Zählt mein Auto zur Wohnung, ist also unverletzlich gemäß artikel 13 GG?
Ich hatte neulich eine Diskussion mit meiner Familie die der Meinung sind das Auto zähle nicht zur Wohnung. Laut meinem ehemaligen Lehrer (Mensch und Recht hieß der Kurs) zählt dieses jedoch zur Wohnung. Hoffentlich könnt ihr mir helfen.
4 Antworten
Zu mindest in einigen Teilbereichen kann der Artikel Anwendung finden. Jedoch mit Einschränkungen. Oft liegen diese im Bereich "öffentliches Ärgernis".
Ein normales Auto gehört nicht zur Wohnung. Es ist kein Wohnraum sondern ein Fahrzeug. Der Schutz des Fahrzeuges entspricht in etwa dem einer Tasche, die du mit dir führst. Hier liegt dein Lehrer falsch.
Es gibt aber auch Ausnahmen. So werden z.B. ein Wohnmobil oder Wohnwagen genauso wie die Schlafkabine eines LKW durchaus als Wohnraum angesehen und sind entsprechend geschützt. Es kommt darauf an, ob in diesen Fahrzeugen gewohnt wird oder nicht.
Hallo Schnaps123,
Dein Lehrer irrt sich in dieser Beziehung. Ein Auto gilt nicht als Wohnraum.
Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom. 11. 4. 1997, StV 1997, 400 folgendes festgestellt.
"Ein Pkw dient der Fortbewegung des Menschen, nicht seiner „Behausung“, seinem Aufenthalt und Wirken; ein Kraftfahrzeug unterliegt also nicht dem Schutzbereich von Art. 13 GG" [ http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html ]
Diese Feststellung wurde zwar schon vor 19 Jahren getroffen, hat aber bis heute Bestand.
Schöne Grüße
TheGrow
wenn du einen Gerichtsvollzieher meinst, der darf im Keller, Garage und auch im Auto div. Gegenstände pfänden
Danke
auto ist kein Wohnraum, aber http://www.rodorf.de/02\_stpo/07\_2.htm
Ein Durchsuchungsbeschluss wird das Fahrzeug einschliessen.
Ich frage mich ob das Auto zur Wohnung zählt. Weißt du das