Frage zu Lohn, nachzahlung, Insolvenz usw?
Meine freundin hat eine Privat insolvenz wofür sie nichts kann weil ihr ex hintern rücken viele Sachen gekauft hat, Rechnungen abgefangen hat sowie Manungen. Alles auf ihren Namen.
Nun: Sie ist Friseurin, verdient knapp unter den pfändungslohn. Sie hat seit 4 jahren zu wenig Geld bekommen weils mit den Stunden nie passte.
Wenn sie jetzt eine Rückzahlung bekommen würde ( ca 4000€ netto ), gäbe es eine Möglichkeit das dies nicht gepfändet wird? Bar wird er sicherlich ja nicht machen dürfen wegen steuern.
Geld auf mein Konto überweisen lassen?
Ich meine das Geld würde ihr ja eigentlich zustehen, wenn es eigentlich wie es richtig gewesen wäre so bezahlt hätte über die monate dann wäre sie auch nicht vom Geld her gepfänfet werden würden.
Nur die hohe summe auf einmal würde halt ärger machen. Der Chef weiß nichts von der Insolvenz.
4 Antworten
Macht bloß nix, was nicht rechtens ist. Und wenn ihr auf die 4000 Euro verzichten müsst. Wenn sie nach den 6 Jahren keine Restschuldbefreiung bekommt, steht sie erst recht blöd da.
Das weiß ich nicht so genau - auch dann nicht, wenn er eine Quittung bekommt? Keine Ahnung. Hat sie denn einen Schuldnerberater? Der könnte wahrscheinlich eine viel bessere Antwort geben. Ich möchte nur davor warnen, etwas zu machen, das die Restschuldbefreiung gefährdet.
Es wird doch auf den BEtrag abgaben bezahlt. Zumindest die KV, die RV und das Finanzamt wissen also das es die 4000 NEtto gibt.
Warum fragt ihr sowas nicht bei der Schuldnerberatung?
Oder bei einem anderen Experten den ihr wegen der Insolvenz eh an der Hand habt.
Mit "aber bei Gute Frage haben se gesagt" kommt ihr nicht weit wenn ihr euch falsch entscheidet.
Es ist zwar nicht ausgeschlossen das ihr hier fachlich richtige Antworten bekommt aber bei Themen wie Insolvenzverschleppung würde ich mih persönlich darauf nicht verlassen wollen.
Damit solche Leute wie du sinnlose Kommentare geben.
Das ist nicht sinnlos sondern im interesse des Fragestellers sich bei sowas abzusichern.
Dir passiert nix wenn du hier mist erzählen würdest aber dem Fragesteller können da ernsthafte Konsquenzen drohen wenn er so einen mist folgen würde.
Hier kann man vieles gut Fragen, rechlichen Rat sollte man aber genauso wie medizinischen bei Experten suchen. Und hier kann jeder Behaupten der Experte zu sein, eine Garantie gibt es nicht.
Wenn Sie das Geld erhält gehört es zur Insolvenzmaße. Mit einer Unterschlagung wäre die Restschuldbefreiung gefährdet und man wäre dann 10 Jahre gesperrt. Der Arbeitgeber muß diesen Betrag nachträglich beim.Fiskus einrichten. Bei einer Überprüfung würde der Insolvenzverwalter dann in Kenntnis gesetzt und die Insolvenz wäre dann sofort vorbei.
Auch wenn er es in Bar geben würde, müßtest Ihr das dem Insolvenzverwalter melden. Also versucht es lieber , dass der Chef es in Raten zahlt, die unter dem Pfändungsbetrag liegen.
Würde er es dennoch Bar machen würde ja nichts passieren.
Ich verstehe dieses Land nicht mehr..