Verbot von Gottesdiensten verfassungswidrig?

13 Antworten

Fast alle Einschränkungen, die wir zurzeit erleben, sind ja Einschränkungen von Grundrechten. Die meisten Verfassungsrechtler weisen zu Recht darauf hin, dass solche Einschränkungen verfassungsrechtlich hoch problematisch sind und ständig überprüft werden müssen (ob sie noch verhältnismäßig sind).

Das wäre möglich, allerdings gibt es in diesem Fall schon gewichtigere Gründe, warum das verfassungswidrig sein könnte: Normenklarheit, Unverhältnismäßigkeit, praktische Konkordanz etc. Das Zitiergebot lässt das BVerfG schonmal durchgehen, wenn das verletzt wird.

meinding7777  20.04.2020, 19:25

Unverhältnismäßigkeit ist doch schon mal ein Punkt. Bei einem durchschnittlichen Sterblichkeitsater von 81, sind die Krankheit und das Virus statistisch ungefährlicher als das Leben selbst..

Stellwerk  20.04.2020, 19:29
@meinding7777

Damit verstößt Du das Gleichheitsgebot, indem Du das Leben alter Menschen als weniger schützenswert einordnest.

meinding7777  20.04.2020, 19:30
@Stellwerk

Wo entnimmst du das? Das was du machst ist interpretieren und zwar auf den schmalen Gleisen der Massenmeinung...

Stellwerk  20.04.2020, 19:34
@meinding7777

Aus Deinem Kommentar allein.

Aber du bist viel zu durchsichtig. Neu angemeldet und nur stänkern. Hab echt schon bessere und spannendere Trolle gesehen.

meinding7777  20.04.2020, 19:38
@Stellwerk

Ad Hominem ist eine (mittlerweile sehr stumpfe) Waffe der Massenverblödung...

Wo entnimmst du das, dass ich Leben unterschiedlich schützenswert erachte, mein lieber Trollkollege?

Nein ist es nicht. Indem aufgelistet wurde, dass "Gottesdienste untersagt" sind, ist dies de facto erfolgt. Es braucht keine Formulierung alla "Artikel 4 des GG" ist aufgehoben.

Praeterismus 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 19:21

Es ist im IfSG nicht aufgelistet. Ich habe es nicht im Gesetz gefunden.

Stellwerk  20.04.2020, 19:27
@Praeterismus

Artikel 19 bezieht sich auf dauerhafte Gesetzesänderungen.

Praeterismus 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 19:32
@Stellwerk

Der Artikel 19 schränkt das überhaupt nicht auf dauerhafte Änderungen ein. Zitiere die Stelle doch, wenn es dort so steht. Tut es aber nicht.

Solch eine Frage ist eher bei Verfassungsrechtlern aufgehoben. Im Kern hast du aber mit deiner These durchaus recht.

Es betrifft nicht nur das Recht auf freie Religionsausübung sondern diverse Grundrechte die aktuell außer Kraft gesetzt sind bzw massiv eingeschränkt sind. Diese Verfassungsrechtler haben bereits mehrfach gesagt, dass diese Einschränkung bzw Abschaffung höchst problematisch ist. Dem stimme ich zu. Selbstverständlich muss aufgrund von Corona das öffentliche Leben eingeschränkt werden, nur muss ständig überprüft werden ob die Maßnahmen wirklich noch notwendig sind bzw dieser Härte.

Das Bundesverfassungsgericht hat in Eilanträgen bereits zweimal entschieden, dass die de facto Abschaffung der Versammlungsfreiheit so nicht geben darf. Die Versammlungsfreiheit gehört auch zum Bereich der Meinungsfreiheit. Wenn es eine friedliche Demonstration unter freien Himmel mit ein paar Dutzend Teilnehmern und mindestens zwei Meter Sicherheitsabstand gibt, wo sehe ich keinen Grund für ein Verbot.

Nope, es ergibt sich (vorübergehend) aus dem Infektionsschutzgesetz!

Es ist ja kein andauerndes Verbot und die Religionsfreiheit ist nicht betroffen.

Jewi14  20.04.2020, 19:34

Ehrlich gesagt ist so eine Antwort wirklich erschreckend. Es zeigt doch wie herrlich einfach eine Diktatur auch im Jahre 2020 die Grundrechte abschaffen kann und das alles im Namen der Sicherheit. Bevor es mal wieder jemand falsch verstehen möchte. Nein ich betrachte weder die Bundesregierung noch Frau Merkel als Diktatur.

Natürlich muss es aufgrund von Corona Einschränkungen im öffentlichen Leben geben. Genauso natürlich ist es das dieses ständig überprüft werden müssen ob sie noch nötig sind und die Grundrechte im Namen der Sicherheit aufzugeben ist finde ich höchst bedenklich.

Von daher bedarf es zwingend eine ständige Überprüfung inwiefern die Grundrechte eingeschränkt bzw ausgesetzt werden müssen und es darf eben nicht alles im Namen der Sicherheit hingenommen werden.

Ursusmaritimus  20.04.2020, 19:37
@Jewi14

Von daher bedarf es zwingend eine ständige Überprüfung inwiefern die Grundrechte eingeschränkt bzw ausgesetzt werden müssen und es darf eben nicht alles im Namen der Sicherheit hingenommen werden.

Das bleibt unbestritten!

Jewi14  20.04.2020, 19:39
@Ursusmaritimus

Passiert leider nicht. Die Versammlungsfreiheit wird einfach im Namen von Corona vollständig abgeschafft, Demonstration werden aufgelöst obwohl die Teilnehmer eindeutig mindestens zwei Meter Sicherheitsabstand einhalten.

Zweimal konnte das Bundesverfassungsgericht das schlimmste verhindern.

Ursusmaritimus  20.04.2020, 19:47
@Jewi14

Wo konnte das BVG das Schlimmste verhindern?

Manches bedarf allerdings unbestritten einer politischen und juristischen Nachbetrachtung!

Ursusmaritimus  20.04.2020, 19:53
@Jewi14

Wunderbar! Die Justiz verbleibt unabhängig!

Bei einem Volkssgerichtshof hätte ich das nicht erwartet.......

Jewi14  20.04.2020, 19:57
@Ursusmaritimus

Natürlich ist die Justiz unabhängig. Was ist denn das für ein dummer Kommentar?

Ursusmaritimus  20.04.2020, 20:12
@Jewi14

Es lässt auf eine unabhängige Nachbetrachtung hoffen, ganz ohne "dummen" Vorwurf!

Oder kennst du keine Nation mit "geführter" Justiz?

meinding7777  20.04.2020, 19:24

Das IfSG steht nicht über dem Grundgesetz... Schade, dass der Deutsche sich das eintrichtern lässt.

Praeterismus 
Beitragsersteller
 20.04.2020, 19:21

Gottesdienste sind Vervoten. Damit also auch Artikel 4, welcher nicht im IfSG aufgeführt wird, was das Grundgesetz aber zwingend fordert nach Artikel 19.

guitschee  20.04.2020, 19:22
@Praeterismus

Quatsch - ein Pfarrer dürfte zum Beispiel Online-Gottesdienste anbieten...

Ursusmaritimus  20.04.2020, 19:23
@Praeterismus

Gottesdienste sind nicht verboten!

Die Versammlung von Personengruppen (unabhängig vom Grund) ist zur Zeit verboten......

Gottesdienste finden statt.....

Praeterismus 
Beitragsersteller
 21.04.2020, 09:11
@Ursusmaritimus

Natürlich sind Gottesdienste verboten. Hier die Kurzfassung der Mitteilung des BVerfG vom 10. April: "Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse".