Darf ein Hartz 4ler einfach so von seinen Verwandten o. Freunden Geld leihen?
Weil z.B ihm sein Regelbedarf nicht ausreicht?
9 Antworten
Wenn die Verwandtschaft bereit ist Geld zu "verleihen" - wissend, dass der Leistungsbezieher kaum jemals in der Lage sein wird, diese Gelder zurückzuzahlen - deren Angelegenheit.
Über diesen Weg gelangt man schnell in die Position, anderer Leute Einkommensverhältnisse offenlegen zu müssen, bzw diese Personen auf Unterhalt verklagen zu müssen. Kommt auf den Grad der Verwandtschaft an. Das Amt weiss zwar, dass dieser Weg fast niemals erfolgreich ist, aber man hat dann Stress mit der Familie, schlimmstenfalls.
Natürlich darf er das. Aber, um zu vermeiden, dass der Regelsatz gekürzt wird, sollte dass eine einmalig oder selten vorkommende Geschichte sein. Zumindest, wenn das über das Konto läuft. Und der Überweisungszweck sollte eindeutig sein: "250 Euro Darlehen - Kauf neuer Waschmaschine" o.ä.
Dann sollte auch nichts passieren. im Zweifel kannst Du ja bezeugen, wofür das Geld geliehen wurde.
Nachdem, was ich hier gerade erfahre, hättest Du das Geld genauso gut aus dem Fenster werfen können. Der arme Kerl hat ja nichts davon, wenn er es vom Regelsatz wieder abgezogen bekommt, Schönes "Geschenk"!
Eben. Deshalb nicht verschenken, sondern als Darlehen mit Zweckgebundenheit. Und alles andere eben anders.
Ich begreife. Mir sind all diese Dinge und somit auch die Optionen nicht bekannt. Ich lebe nicht in Deutschland. Wenn ich an der Stelle des FS gewesen wäre, hätte ich dem Mann das Geld in Cash gegeben und damit basta!
Mit einem "zweckgebunden Darlehen" ist der Empfänger allerdings wieder in der Situation das Geld nicht zurückzuzahlen und ich denke mal, dass der FS auf eine Rückzahlung auch nicht verzichtet hätte, nachdem er sich in einem Kommentar an mich dahingehend äußerte, dai er das Geld zwar verschenkt, jedoch annimmt, dass der Beschenkte "es bestimmt zurückzahlt, wenn er wieder Arbeit hat." Das sagt doch schon alles!🙄
Was mich wirklich interessiert, wie hoch ist denn dieser Regelsatz und was alles muss davon bezahlt werden?
Das wäre natürlich eine Straftat, wenn der Empfänger das nicht angeben würde. Aber es steht ja niemand daneben ;-) Regelsatz in D. ist momentan 446 Euro.
446€! Und alles andere, wie Miete und Nebenkosten inklusive wird auch bezahlt oder wird erwartet, dass dies alles von. diesem Betrag bestritten wird.?
Nein. Die 446 Euro hast Du zur "freien" Verfügung. Miete etc. wird gesondert bezahlt.
Danke für die Info! - Demnach sollte man mit 446€ eigentlich ganz gut auskommen können, finde ich.
Nicht wirklich. Davon musst Du Geld ansparen für die neue Waschmaschine, den neuen Kühlschrank u.s.w. Und das gelingt eben meistens nicht. Und dann muss man sich eben Geld leihen.
Oh,ja! Klar. Dann reicht es natürlich hinten und vorne nicht!
Eben. Und wenn Du dann Geld auf Dein Konto bekommst, sollte das ein Darlehen für die neue Waschmaschine sein. Auch wenn Du das Geld nicht zurück zahlen musst. Darum geht es doch bei dieser Frage.
Gut. Das war mir aufgrund meiner Ahnungslosigkeit nicht so richtig klar. Du hast mich jetzt etwas schlauer gemacht.
Solange er das Darlehen nachweisen und das Geld zurückzahlen kann, "darf" er alles, was nicht ALG 2 - Empfänger auch "dürfen".
Warum auch nicht?
Ja. Das darf er. Ihm bleibt ja auch nicht viel anderes übrig, wenn er sich nicht ernähren kann oder seine Miete oder den Strom nicht bezahlen kann.
Mir ging das genauso. Nach Abzug der Miete hatte ich nur etwa 300 Monat übrig. Davon musste ich Strom, Telefon, Nahverkehr, Kindesunterhalt und Essen bezahlen. Natürlich muss man das von extern aufstocken können. Anders geht es manchmal nicht.
Intressensfrage wieso blieben dir nur 300 übrig? Wurden die Nebenkosten nicht vom JC übernommen? Weil bei dem Kumpel wo ich es geliehen hab dem werden die NK 80 € auch nicht bezahlt.
Dürfen darf er aber den Verwandten oder Freunden sollte klar sein, dass der Betreffende dieses Geld niemals zurückzahlen kann.
Deshalb wäre es besser, ihm das Geld entweder gleich zu schenken oder aber ihm nichts zu leihen.
Ja ich habe auch vor es ihm zu schenken wenn er mal irgendwann arbeiten geht gibt ers mir bestimmt wieder zurück
Nein. Wenn Du es schenkst, wird es angerechnet.
Was Du ihm schenkst, braucht er doch nicht zurückzugeben!
Nein. Aber das Amt zieht das vom Regelsatz ab.
Wovon niemand etwas weiss, das kann auch nicht angerechnet werden!
Er hat es doch überwiesen.
Wie gesagt, was das "Amt" nicht weiss, macht es nicht heiss. - Welchen Sinn macht ein Geldgeschenk an jemanden, der nicht genügend Geld zum Leben hat, wenn es ihm vom Regelsatz wieder abgezogen wird? Damit ist dem Mann doch nicht geholfen!
Da er aber regelmäßig Kontoauszüge vorzeigen darf, macht das das Amt durchaus "heiß". Natürlich hilft ihm das nicht. Aber nach Logik der Arge bzw. des Gesetzgebers hast Du Deinen Unterhalt aus dem Regelsatz zu bestreiten. Bekommst Du Geldgeschenke mindert das Deinen Bedarf.
Ach, das hatte ich nicht gelesen. Das war ja nun wirklich dämlich und dem Bedürftigen hat er damit einen Bärendienst erwiesen! Wie kann man nur! Das ist ja der reinste Hohn!
Aber sag, hat das Amt denn Zugriff auf das Konto des Empfängers? Das dürfte eigentlich nicht sein. Wenn er nicht regelmäßig Überweisungen erhält, sondern das eine Mal, müsste er die "Gabe" eigentlich ungeschoren verschweigen können. [?]
Verstehe
Ach, Du bist so liebevoll. Mag ich.
Aber nein. Du bist verpflichtet die Kontoauszüge vorzulegen und unaufgefordert Geldeingänge mitzuteilen. Also deshalb als Darlehen und nicht all zu häufig.
Und ansonsten gibt es ja nun auch noch andere Möglichkeiten jemandem Geld zu kommen zu lassen ;-)
Eben!
Darauf habe ich jetzt nicht geachtet habe es ihm so überwiesen ohne VZ so wie es er mir gesagt hat war es eine einmalige Sache.