Prüfen Sie die folgenden Aussagen und schreiben Sie ,,richtig'' oder ,,falsch'' hinter die Sätze (Politik)?
a) Grund- und Menschenrechte dürfen in einer Demokratie von niemanden eingeschränkt werden.
b) Die Bundesregierung kann politische Parteien verbieten, die verfassungsfeindlich sind.
c) Was in den Medien zu lesen oder sehen ist, ist nie die ganze Wirklichkeit, sondern immer nur eine Auswahl, die Journalisten getroffen haben.
d) Politische Parteien beziehen in Deutschland Geld aus der Staatskasse, selbst wenn sie verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen.
e) Die Bundestagsabgeordneten sind verpflichtet, sich bei ihren Entscheidungen danach zu richten, was in Meinungsumfragen als Wille des Volkes festgestellt worden ist.
Meine Behauptung:
a) richtig
b) falsch
c) falsch
d) richtig
e) falsch
Kann mich jemand korrigieren?
Vielen Dank!:D
6 Antworten
a) falsch, siehe Art. 19GG
b) falsch, das kann nur das BVerfG
c) richtig ("die Medien" ist so unbestimmt wie nur was)
d) richtig. Siehe Art. 21 GG. Der Verdacht reicht nicht aus, es braucht eine Entscheidung des BVerfG
e) falsch.
a) Grund- und Menschenrechte dürfen in einer Demokratie von niemanden eingeschränkt werden.
Falsch. Grundrechte können eingeschränkt werden, wenn es in der Verfassung vorgesehen ist.
b) Die Bundesregierung kann politische Parteien verbieten, die verfassungsfeindlich sind.
Falsch. Das kann in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht-
c) Was in den Medien zu lesen oder sehen ist, ist nie die ganze Wirklichkeit, sondern immer nur eine Auswahl, die Journalisten getroffen haben.
Stimmt.
d) Politische Parteien beziehen in Deutschland Geld aus der Staatskasse, selbst wenn sie verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen.
Richtig. Das Bundesverfassungsgericht kann allerdings Parteien von der staatlichen Finanzierung ausschließen, wenn sie derartige Ziele verfolgen, Artikel 21 Absatz 3 und 4 GG.
https://dejure.org/gesetze/GG/21.html
e) Die Bundestagsabgeordneten sind verpflichtet, sich bei ihren Entscheidungen danach zu richten, was in Meinungsumfragen als Wille des Volkes festgestellt worden ist.
Falsch.
C ist "richtig"
Wenn c "falsch wäre würde dies bedeuten, dass in den Medien immer die volle Wahrheit berichtet wird, Das ist definitiv nicht so
a) richtig
b) richtig
c) richtig
d) falsch
e) falsch
würde ich noch mal überdenken
Nicht richtig gelesen, würde ich sagen. Generell ist es dennoch so.
Nein, ein Parteiverbot kann generell nur das Bundesverfassungsgericht ausprechen, aber nicht die Regierung.
Sage ich ja, nicht richtig gelesen. Damit meinte ich, dass ein Verbot dennoch möglich ist.
Hier sind meine Lösungen:
a) falsch
b) falsch
c) richtig
d) richtig
e) falsch
MfG
Arnold
b) ist nicht richtig. Die Regierung kann keine Partei verbieten, dass können nur Gerichte.