Streichhölzer in der Schule?
Mein Sohn (6) geht in die 1. Klasse. Vor kurzem wurde uns auf dem Elternabend gesagt, wir sollten den Kindern Streichhölzer mitgeben, um in Mathe geometrische Formen zu legen. Ich habe zuerst gedacht, ich höre nicht richtig... Als ich meine Bedenken geäussert habe wurden die von der Klassenlehrerin abgetan mit den Worten: "Da passiert schon nichts, ich werde die auch sicher verwahren!" Die anderen Eltern sagten dazu NICHTS (was mir unbegreiflich ist!).Obwohl mir bei der Sache nicht ganz wohl war, habe ich mich dann 2 Wochen später dem erneuten Druck (Sohn sagte mir, er darf nicht mitmachen, wenn er keine Zündhölzer mitbringt!) gebeugt und eine Schachtel Streichhölzer mitgegeben. Die Reibeflächen habe ich durch das Aufbringen von fest haftenden Isolierband "unbrauchbar" gemacht und mit meinem Sohn ein Gespräch über Streichhölzer, Feuer und die damit verbundenen Gefahren geführt. Dabei habe ich ihm auch eingeschärft, er solle bloss keinen Unsinn damit anstellen! 2 Tage später erhalte ich einen Anruf von der aufgebrachten Direktorin, die mir mitteilt, dass mein Sohn einen Tag zuvor auf dem Schulweg ein Haus und ein Kind anzünden wollte... Andere Schulkinder (4. Klasse) hätten das beobachtet und ihm die Streichhölzer entwendet. Ich habe die Verantwortung dafür abgelehnt und ihr gesagt, dass die Schule dies ja wohl selbst verschuldet, wenn sie so etwas verlangt! Sie meinte, es wäre ja erst auf dem Nachhauseweg passiert, die Streichhölzer hätte er im Klassenraum entwendet. Ich habe dann natürlich gleich gefragt, wie das passieren kann, wenn Gefahrengut wie Zündhölzer ordnungsgemäss weggeschlossen sind und wo die Aufsicht währenddessen gewesen sei. Daraufhin hat sie mich nur noch angebrüllt (ich habe mich leider auch dazu hinreissen lassen!) und nun ist die ganze Situation ziemlich verfahren...Die Direktorin verlangte, dass ich meinen Sohn 14 Tage auf dem Hin- und Rückweg begleiten müsse, sonst würde sie ihn für die Zeit der Schule verweisen. Aufgrund meiner Gesundheit ist mir dieses aber nicht möglich. Nun habe ich mich geweigert und verlangt, meinen Sohn dennoch zu beschulen, was sie dann auch widerwillig akzeptiert hat! Nun ist Anfang März ein Termin in der Schule und ich möchte mich darauf vorberieten. Hat jemand Urteile über ähnliche Fälle? Meiner Meinung nach ist er höchstens für das "Klauen" zu bestrafen, wenn überhaupt - wie seht Ihr das???
13 Antworten
Für den Termin in der Schule solltest du eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin vorbereiten und schriftlich in perfektem Amtsdeutsch vorlegen.
Hauptpunkte: Brandschutz, altersgerechte Erziehung - Erstklässler haben nicht mit gefählichen Gegenständen zu spielen - auch nicht spielerisch lernen. Es gibt jede Menge geignetes Material - Legestäbchen, Zahnstocher, was auch immer.
Lass die Beschwerde von neutralen Leuten gegenlesen, um Emotionen rauszuhalten.
Gehe nicht allein zu dem Termin!
Erkläre der Direktoren klipp und klar, dass du eine Entschuldigung der Lehrerin wegen ihrem Fehlverhalten forderst, welches nachweislich in direkter Folge zu dem Vorfall mit deinem Sohn geführt hat. Die Lehrerin ist Schuld - egal ob Schule oder Schulweg. Die Wegbegleitung kann gern die Schule organisieren, wenn sie es tatsächlich für nötig hält.
Falls die Direktorin die Beschwerde zurückweisst, steck sie in ihrem Beisein in einen vorbereiteten Umschlag - Adresse Schulamt - und steck ihn in den nächsten Briefkasten.
Ach Menno ... höre beim nächsten Mal auf Deinen Bauch und setze Dich durch.
Du hast nach einem Gesetz gefragt:
Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) Fundstelle: BayRS II, S. 615
Verordnung über die Verhütung von Bränden - VVB - (BayRS 215-2-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. November 2010 (GVBl S. 785)
§ 5
Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
(1) Zündhölzer und Feuerzeuge dürfen an Kinder unter zwölf Jahren nicht abgegeben werden. Zündhölzer und Feuerzeuge sind so zu verwahren, daß sie solchen Kindern nicht leicht zugänglich sind.
Dein Sohn ist 6 Jahre alt - deutlich unter der Altersgrenze.
Die Lehrerin hat für mich eindeutig ihre Aufsichtspflicht verletzt. Davon abgesehen hätte Dein Sohn mit den Streichhölzern nichtmal aus dem Haus gehen dürfen.
Es hätte schlimmer kommen können. Ich denke dabei an ein kleines Lagerfeuer in der Schultoilette. oO
Früher gab es doch in der Grundschule so kleine Hölzchen für Mathe, wurde das etwa abgeschafft?
Lehrer wiederholen ihre Lehrpläne jedes Jahr neu. Diese Lehrkraft wird vermutlich auch im nächsten Jahr wieder fordern, dass die Kinder Streichhölzer mitbringen müssen. Was Du jetzt tun kannst ist, genau das zu unterbinden. Irgendwann geht es mal richtig schief.
LG
Lies mal in der Schulordnung / Hausordnung. Dort steht sicher auch was davon. Sowas hat in der Schule nichts zu suchen.
Diese Rechtsvorschrift gilt allerdings nur in Bayern. In allen anderen Bundesländern gibt es keine Vorschrift, die die Abgabe von Zündhölzern oder Feuerzeugen an Minderjährige regelt.
DAS GILT ABER NUR IN BAYER!!!! wenn du in Hessen lebst ist das Gesetz ungültig
warum zündest du nicht die hölzer an? dann sind die brennbaren kuppen weg und gut ist.
zahnstocher wären auch eine alternative gewesen - aber die sind spitz :(
und was passiert mit der lehrerin, die versprochen hat, die hölzer zu verwahren? wenn sie nicht sicherstellen kann, dass sie alle schachteln zusammen hat bzw. die hölzer nicht sicher wegschliesst, dann ist es die schuld des kindes - gehts noch?!
übrigens hätte die lehrerin auch die hölzer anzünden und damit "entschärfen" können.
und ob die geschichte mit der brandstiftung am kind wirklich so gewesen ist - das ist eine andere frage.
ich denke mal, du kannst da ganz entspannt sein
lg :)
Wenn man die Hölzer anzündet, bröckelt die Spitze weg - und DAS sollte ja lt. Lehrerin nicht sein ...
Wie die Sache wirklich war weiss ich auch noch nicht. Ich will auf jeden Fall mit der Mutter des betr. Kindes reden. Momentan habe ich ihre Nummer noch nicht. Die Telefonliste hat wohl jeder, nur wir nicht. Das habe ich der Lehrerin auch schon gesagt, die sich "drum kümmern" wollte...
gegen das bröckeln stippt man die kuppen in kleber - ich kann mir wirklich nur an den kopf greifen
vielleicht kannst du ja mal morgens oder mittags schauen, ob du sie an der schule triffst. in so einer situation würde ich von telefonaten absehen - persönlich wäre m.e. besser
du kannst dir auch eine beschwerde beim schulamt vorbehalten
lg :)
Jetzt ärgere ich mich noch mehr, dass ich DARAUF nicht gekommen bin! Das Treffen vor oder nach der Schule ist schwierig, da ich im Moment wirklich nicht den Weg zur Schule schaffe... :( Mit dem Schulamt hab ich ja schon telefoniert, wie gesagt, die sind der Meinung, die Kinder haben sich an Abmachungen zu halten... :( Ich werde sie beim Treffen auf jeden Fall mal fragen, was sie davon halten, wenn man einem 16jährigen sagt, er darf nicht an den unverschlossenen Waffenschrank seines Vaters gehen. Wenn der 16jährige dann mit einer dieser Waffen Amok läuft - WER wird dann auch bestraft?? Obwohl doch ein 16jähriger schon viel mehr über Konsequenzen nachdenken kann als ein 6jähriger...
Ok, wenn das Schulamt eh schon involviert ist, schick sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die. Das Thema ist die illegale Anweisung der Lehrerin, nicht das Verhalten deines Sohnes.
das sehe ich auch so. zumal du den gesetzestext jetzt wörtlich (mit quellenangabe) vorliegen hast.
bereite dich aber darauf vor, dass die lehrerin und die direktorin sehr bösartig werden könnten. sie werden mit sicherheit versuchen, dein kind vorzuführen (mit einer vermutlichen adhs werden die jede menge negatives zu berichten wissen).
auch den umstand, dass du morgens und mittags das kind alleine gehen lässt, werden sie bestimmt auch anführen. und vor deinem gesundheitlichen zustand werden wohl auch nicht halt machen:)
sei auf jeden fall darauf vorbereitet, dass es hässlich werden kann . und vor allem: lasse dich nicht aus der reserve locken!
ich drück euch die daumen :)
Wenn das Gespräch in so eine Richtung läuft, würde ich es beenden und mit denen nur noch schriftlich kommuniziern. Beim Gehen einen Hinweis mit den Worten "falls Diskriminierung ... Anwalt".
Auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss das Schulamt sehr ausführlich reagieren - muss schriftliche Stellungnahmen von der Lehrerin und der Schulleitung anfordern - dir schriftlich antworten - damit rechnen, dass du mit einer unbefriedigenden Antwort an die nächste Instanz gehst ...... das mögen die nicht ....
Hallöchen,
wenn das dein Blog ist, der in deinem Profil verlinkt ist, dann lebst du wohl im Odenwald, oder? Falls du im bayerischen Teil lebst, hast du vielleicht ganz gute Chancen zu beweisen, das die Schule unrecht begangen hat. Bayern ist nämlich das einzige Bundesland, was ein Gesetz nur für Streichhölzer bei Kindern hat: "§ 5 VVB - Zündhölzer und Feuerzeuge dürfen an Kinder unter zwölf Jahren nicht abgegeben werden. Zündhölzer und Feuerzeuge sind so zu verwahren, daß sie solchen Kindern nicht leicht zugänglich sind." http://by.juris.de/by/BrandVerhV_BY_P5.htm
Mit "abgegeben" ist wohl eigentlich nur der Verkauf gemeint. Ob man das jetzt auch mit "aushändigen" gleichsetzen kann, entzieht sich leider meiner juristischen Kenntnis... Aber auf jeden Fall, steht da ja ganz klar, dass sie sicher verwahrt werden müssen.
Wenn du in einem anderen Bundesland lebst, gilt für dich leider kein Gesetz. Trotzdem könntest du die bayrischen Regeln ja mal mitnehmen. Die Rektorin wird wohl kaum sagen: "tja, aber das ist halt Bayern, hier ist es erlaubt, dass sich die Kinder anzünden!" =)
Und selbst wenn sie das tut, du hast immer noch das Wort der Lehrerin, die versprochen hat, alles sicher zu verwahren. Da zählt es dann auch nicht, ob es nun der Nachhauseweg war oder das ganze noch vor Ort passiert ist. Es ist einfach eine Tatsache, das dein Sohn niemals zu den Streichhölzern gelangt wäre, wenn man dir nicht ausdrücklich versichert hätte, das sie weggeschlossen werden. Genauso würde ich das übrigends auch nochmal erwähnen.
Wenn dein Sohn für das Klauen bestraft wird, kannst du leider nichts machen. Das hat er ja irgendwo auch verdient. Da spielt es gar keine Rolle, ob es nun Streichhölzer oder Süßigkeiten gewesen wären. Jedes Kind, dass etwas ungefragt entwendet hat mit Konsequenzen zu rechnen. Die Bestrafung darf aber ganz einfach nicht so hart ausfallen. Als ich mit sieben Jahren mal ein Gummibärchen von meiner Lehrerin gestohlen habe schäm musste ich einen Nachmittag nachsitzen und die nächsten Pausen beim Direktor verbringen. Da konnte meine Mutter auch nicht sagen "Hätten sie die Süßigkeitendose halt anders verwahrt"^^
Denke mal darauf wird es aber letztendlich rauslaufen, da solltest du dich schonmal drauf einstellen. Die können dein Kind einfach nicht bestrafen weil er Streichhölzer hatte die eigentlich weggesperrt sein sollten. Damit die Schule dann aber nicht ganz doof dasteht, wenn der eine Grund wegfällt, muss einfach eine Strafe folgen - dann eben wegen dem Klauen.
Ein persönliches Gespräch halte ich für beide Parteien für sinnvoll. Aber trotzdem würde ich dir raten, das alles nochmal aufzuschreiben und schön formuliert in einem Brief zu packen. Wenn du erst im Gespräch mit deinen ganzen Ansichten kommst, fühlt sich die Rektorin sicherlich überrannt. Wenn du aber einen ganz netten Brief schreibst, wo du deine Ansichten gaaanz sachlich schilderst und ihr diesen baldmöglichst überreichst, dann ist die Stimmung wenigstens nicht mehr so überhitzt. In dem Brief würde ich mich dann auch für das "aus der Haut fahren" entschuldigen.
Im aller aller aller Schlimmsten Notfall, drohst du einfach mal mit der Presse! =) Ein Schuldkind das gezwungen wird Streichhölzer mitzunehmen... die BILD macht dadurch eine ganze Sonderausgabe! =)
LG
Odenwald ist richtig - aber Hessen ...
Dass er für das Klauen bestraft wird halte ich ja auch durchaus für richtig!
Das "persönliche Gespräch" wird ein Treffen zw. Direktorin, (Lehrerin - hoffentlich!), Schulamt und Jugendamt. Da möchte ich die Direktorin eigentlich ungern vorher von meinen Ansichten in Kenntnis setzen - desto besser könnte sie sich darauf vorbereiten! Ich habe bei diesem letzten Telefonat, in dem sie mit u.a. vorwarf, nicht kooperieren zu wollen (weil ich mich aus gesundheitlichen Gründen dagegen wehrte, meinen Sohn zur Schule zu bringen und auch wieder abzuholen!) schon darauf hingewiesen, was ICH bereits alles gemacht habe und dass von seiten der Schule alles in den Wind geschrieben wird, was ich anrege. Es besteht z.B. Verdacht auf AD(H)S (bitte keine Kommentare über die "Droge Ritalin" danach steht mir der Sinn momentan nicht und ich weiß sehr wohl, was ich tue!) und ich habe angeregt, ihn in die Nähe der Lehrerin mit Rücken zum Fenster zu setzen. Stiess die ganze Zeit auf taube Ohren. Einen Tag nach dem Telefonat kommt mein Sohn nach Hause und erzählt mir, sie haben eine neue Sitzordnung... ;) Ich will ihr da nicht noch weiteres "Futter" geben, sondern sie erst in Beisein der Institutionen mit meinen Vorwürfen konfrontieren...
Ach ok, Hauptgrund für den Brief war, das du dann auch mögliche Rückfragen etc. allesamt schriftlich vorliegen hast. Bei mir war es mal so, das mir ein Lehrer sein Einverständniss für etwas gegeben hat und dann vor dem Schulleiter plötzlich gar nichts mehr davon wusste. Hätte ich damals Briefchen geschrieben, hätte ich alles beweisen können.
Wenn aber natürlich das Schulamt und sogar das Jugendamt dabei sind, hast du nichts zu befürchten. Da gibt es dann genug Zeugen.
Mein Bruder hat auch ADS. Da war es für die Schule ganz selbstverständlich den Jungen nicht genau dorthin zu setzen, wo er leicht abgelenkt wird. Wenn ich recht informiert bin, hast du sogar einen Anspruch auf "Sonderbehandlung" wenn dies durch die Schule leicht zu handhaben ist. Und jemanden vom Fenster weg zu setzen, bekommt wohl noch jede Schule hin...
Würde ich auf jeden Fall auch mal beim Gespräch erwähnen. Wenn schon Schul- und Jugendamt da sind, sollte man das auch ausnutzen!^^
Viel Glück
Da haben sich wohl zwei Gesprächspartner gefunden und hochgeschaukelt. Mehrere Sachen fallen mir auf: Zum Legen von geometrischen Formen braucht es ja keine funktionierenden Streichhölzer. Also kurz ins Wasser legen- fertig. Auf diese Idee könnte auch die Lehrerin kommen. Und eine Grosspackung Streichhälzer für- geschätzt- 1 € sollte auch im knappen Lehrmittelbudget drin sein, so daß die Schüler keine von zu HAuse mitbringen müssen. Falls es von der Lehrerin gefordert wird, ist sie auch dafür zuständig, daß nichts passiert. Also im Extremfall vor dem Heimweg die Sterichhölzer zählen und einschliessen. Und Streichhölzer, die er auf Aufforderung selber mitgebracht hat, sind sein Eigentum, er kann sie ja nicht klauen. Schreib doch in aller Ruhe mal einen Brief an den Elternvertreter und fordere ihn zu einer Stellungnahme auf.
Ja, ich hätte mich nicht provozieren lassen dürfen... :(
Die Elternvertreter sind beim "runden Tisch" wohl auch dabei!?
Nimm jemanden mit, der zuverlässig auf deiner Seite ist. Sollte das von Seiten der Schule abgelehnt werden, dann lässt du den Termin platzen und forderst alles schriftlich.
Ja, ich ärgere mich selbst über mich!!! :( Wir hatten auch solche Plastik-Teile (gibt's ja auch für Knobel-Spiele) - aber die Schulen müssen wohl sparen ... !? Vielen Dank für den Auszug - ich denke, der hilft mir sehr weiter!!! Ich will da auf jeden Fall gegen die Schule vorgehen und verhindern, dass so etwas noch mal passiert!