Ist Verhinderungspflege immer steuerfrei und muss sie auf der Steuererklärung angegeben werden?
Hallo, ist die Verhinderungspflege inklusive Umwandlung von Ersatzpflege (also jährlich 2418€) immer steuerfrei wenn sie den jährlichen Pflegesatz nicht überschreitet?
Und ist es egal ob Rentner, Minijobler oder voll Berufstätige (nicht verwandt) das übernehmen?
Wie sieht das aus mit der Steuererklärung? Muss das bei irgendwem angegeben werden?
Fragen über Fragen... ich danke jetzt schon für hoffentlich zahlreiche Antworten ;-)
1 Antwort
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Das ist sehr schwierig zu beantworten. Ausschlaggebend ist, WER die Pflegevertretung durchführt und WIE OFT. Nahe Angehörige bis zum 2. Verwandtschaftsgrad erhalten eine maximale Kostenerstattung in Höhe des 1,5 fachen Pflegegeldes. In diesem Rahmen ist die Entschädigung für die Verhinderungspflege dann auch steuerfrei, wenn nur eine Person gepflegt wird. Wer öfters und mehrere Personen pflegt und dafür Geld erhält, sollte sich bei seinem Finanzamt erkundigen.
Das gleiche gilt wohl auch für nicht verwandte Menschen, die sich zur Pflege sittlich verpflichtet fühlen. Dafür möchte aber vielleicht das eine oder andere Finanzamt einen Nachweis.