Trotz Privatinsolvenz GmbH gründen?
Mein Arbeitgeber möchte mich als Art Belohnung ,weil Ich vom ersten Tag der Firmen Gründung dabei bin und den Betrieb mit aufgebaut habe,in einer GmbH mit einer 25% Gewinnbeteiligung aufnehmen .Da Ich in Privatinsolvenz bin stelle Ich mir folgende Fragen: 1. Ist das rechtlich möglich? 2.Würde der Verdienst bis auf die Pfändungsgrenze gepfändet?3.Welche Auswirkung hätte das auf die Auskünfte des Betriebes bei Schufa,creditreform etc.4.Würde Ich die laufenden Bank Kredite und Fahrzeug Fnanzierungen gefährden?
4 Antworten
Hallo,
ich hab während meiner Privatinsolvenz eine GmbH gegründet, daher kann ich Dir hier ziemlich gut weiterhelfen
zu 1.) Die Beteiligung ist möglich, allerdings nur, wenn Du schon in der Wohlverhaltensphase bist. Wurde ja schon geschrieben
zu 2.) Wenn Du aus der GmbH ein Gehalt beziehst, kann das ganz normal im Rahmen der Pfändungstabelle gepfändet werden.
zu 3) Keine Auswirkungen
zu 4) Nein, die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und Du bist nur ein Gesellschafter und nicht der Geschäftsführer.
Ach ja, die Gewinnausschüttung würde ich während der Insolvenz nicht machen, weil sonst alles weg ist. Die Gesellschafterversammlung kann aber beschließen, dass der Gewinn vorerst nicht ausgeschüttet wird.
Viel Spass mit der GmbH
Kurz zusammengefasst, wenn Du innerhalb von 36 Monaten 35% der Schulden und die Verfahrenskosten beglichen hast, dann ist die Insolvenz nach diesen 3 Jahren beendet.
GmbH bedeutet ja Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wenn Du da mit einsteigst/aufgenommen wirst, haftest Du ja nur mit Deiner Einlage. Deine Einlage beträgt 0 €.
Nur weil Du eine Privatinsolvenz hast, verschlechtert sich ja nicht die Krediwürdigkeit der GmbH. Ihr habt ja nichts miteinander zu tun.
Wenn die GmbH Pleite geht stehst Du ja nicht in der Haftung: GmbH
Zu 3 würde ich sagen "keine", zu 4 Nein.
Kurze Antworten:
1, Nein während des laufenden Insolvenzverfahren darfst du keine Selbstständigkeit tätigen. Während der Wohlverhaltensperiode ja.
2. Gepfändet wird während des laufenden Insolvenzverfahren alles bis auf die Freigrenze. Du hast Lohn und Kontopfändung.
3. Schufa ist nur Personenbezogen. Deine Firma hat damit nix zu tun.
Aus dem Bauch raus:
1. Ja
2. Ja
3. negative
4. wahrscheinlich ja
antworte lieber nichts wenn du es nicht weißt.
Danke dir:) Super Klasse und Verständliche Antworten.... Das kann Ich wohl vergessen mit der GmbH. Bin erst seit 08.09.2016 in der Inso. Habe gehört das man die Inso verkürzen kann, welcher Zeitraum wäre den der kürzeste und welche Vorausetzungen müssten erfüllt werden? Habe Dr. Google gefragt komme aber irgenwie mit den Beiträgen klar.