Verfahren eingestellt, was bekommt der Anzeigensteller?
Ich wurde letztes jahr von meiner Tante angezeigt wegen verdachts des ´´Diebstahls von sonstigem gut´´ Dabei ging es um eine Erbangelegenheit in der Familie.
ich habe mit der Staatsanwaltschaft einen Deal gemacht ich zahle 500 Euro und das verfahren wird eingestellt und keiner kann mir was mehr. Der Staatsanwalt ist auf den Deal eingegangen und ich Billig davon gekommen.
Ich bekomme von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben das dass Verfahren eingestellt ist, bekommt die gegenseite also die Anzeiger mitgeteilt das ich 500 euro bezahlt habe, oder nur das dass Verfahren eingestellt ist.
6 Antworten
Sie erhält alle Informationen über Deinen Freispruch 2.Klasse: Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen nach § 153 a StPO
In etwa: das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 500,-- E eingestellt.
ist aber nur strafrechtlich zuende... theoretisch könnte noch eine zivilrechtliche klage auf "wieder-gut-machung" folgen denn ich denke deine verwandschaft wird sich nicht so leicht damit abspeisen wenn du mit einer zahlung von 500€ billig davon gekommen bist...
Sie bekommt das mit den 500 EUR auch mit.
Die bekommen eine Mitteilung dass nach einem bestimmten verfahren eingestellt worden ist (d.h. die wissen dass unter einer auflage eingestellt wurde jedoch nicht unter welche
nach einem bestimmten paragraphen*