Strafprozess über mehrer Verhandlungstage. Wie kurzfristig können Zeugen noch geladen werden?
Vor Gericht wird bekanntlich gern trotz richterlicher Belehrung gelogen. Nun möchte ich Zeugen laden, die diese Lügen aufdecken. Kann man auch einen weiteren Verhandlungstag beantragen, um weitere Zeugen zu laden?
Wie kurzfristig können Zeugen eingeladen werden? Der Postweg für die Ladung ist wohl 2 Tage.
Wie ist das mit den Auslagen? Muss der Zeuge den billigsten Weg wählen, oder kann er auch per Flugzeug, oder Intercity anreisen?
2 Antworten
Ein Zeuge kann auch von jetzt auf gleich geladen werden, wenn er selbst auf die Ladungsfrist verzichtet. Die "normale" Ladungsfrist im Strafrecht beträgt eine Woche. Mit dieser Vorlaufzeit ist ein Zeuge verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen.
Wenn in einer Verhandlung die Vernehmung eines Zeugen notwendig ist, und der Zeuge nicht anwesend ist, so wird die Verhandlung ausgesetzt, die Zeugenladung verfügt und Fortsetzungstermin anberaumt. OB die Ladung eines Zeugen notwendig ist, entscheidet der Richter nach freiem Ermessen.
Die erstattungsfähigen Reisekosten des Zeugen richten sich nach dem Bundesreisekostengesetz. Und da ist - ganz pauschal gesagt - festgelegt, dass man die Kosten so gering wie möglich zu halten hat. In der Regel als mit Auto oder Zug. Aus dem Ausland ggf. auch mit Flugzeug, wenn ein anderes Transportmittel mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden wäre. Da die Gerichte die Auslagen von Zeugen erst mal vorschießen und dann versuchen (manchmal auch erfolglos) sich das Geld beim Verurteilten wiederzuholen, sind die Gerichte von sich aus schon sehr um günstige Reisekosten bemüht.
Ja, so ist es. Wenn es kein Attest gibt, das Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt, kann gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld verhängt werden. Ob dies geschieht, ist aber die Entscheidung des Richters. Zwingend ist das Ordnungsgeld nicht. Ebenso können dem Zeugen zusätzlich auch Kosten auferlegt werden, die durch die verschobene Verhandlung entstehen.
Vielen herzlichen Dank, Fliegerkamerad.
du kannst niemanden laden und auch keine Verlängerung beantragen. Du brauchst in dem Fall einen Anwalt (es kommt immer darauf an um was geht, ob eine Bagatelle oder was "richtiges") Dein Anwalt wird entscheiden ob man diese Entlastungszeugen benötigt oder ob die Glaubwürdigkeit der Gegenpartei eh zweifelhaft ist. Der Richter kann kurzfristig sogar per Telefon laden....einen versuch ist es wert, nicht alles in die Länge zu ziehen. Natürlich kann man auch per Flieger kommen, aber welche Fahrt bezahlt wird steht in der Ladung
Sooo ein Unsinn^^
Selbstverständlich steht einem Beklagten oder einem Angeklagten in einer Gerichtsverhandlung ein eigenes Antragsrecht zu.
Und auch ein Richter ist an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. Er kann zwar ohne Einhaltung einer Frist telefonisch laden - wenn dann aber keiner kommt, bleibt dies ohne Konsequenzen.
er kann nicht willkürlich Zeugen laden. Er kann Vorschläge machen, aber LADEN kann nur der Richter..... ich habe geschrieben....ein Versuch ist es wert. ich habe NICHT geschrieben, dass irgendwas passiert, wenn der per Telefon Geladene nicht erscheint.... auf Krawall gebürstet? Dann reagiere dich beim Sport ab, aber nicht hier!
Womit muss ein Zeuge rechnen, wenn er zu einem Verhandlungstermin aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheint, jedoch die erneute Ladung zum nächsten Termin wahrnimmt? Muss er ein ärztliches Attest abgeben, damit er keine Buß-Strafe auferlegt bekommt?