Prüfen Sie die folgenden Aussagen und schreiben Sie ,,richtig'' oder ,,falsch'' hinter die Sätze (Politik)?

6 Antworten

a) falsch, siehe Art. 19GG

b) falsch, das kann nur das BVerfG

c) richtig ("die Medien" ist so unbestimmt wie nur was)

d) richtig. Siehe Art. 21 GG. Der Verdacht reicht nicht aus, es braucht eine Entscheidung des BVerfG

e) falsch.

a) Grund- und Menschenrechte dürfen in einer Demokratie von niemanden eingeschränkt werden.

Falsch. Grundrechte können eingeschränkt werden, wenn es in der Verfassung vorgesehen ist.

b) Die Bundesregierung kann politische Parteien verbieten, die verfassungsfeindlich sind.

Falsch. Das kann in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht-

c) Was in den Medien zu lesen oder sehen ist, ist nie die ganze Wirklichkeit, sondern immer nur eine Auswahl, die Journalisten getroffen haben.

Stimmt.

d) Politische Parteien beziehen in Deutschland Geld aus der Staatskasse, selbst wenn sie verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen.

Richtig. Das Bundesverfassungsgericht kann allerdings Parteien von der staatlichen Finanzierung ausschließen, wenn sie derartige Ziele verfolgen, Artikel 21 Absatz 3 und 4 GG.

https://dejure.org/gesetze/GG/21.html

e) Die Bundestagsabgeordneten sind verpflichtet, sich bei ihren Entscheidungen danach zu richten, was in Meinungsumfragen als Wille des Volkes festgestellt worden ist.

Falsch.

C ist "richtig"

Wenn c "falsch wäre würde dies bedeuten, dass in den Medien immer die volle Wahrheit berichtet wird, Das ist definitiv nicht so

a) richtig

b) richtig

c) richtig

d) falsch

e) falsch

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
IQhaipdling  23.01.2019, 15:09

würde ich noch mal überdenken

Bitterkraut  23.01.2019, 15:09

b) ist nicht richtig. Die Regierung kann keine Partei verbieten, dass können nur Gerichte.

emesvau  23.01.2019, 15:11
@Bitterkraut

Nicht richtig gelesen, würde ich sagen. Generell ist es dennoch so.

Bitterkraut  23.01.2019, 15:24
@emesvau

Nein, ein Parteiverbot kann generell nur das Bundesverfassungsgericht ausprechen, aber nicht die Regierung.

emesvau  23.01.2019, 15:26
@Bitterkraut

Sage ich ja, nicht richtig gelesen. Damit meinte ich, dass ein Verbot dennoch möglich ist.

Hier sind meine Lösungen:

a) falsch

b) falsch

c) richtig

d) richtig

e) falsch

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung