Darf der Verein, bei dem ich Garagenbesitzer bin, mir vorschreiben wie viele Garagen ich kaufen darf
Hallihallo und schönen guten Abend,
ich bin Besitzer von 14 Garagen in einem Garagenverein und möchte auch in Zukunft noch weitere Garagen dazu kaufen. Nun kam mir zu Ohren, dass der Garagenvorstand schon mehrmals zu Garagenverkäufern sagte, dass es ihm nicht recht wäre, wenn sie an mich verkaufen. Ich habe gleich, nachem mir dies zugetragen wurde, nochmal die Satzung gelesen, hätte ja sein können, dass darin irgendwas bezüglich der Menge der Garagen, die man besitzen darf, drin steht...aber steht nicht. Nun meine Frage...darf der Vorstand mir vorschreiben wie viele Garagen ich bei ihnen erwerbe und darf er auch vor den Verkäufern äußern, dass ich ihm als Käufer nicht recht bin? Oder kann es rechtlich bestimmte Gründe geben, warum er nicht will, dass ich so viele bzw. immer mehr Garagen aufkaufe, z. B., dass ich dann das Recht hätte mit im Vorstand fungieren zu dürfen,...etc.
Bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.
lg Susi
5 Antworten
Das kann er in keinem Fall vorschreiben, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Verkäufer sich das vorschreiben lässt. Letztlich regieren Angebot und Nachfrage, und wenn das Angebot stimmt, wird der Verkäufer an Dich auch verkaufen, egal was der Verein sagt...
Ja das dachte ich mir auch, aber die Leute, die Verkaufen, sind meist schon etwas älter und sind durch so ein gerede gleich verunsichert. Die wissen das ja meist garnicht und denken sie machen sich strafbar bzw. müssen das machen, was der Vorstand sagt. Dadurch kann der Vorstand einem ja auch alles vermiesen. Ich wüsste nur zu gern, warum dem Vorstand so unbedingt daran gelegen ist, dass ich keine Garage mehr erwerbe. Mir selbst hat er es noch nicht gesagt, ich nehm an weil er es nicht darf. Ich habe mir auch noch nie was zu schulde kommen lassen, mir ist das unbegreiflich.
Ich bin ein intimer Kenner der Vertragsfreiheit gem. Art. 2 GG, nach der eine Vereinsatzung nicht vorschreiben kann, wer an wen was und wieviel verkauft. Die Kenntnis der Vereinssatzung ist dementsprechend unnötig...
Tja! so ist das nunmal häufig im Leben eines "Gutbürgers"! Da gibt es doch tatsächlich so kleine Miese Vereinssatzungen, die nach Ihrer Auffassung sogar unser Grundgesetz aushebeln! - Tolle Erkenntnis Ihrerseits - nochmal Glückwunsch. Sie scheinen weder in einer WEG noch in einem Verein Erfahrung gesammelt zu haben!?! Treten Sie einem Verein unter Anerkennung dessen Satzung bei, dann haben Sie sich auch danach zu richten, bis der Ausschluß erfolgt oder Sie freiwillig das Feld räumen! - und führen Sie jetzt nur nicht noch die "10 Gebote" an!
Treten Sie einem Verein unter Anerkennung dessen Satzung bei, dann haben Sie sich auch danach zu richten, bis der Ausschluß erfolgt oder Sie freiwillig das Feld räumen! -
Und genau da ist der springende Punkt: Die Satzung kann eben nicht verhindern, dass Garagen verkauft werden, allenfalls droht der Ausschluss. Na und? Ich bin gespannt, wie der Verein seine Geschäfte führen will, wenn er die Garageneigentümer rausschmeißt, damit schadet er sich garantiert mehr selbst als den ausgekehrten Eigentümern...
Nochmals: Weder Verein noch Satzung können vorschreiben, wer an wen wieviel verkauft, daran ändern auch alle Kommentare nichts, und um das zu wissen brauche ich auch keine 10 Gebote, noch muss ich dazu ein "Gutbürger" sein...
Ne - nur den Inhalt der Satzung, welcher verborgen ist, den sollte man kennen, bevor man sich als eine Art "Gutbürger" auf das Grundgesetz beruft! Im Übrigen ist dem Fagesteller erst jetzt sein Risiko bewußt geworden, das mit dem Kauf der Garagen (ehem. DDR-Recht) seit der letzen Novelle (2007) des Schuldenbereinigunggesetzes hinsichtlich Garagen blüht! - Der Hinweis hat dem Fragesteller besorgt geholfen! Vielleicht lesen Sie sich selber mal ein!
ich kenn mich zwar nicht im Vereinswesen aus, aber ich stelle mir vor, das ist ähnlich wie eine Eigentümergemeinschaft. Also als 1. sie Vereinssatzung lesen. Aber trotzdem bleiben Zweifel, weil die Beschränkung nicht zumutbar wäre. man kann einer Person auch nicht vorschreiben wieviel Eigentumswohnungen er in einem Haus haben darf.
Ein Garagenverein! Was es in Deutschland doch für einen Unsinn gibt. Irgendwann gründet sich mit Sicherheit der erste Bordsteinkantenverein.
Ja, so ist es: Briefmarkensammler sammeln Briefmarken und organisieren sich in Vereinen und andere Sammeln Garagen und treten dazu in einen Garagenverein ein.
Das hängt von der Vereinssatzung ab. Diese regelt auch Ihre Kandidatur und den evtl. Einzug in den Vorstand. Wieviele Stimmanteile bei Abstimmungen sichert denn ein Garagenanteil dem einzelnen anwesenden Gargenbesitzer - oder gilt das sogenannte Kopfprinzip, nach der jedes Mitglied in der Versammlung stets nur eine Stimme, unabhängig von der Zahl seiner Garagen hat?
Das ist mir bewusst, wie das mit der Kandidatur abläuft. Ich möchte ja auch garnicht kandidieren, mir wurde es auch schon angeboten, aber ich habe dankend abgelehnt. Bei uns gilt das Kopfprinzip, ein Mitglied eine Stimme unabhängig von der Anzahl der Garagen. MiIch find es nur seltsam, dass mir der Vorstand noch nie selbst gesagt hat, dass es ihm nicht recht ist, wenn ich noch mehr Garagen kaufe. Er macht das hinter meinem Rücken, ich wöllte gern wissen ob er das darf, die Verkäufer denken ja weiß Gott was, wenn der sowas sagt. Ich stehe ja jedesmal sonst wie blöd da, obwohl ich mir noch nie was zu schulde kommen lassen hab. Es sind ja zumeist ältere Leute die verkaufen und diese sind dadurch verunsichert, weil die kennen sich ja erst recht nicht aus und dadurch kann mir das "Geschäft" ja auch vermiest werden. Ich dachte mir, es müsste doch einen Grund geben, warum dem so unbedingt daran gelegen ist, dass ich zu keiner Garage mehr komme...
Sofern die Satzung keine Einschränkung hinsichtlich der Ansammlung vereinsverwalteter Gargen kennt, können Sie kaufen soviel Sie möchten. Dieses Recht steht allen Mitgliedern zu; hier entscheiden dann in der Tat nur noch Angebot und Nachfrage, die letzlich den Preis regeln. - Nur Vorsicht bei ehemaligen DDR-Garagen, da gelten häufig andere und seit der letzen Novellierung des Schuldenberinigungsgesetzes in 2007 bisweilen sehr riskante Spielregeln für den jeweiligen Garageneigentümer vereinsgepachteter Parzellen, auf denen sich solche Garagen befinden!
Wenn dann alle Garagen in einer Hand liegen fehlt dem Verein eine Grundlage. Es widerspricht dem Grundgedanke eines Vereines. Vermutlich will man das etwas streuen. Nur mal so mein Gedanke der mir gleich am Anfang beim Lesen hier kam.
Oder welche Aufgaben hat so ein Garagenverein überhaupt. Ich kann mir nicht allzuviel darunter vorstellen?
Genau dazu müßte man den Inhalt der Satzung kennen!"
Gibt es keine anderen Anlagemöglichkeiten als Alte Garagen zu kaufen ? Gönne anderen doch etwas Eigenes.
Das hat nichts mit Anlagemöglichkeiten zu tun! Ich nutze über die Hälfte selber als Lager! Wenn andere Verkaufen möchten und ich ein gutes Angebot mache, hat das nichts damit zu tun, dass ich anderen nichts Eigenes gönne! Ich nehm sie doch nicht weg! Ich denke ich habe das gleiche Recht wie andere!
Sie scheinen ein intimer Kenner der Vereinssatzung zu sein! - Glückwunsch!