"Verjährt" ein gemeldeter Unfallschaden?
Ich wurde im Juni von einem Auto angefahren, als ich mit meinem Fahrrad unterwegs war. Das ist polizeilich aufgenommen und dokumentiert. Ich hab das Fahrrad ewig nicht mehr gebraucht und total vergessen dass mal reparieren zu lassen. Kann ich das jetzt immer noch tun und über die Versicherung des Autofahrers bezahlen lassen? Ich meine: natürlich nur die Schäden die im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden und dokumentiert sind.
3 Antworten
Hallo, Dein Anspruch auf Schadenersatz verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt aber erst mit Ende des ahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Hier also beginnt die Verjährungsfrist erst zum 01.01.2014 und endet mit Ablauf des 31.12.2016.
Natürlich ist auch hier zu beachten, dass nur der Zeitwert erstattet werden kann. Wenn also die Reparaturkosten höher sind als eine Ersatzbeschaffung (gleicher Art und Güte), dann werden die Reparaturkosten nicht in voller Höhe übernommen.
Danke für den Stern.
Ja. Die Forderung verjährt nach 3 Jahren. In dieser Zeit haftet der Unfallverursacher für den Schaden § 823 BGB
Okay, danke.
Dein Ansprechpartner ist der Unfallgegner. An den musst du deine Forderung richten. Der kann es dann an seinen Versicherer weiter leiten. Für die rechtzeitige Meldung an den Versicherer war der Versicherungsnehmer verantwortlich.
Mit anderen Worten: ich kann mich auch jetzt noch bei der Frau melden, und wenn die es vertrödelt hat, dass ihrer Versicherung zu melden, ist das ihr Nachteil und nicht meiner? :)
PS: Danke für die schnelle Antwort.