Verhinderungspflege durch nicht Verwandte die Hartz4 erhält. Wird das Geld angerechnet?
Ich möchte gern Verhinderungspflege für eine langjährige gute Freundin übernehmen wenn ihre Kinder mal abwesend sein müssen.
Allerdings erhalte ich Hartz 4.
Wie würde mir dieses Geld angerechnet werden? Komplett oder nur teilweise? Viel ist es ja auf den Monat gerechnet nicht.
3 Antworten
teilweise, nach ihren regeln da
die ersten 100 sind frei und dann 20% von allem weiteren ist frei, rest kommt weg
Bei nicht Verwandten zählt es meines Wissens nach als Einkommen und wird im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) dementsprechend angerechnet, demnach sollten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll gelten, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 €, ab 100 € - 1000 € dann zusätzlich 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto nochmal 10 % Freibetrag.
Würde man also 400 € ohne Abzüge bekommen, blieben ohne Anrechnung 160 € und angerechnet würden 240 €.
Ja das gilt als Einkommen wenn ihr nicht verwandt seit, da gibt es wohl nochmal andere Regelungen.