verfällt der noch offene Unterhalt?

3 Antworten

Meine Frage ist nun verfällt der Anspruch auf diesen Betrag nach der Adoption?

Nein.

Nur wenn der Vater Privatinsolvenz anmeldet, würde es "verfallen", d.h. von der Restschludbefreiung erfaßt. Das hat aber nix mit Adoption zu tun.

Aber, der leibliche Vater muß der Adoption zustimmen. Insoweit könnte er verlangen, das zumindest auf einen Teil der Forderungen verzichtet wird. Zwar kann die Zustimmung im Extremfall auch durch eine Gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, aber das ist aufwendig, teuer und nicht unbedinkt erfolgreich.

Hast du gegen den Kindsvater schon Klage eingereicht? wenn ja und er nicht gezahlt hat weiter Klagen, denn die ausstehenden Vorderungen sind ja VOR der Adoption entstanden Am besten da nen Anwalt für Familienrecht konsultieren oder beim Jugendamt nachfragen - falls du von da Vorschuß hattest kümmern die sich dann weiter um den Kindsvater und die ausstehenden Zahlungen

Alessa0207 
Beitragsersteller
 17.01.2012, 17:48

ich habe eine Beistandschaft, es war sogar schon eine Zwangsvollstreckung erfolgt mit eidesstattlicher versicherung vom Kindsvater... also ist alles ausgereizt. Ich habe auch einen Titel... alles in die Wege geleitet aber ohne Erfolg. Unterhaltsvorschuss hatte ich auch bekommen... und voll ausgeschöpft. Mir geht es auch darum das mein Kind NICHT für seinen Vater aufkommen muss, denn er hat es ja auch nicht getan so wie es sich für einen Vater gehört.

Wie alt sind denn die Ansprüche und wann wurde der letzte Vollstreckungsversuch unternommen?

Alessa0207 
Beitragsersteller
 17.01.2012, 17:57

Die Anspüche sind eigentlich schon seid 1996 und der letzte Versuch war Anfang letzten Jahres