgelegt werden muss: Niemand weiß aus heutiger Sicht, ob man nach Abschluss seiner Ausbildung übernommen werden kann (schön wäre es). Ebenfalls weiß niemand, wie dann die Arbeitsmarktsituation aussehen wird. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass man sich deshalb entschließt – auch um nicht arbeitslos zu sein – eine 2. Ausbildung zu absolvieren. Ausbildungsbetriebe verlangen in den Bewerbungsunterlagen meist die letzten 3 Zeugnisse. Das wären – unterstellt man bewirbt sich bereits vor Abschluss der jetzigen Ausbildung – das Abschlusszeugnis für den Realschul-Abschluss, dieses Zwischenzeugnis sowie das kommende Zwischenzeugnis. Auch wenn nur 2 letzte Zeugnisse verlangt werden, ist dieses Zeugnis in diesem Szenario mit dabei.

blueangel 
Beitragsersteller
 17.08.2013, 14:38
@blueangel

Ach ja, in der Berufsschule gibt es keine Halbjahreszeugnisse ...

BoeserEngel  17.08.2013, 14:42
@blueangel

Hast du eine Kopie der Krankmeldung? Wenn nciht, dann soll sich dien Sohn siese geben lassen.

Mit dieser Kopie würde ich dann einen Termin beim Rektor vereinbaren und drauf ebstehen, dass das Zeugnis geändert wird. Lieber gleich, als warten und es evtl. vergessen.

Wenn es sich jedoch nur um einen einzigen Tag als "unentschuldigt" handelt und ansonsten die Fehltage im Zeugnis sehr gering sind, dann wird der eine Tag deinem Sohn auch kein Bein stellen. Es sollten nur nicht noch mehr hinzu kommen.

Am besten für die Zukunft: Krankmeldung kopieren, bevor man sie im BEtrieb abgibt und Kopie der Schule geben.

Die Fristen dazu kenne ich leider nicht. Ich hatte seinerzeit aber das selbe Problem. Da wurde eine Verspätung als unentschuldigter Fehltag eingetragen. Wenn bei deinem Sohn die Übernahme im Betrieb jetzt schon feststeht, dann ist das halb so tragisch. Im Abschlusszeugnis stehen keine Fehltage mehr und nur das ist dann noch für Weiterbewerbungen relevant. Falls er sich aber im letzten Lehrjahr schon weiterbewerben muss, dann sollte man evtl. schon am Ball bleiben und das beim Schulamt möglichst schnell reklamieren.

Du kannst Dich nur bei der Schulbeschwerde oder evtl auch bei der IHK beschweren. Eine Verjährungsfrist dafür gibt es nicht.