Verhalten Mit Arbeiter Arbeitsamt Kusel?
Hallo Leute ich wende mich mit einem Anliegen an euch wo ich eure Antwort brauche. Es brauchen sich hier keine Leute Melden die der meinung sind so was Gibt es nicht Die Probleme mit Harz 4 sind schon Welt bekannt. Nun zum Sachverhalte . Ich habe schon Monate oder Sagen wir Jahre mit dem Arbeitsamt Kusel Leistungs Abteilung Frau B,und Frau K. Ich muss immer jeden Bescheid vom Sozialgericht Korregiern lassen. Immer erst wenn ich das Sozialgericht eingeschaltet habe,hat das Arbeitsamt Kusel Frau B und Frau K von der Leistungsabteilung des Arbeitsamt Kusel Ihren Bescheid korregiert Da mir das auf dauer doch etwas zu Blöd wurde ,habe ich mich bei einer Hörwn Stelle dem Ministerium Beschwerd, weil ich mich Unkorrekt behandelt fühlte. Nun haben die Sachbearbeiter der Leistungsabteilung vom Arbeitsamt Kusel Frau B und Frau K Angezeigt wegen verunglimpfung des Arbeitsamtes. Ich soll 3000€ Strafe zahlen oder dafür ins Gefängniss gehen. Wie jeder weiß hat man als Harz 4 Empfänger nicht das Geld zu zahlen was in meinem Fall zur folge hat. Das ich ins Gefängniss muss. Leidter hat der Richter K.W vom Amtsgericht mir die Beiordnung einer Verteidiger in diesem Verfahren verwehrt. Das heist wenn es zum Prozess Auftakt kommt stehe ich ohne Rechtsanwalt da. Und das alles nur dafür weil ich mich an übergeordneter Stelle über Frau B und Frau K der Leistungsabteilung des Arbeitsamt Kusel Beschwerd habe.
Nun die frage an euch Aus welschem Juristichen Grundsatz habe ich nicht das Recht mich an höhrer Stelle zu Beschwern weil ich mich unkkorekt Behandelt fühlte. Welsche ALG 2 Gesetzt Verbietet es mir mich zu Beschweren wenn alles unkorekt läuft . Wo steht es im Gesetzes Text das ein ALG 2 Empfänger nicht das Recht hat sich zu Beschweren? Dann warum korregiert das Arbeitsamt Leistungs Abteilung Frau K und Frau B ihre Bescheide immer erst wenn ich das Sozialgericht eingeschaltet habe? Warum steht mir als ALG 2 Empfänger kein Verteidger zu? Es sollten sich keine Leute melden die wieder wie gehabt sagen so was gibt es nicht wer Harz 4 nicht kennt, kennt auch nicht die Problematig damit.
3 Antworten
Eine korrekte Rechtschreibung, vernünftige Zeichensetzung, und ein geordneter Text würde zur Verständlichkeit deines Problems bei tragen.
Leider ist das nicht der Fall, und aus den wenigen Teilen, die man verstehen kann, ist keine Antwort möglich.
PS: Ein Richter kann bei einem Prozess nicht grundsätzlich einen Anwalt verbieten!
Falls du hier von einem Pflichtverteidiger fabulieren solltest (was auch nicht klar wird bei deinem wirren Geschreibsel: Der steht dir beim Amtsgericht nicht zu, da dort keine Anwaltspflicht besteht. Dir ist es aber frei gestellt, dir selbst einen Anwalt zu suchen. Die Kosten dafür kannst du über die Prozeßkostenhilfe abrechnen.)
Wende dich dann an DEN Anwalt, den du dir dann ausgesucht hast, und erzähl dem, worum es geht. Vielleicht wird der ja aus deinem Text schlau.
Ach ja: Der müsste dann auch wissen, WIE du dich beschwert hast (Wortlaut).
So oder so: Dein Problem gehört hier nicht rein.
PS: Wenn man sich beschwert, sollte man schon wissen, dass für Hartz 4 das JOB-CENTER zuständig ist, und nicht das Arbeitsamt!
Man hat in Deutschland fast immer das Recht sich bei höheren Stellen zu beschweren und wenn die Bescheide vom Sozialgericht sehr häufig als Fehlerhaft eingestuft werden ist eine Beschwerde bei der nächst höheren Stelle dein gutes Recht aus meiner Sicht und offensichtlich auch nicht unbegründet. Du darfst dabei nur keine unwahren Tatsachen behaupten oder sonstige verbotene Äußerungen tätigen. Du solltest deine Vorwürfe die du bei der Beschwerde geäußert hast beweisen können, besonders den Wortlaut der Beschwerde.
Das du keinen Anwalt bekommst, liegt wohl daran das der Prozess vorm Amtsgericht geführt wird und dort besteht kein Anwaltszwang. Solltest du mit dem Urteil allerdings nicht einverstanden sein, kannst du immer noch Rechtsmittel (Berufung oder Revision) einlegen und dann wird das Verfahren in der nächsten Instanz vorm Landgericht nochmal geführt bzw. das Urteil überprüft und dort besteht Anwaltszwang und du bekämst einen Pflichtverteidiger zugewiesen.
Du kannst mal im Internet suchen was da so zum Ablauf eines Strafprozesses vor dem Amtsgericht steht.
Lass dich nicht von denen runter ziehen viele glauben nur eine gute Rechtschreibung reicht aus um im leben weit zu kommen als Autor oder Lektor stimmt das wohl .Aber nicht jeder der gut schreiben kann hat die schlechten Erfahrungen gemacht oder kapiert das er nach ein zwei Jahrzehnten dennoch damit ein Problem haben wird!
Selbst ein Schreib Programm kann nicht alles Richiteg schreiben!Und wen man Ehrlich ist jemand der so was Durchmacht der hat andere Probleme als sich darum zu kümmer das Die Orthografie Stimmt!
Ums einfach zu halten das Jobcenter oder das Arbeitsamt bildet sich oft ein Rechte eine Ausländischen Botschaft zu haben oder sich nicht ans deutsche rechts system zu halten Du Hast jedes recht dich an jede höhere stell zu wenden und die miss Stände an zu prangeer die Aufforderung alleine würde ich benutzen um starfanzeige gegen diese Einrichtung zu machen wegen Verletzung deiner rechte bzw deiner würde als Mensch!
Dir steht ein Anwalt zu und bei solchen Menschen wie du beschreibst ist das notwendig den die schaden den Staadt mit ihrem verhalten gehe zum Amts Gericht mit der Bewilligung vom Amt und beantrage einen Beratungsschein damit ist der Anwalt kostenlos Erstmal und wen du gewonnen hast darf das Amt den und das Gericht selber Bezahlen.!Du kanst dich zb auch an die zuständige regionalfdirektion wenden!
Duie könne alles verlangen aber mit welchem recht wäre es zu klären außerdem würde ich in so einem fall auch den Datenschutz bezweifeln den woher wollen die wissen was du da gesagt hats !Und nicht jemand vom Amt stellt die Geld Forderungen wen dann entscheidet das ein Gericht!
Das Amt denkt oft durch seine eigen Unfähigkeit das ein hartz 4 Empfänger weniger Rechte hat als ein Straftäter bzw handelt so!Lass dich nicht runter ziehen sonder schalte deinen Anwalt ein und wundere dich nicht wen er sich kräftig auslacht das ist dann nicht wegen dir so!
Das einzieg was du nicht darf ist diese beide Personen direkt beleidigen (Schimpfwörter usw)Aber es gibt kein Gesetz das dir verbiete die Unfähigkeit oder das unkorrekte dort an zu pranger,Ich würde beim nächsten mal deren Chef fragen ob die da auch geparkt worden sind weil die beiden unfähig in ihrem eigentlichen Job waren?
Viele Glauben Leider Dass wen man arbeitslos ist das Man keine rechte hat weil sie selber zu faul sind zum Nachzudenken!
Nim dir selber einen Anwalt selbst wen du den ab stottern musst die wollen dich aus tricksen! Und Ein Anwalt der gut ist kennt diese beiden wohl schon sehr genau oder die ganzen miesen Methoden von diesem Amt!
Nach der sache würde ich auch mal den bundesdastenschutz beauftragten einschalten oder woher wollen die wissen das du die verunglimpft hast!
Diese Antwort ist genau so konfus wie die Frage.
WAS BITTE SCHÖN hat der "Bundesdatenschutz-Beauftragte" mit diesem Fall zu tun????
Nichts, aber auch reinweg GAR NICHTS!
Wenn der Frager sich beschwert hat, bekommen die Mitarbeiter, völlig zu Recht, ein Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dazu gehört AUCH der Wortlaut der Beschwerde.
Deine Vorschlag, das fiele unter Datenschutz, ist völlig absurd. Das wäre so, als ob du nach dem Datenschutz schreist, wenn du einen Anhörungsbogen wegen sagen wir Geschwindigkeitsüberschreitung bekommst, und da drin ist ein Bild von deinem Nummernschild.
WIE BITTE sollen die Mitarbeiter sich denn rechtfertigen oder zu den Vorwürfen Stellung beziehen, wenn sie die Vorwürfe nicht kennen?
Wiso ist der Datenschutz falsch das Gespräch hat ja mit dem Ministerium stattgefunden und wen man da keine verleumdet hat oder verunglimpft und fachlich geblieben ist kann und darf das Ministerium nicht mal einfach raus geben wer sich da beschwert hat!Selbst mit einem Guten Grund sich zu beschweren mus das Ministerium auch darauf achten das die betroffenen nicht einfach irgendwelche Maßnahmen gegen den beschwerend unternehmen dürfen da ist wohl einiges mehr faul als nur das Amt von den beiden !Hier geht es auch um das bundesdatenschutz da es eine Bundes Behörde ist aber auch um andere fragen den so hätte wie beschrieben worden ist nicht mal zu einer anklage kommen dürfen!
Was das opfer eines Amtes erleiden muss ist das das amt grundsätzlich nichts glaubt was ein andere nicht Beamter dort sagt das ist dort die Realität hier wird versucht rechte auszuhebeln die jeder hat!Damit muss man nicht-mal als Amtsleiter schriftliche Beschwerden ordentlich Bearbeiten das kommt erst wen die höheren stellen die Polizei oder vorher ein Gericht oder ein Anwalt sich einmischt!
Danke an alle die mir so weiter geholfen haben, ist nur schade das jeder sich mehr gedanken um meine Rechtschreibung macht, als um den Fall selber, das ich eine Behinderung habe, die eben mir das schreiben schwer macht. Man muss doch nicht immer auf mir herum hacken. ich habe mir meine Behinderung nicht ausgesucht, soll ich in die Gaskammer gehen weil ich Rechtschreibschwäche habe Legest bin .ich habe es mir nicht ausgesucht