Meine Bekannte, nicht verwandt, würde Verhinderungspflege übernehmen. Sie bekommt Altersrente und Aufstockung vom Sozialamt. Wird ihr dieses Geld angerechnet?

3 Antworten

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Nein, es wird nicht angerechnet, wenn sie diese Leistung nicht gewerblich ausführt. ( nachbarschaftshilfe)

Führt sie diese Leistung gewerblich aus, so müsste sie es angeben da es dann Einkommen zur Sicherstellung des Lebnsunterhaltes wäre.

In allen anderen Fällen sind Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht anrechenbar.

Sonne612 
Beitragsersteller
 16.08.2015, 10:06

Danke für die professionelle Antwort

Ja, denn es zählt als Einkommen.

ja, was stimmt denn nun?? Wird es angerechnet oder nicht??