Ist die Abgabenordnung ungültig?
Herr Ramsauer erklärte: Verstoß gegen das Zitiergebot macht die Verordnung ungültig. Zitiergebot: Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG: Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.. Also, sehe ich mir die AO an. Dann Grundrechtseingriffe in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und zwar durch die Vollstreckungsvorschriften, §§ 248 ff. AO oder Eingriff in Art. 6 GG durch § 44 AO - bezogen auf Ehepartner - oder in Art. 2 Abs. 1 AO wegen umfangreicher Auskunftsverpflichtungen und bestimmter Aufzeichungspflichten. Der Bürger wird untersucht, keine Behörde weiß mehr über den Bürger als die Finanzverwaltung und diese weitet ihre Ansprüche immer noch aus. Eingriff in Grundrechte? Mit Sicherheit - aber zitiert wird in der AO nur ein kleiner Teil des Eingriffs. Also folgt daraus die Ungültigkeit der Abgabenordnung. Ein Verstoß gg. Art. 19 Abs. 1 GG ist ein Gesetzesgau, so Prof. Brenner. Also haben wir seit dem Bestehen des GG keine gültige Abgabenordnung?
4 Antworten
Na, also dazu müsste erstmal Klage eingereicht werden und das Verfassungsreicht wirde die AO selbst, wenn das so ist nicht einfach ausser Kraft setzen!!
Man würde eine Frist setzen und die Regierung anheißen entweder das GG and die AO anzupassedn oder umgekehrt!!
Nein, das wird sie nicht sein. Zuerst einmal ist festzuhalten, dass es das Zitiergebot zwei Mal im Grundgesetz gibt - einmal als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzip bei Grundrechtseingriffen, und zum zweiten eine besondere Ausprägung für Rechtsverordnungen in Art. 80 GG.
Art. 80 GG war bei der StVO betroffen, dabei geht es aber nicht um Grundrechtseingriffe, sondern darum, dass die Norm genannt werden muss, auf Grund derer die Verordnung erlassen wird. Dazu: http://www.ferner.eu/?p=1829
Das allgemeine Zitiergebot wird vom BVerfG sehr restriktiv gehandhabt und kommt z.B. bei Art. 2 I GG nicht zum Zuge, sondern nur bei sehr wenigen Grundrechten.
Herr Ramsauer erklärte: Verstoß gegen das Zitiergebot macht die Verordnung ungültig.
Die Abgabenordnung ist keine Verordnung, sondern ein Gesetz.
Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen..
Dem Zitiergebot wird Genüge getan durch § 413 AO.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__413.html
Wegen der Bedenken in bezug auf den Datenschutz: siehe § 30 AO.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__30.html
Also haben wir seit dem Bestehen des GG keine gültige Abgabenordnung?
Das ist falsch. Die derzeitige Abgabenordnung trat außerdem erst 1977 in Kraft, bis dahin galt die (Reichs)Abgabenordnung weiter.
Doch haben wir !