Verjährt Flaschenwurf von Autobahn?
Hi, ich bin vor 8 Jahre mit Freundinnen an einer Brücke etwas trinken gewesen und eine Flasche ist aus Versehen runtergefallen. Polizisten sind aufgetaucht und wir sind geflohen. Wäre das heute verjährt?
Ihr stellt euch zum Trinken auf eine Autobahnbrücke und die Flasche fällt dann aus Versehen runter? Und ihr haut ab? Richtig zusammengefasst?
Nein die Standen so am Rand also die sind nicht auf die Straße gefallen sondern auf dem Grünstreifen ...... Da war so ein abhang runter gerutscht Windig war es
3 Antworten
Verjährungsfristen sind in § 78 StGB geregelt.
Ein Flaschenwurf stellt regelmäßig eine Straftat gem. 315b Abs.1 Nr. 3 StGB dar.
Da wäre die Höchststrafe 5 Jahre Freiheitsstrafe. Die Verjährungsfrist wäre somit in § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB geregelt.
fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind.
Davon auszugehen, dass die Flasche tatsächlich aus Unachtsamkeit fiel und nicht vorsätzlich wäre von einer Fahrlässigen Begehung gem. § 315b Abs. 4 StGB auszugehen. Da wäre die maximale Strafe 3 Jahre Freiheitsstrafe.
Dann würde § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB gelten:
drei Jahre bei den übrigen Taten.
Wenn es keine Verletzten oder Sachschäden gegeben hat muss auch nicht von Amts wegen ermittelt werden, wenn nur ein Autofahrer die Polizei angerufen hat kann es durchaus sein, dass das ganze schon nach kurzer Zeit im Aktenschrank verschwunden ist.
Zusätzlich gilt hier die Unschuldsvermutung, und diese Sache nach so langer Zeit noch nachzuweisen dürfte sehr schwierig werden.
Ansonsten würde ich sagen: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr nach § 315b Abs. 1, 4 und 5 StGB verjähren gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB in fünf Jahren.
Die Zeit ist also um, egal ob sich noch etwas beweisen lässt oder nicht.
Alleine deine Frage und deine Antworten widersprechen sich ja schon.....das ist im besten Fall fahrlässig wobei ich nicht glaub dass es so war wie von dir beschreiben....