Verjährt ein bewährungswiderruf?
Hallo.
Ich brauche mal.eine info :)
Ein guter Freund von mir ist 2009 inhaftiert worden ( 15 monate war das urteil ) er hat davon 10 monate abgesessen und ist dann 2010 entlassen worden. Sprich 2/3.
2013 ist er dumm mit btm aufgefallen und hat dafür 1 monat Bewährung auf 3 jahre bekommen. Den.monat hat er abgesessen.
2014 ist dann die alte Bewährung widerrufen worden.
Wie lange muss er mit der Verfolgung der strafe rechnen?
3 Antworten
Nach meinem Verständnis:
Nach § 79 (3) Nr. 3 StGB beträgt die Verjährungsfrist für die Vollstreckung der Strafe 10 Jahre ab Rechtskraft des Urteils.
Nach § 79a Nr. 2b StGB ruht dir Verjährung jedoch während der Bewährungszeit.
Sie lief also von der Rechtskraft des Urteils bis zur Entlassung auf Bewährung (ca. 1 Jahr) und dann erst wieder ab Widerruf der Bewährung (2014 - 2018, 4 Jahre). Insgesamt sind von der Verjährungsfrist also erst 5 Jahre abgelaufen und 5 Jahre bleiben derzeit noch übrig.
Okay danke.für.deine hilfreiche antwort :)
Verfolgung welcher Strafe?
Wenn er was neues angestellt hat, muss er eigentlich weg.
wenn die Verjährung ruht (wegen Bewährung) läuft sie nicht weiter
https://dejure.org/gesetze/StGB/79a.html
m. E. noch nicht verjährt
Ich hab auf der seite mal gestöbert. Die verjährungsfrist beträgt 5 jahre? Klar die sind noch nicht um. Nächstes jahr schon
wenn die Verjährung ruht (wegen Bewährung) läuft sie nicht weiter
Ne er hat nichts mehr angestellt seit dem. Es geht un die reststrafe von 5 monate die 2014 wiederrufen worden ist