Kennt sich einer aus (Insolvenz)?
Guten Abend,
Undzwar... Ich befinde mich seit zwei Jahren in der Privat Insolvenz. Mittlerweile bin ich in der Wohlfühlphase...
Es ist jetzt so das ich meine Stromkosten Abrechnung bekommen habe und darauf ein Guthaben ist. Dieses Guthaben soll mir zum 3.5.2018 auf mein P-Konto überwiesen werden.
Soweit so gut...
Mir wurde mal gesagt das ich Gutschriften immer an die Insolvenz abgeben muss. Einige sagen aber in der Wohlfühlphase müsste man es nicht mehr. Meine Insolvenz Verwalterin sagte sie müsste sich das erst durchrechnen.
Was stimmt denn nun?
Selbst wenn sie es sich durchgerechnet hat, was würde dann dabei raus kommen? Muss ich dann einen Teil abgeben oder alles oder vielleicht gar nichts?
Um Antworten von Leuten die sich auskennen wäre ich Dankbar!
(Bitte keine blöden Antworten wie: Selbst schuld usw.)
4 Antworten
Es heißt "Wohlverhaltensphase". Warte doch am besten ab, was Deine Insolvenz Verwalterin sagt, da es da einen größeren zeitlichen Spielraum gibt.
Es kommt immer auf den speziellen Fall an, sodass es wirklich am sinnvollsten ist, wenn Du die Auskunft Deiner Verwalterin abwartest. Die soll sich halt ein bißchen beeilen, damit Du Klarheit hast.
Mittlerweile bin ich in der Wohlfühlphase...
Es ist schön, dass du dich dabei wohl fühlst, aber das heißt natürlich Wohlverhaltensperiode oder Wohlverhaltensphase.
Mir wurde mal gesagt das ich Gutschriften immer an die Insolvenz abgeben muss. Einige sagen aber in der Wohlfühlphase müsste man es nicht mehr. Meine Insolvenz Verwalterin sagte sie müsste sich das erst durchrechnen.
Im eigentlichen Insolvenzverfahren fällt dein gesamtes pfändbares Vermögen in die Insolvenzmasse. Unpfändbar ist z.B. Vermögen in Form von Guthaben auf einem P-Konto, das die Pfändungsfreigrenze nicht überschreitet.
In der Wohlverhaltensperiode, also nach Aufhebung des eigentlichen Insolvenzverfahrens, ist jedoch nur noch das pfändbare Einkommen an den Treuhänder abgetreten. Dein Vermögen unterliegt nicht mehr dem Insolvenzbeschlag.
Bei einem Guthaben in der Stromabrechnung kommt es bei der Frage der Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse u.a. darauf an, auf welchen Zeitraum sich die Abrechnung bezieht und ob das eigentliche Insolvenzverfahren insgesamt aufgehoben wurde oder ob der Insolvenzbeschlag für solche Guthaben aufrechterhalten wurde. Es findet dann unter Umständen eine Nachtragsverteilung durch den Insolvenzverwalter statt.
Kurz: Warten, was der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder mitteilt.
Warum rufst Du den Energieanbieter nicht an und bittest ihn das Guthaben NICHT auf Dein Konto zu überweisen sondern mit den in diesem Jahr fälligen Rechnungen zu verrechnen?
Dann muss Du bei dem Insolvenzverwalter nicht "rumbetteln", er denkt sowieso nur an seine eigene Tasche und ist NICHT Dein Freund und Helfer .
Schon hast du kein Problem mehr, sagst Du hast Dich geirt und bekommtst doch keine Überweisung;-))
Zum Wohlfühlen ist die Wohlverhaltensphase nicht gedacht.
Warte erst einmal ab, was Deine Insolvenzverwaltung Dir mitteilt.
Hier kannst Du die Pflichten eines Schuldners während dieser Phase nachlesen.
Ich dachte es heißt Wohlfühlphase deshalb schrieb ich das so.
klingt auch irgend wie mehr nach Wohlfühlen, denn Wohlverhalten hat ja auch was mit dem Verhalten zu tun ... klingt nicht so berauschend.
Echt? Mir wurde immer Wohlfühlphase gesagt 🙈 Abwarten muss ich so oder so. Was genau meinst du mit dem Spielraum?