Verbindliche Bestellung eines gebrauchten KfZ - Widerruf möglich?
Hallo, meine Tochter hat am vergangenen Samstag eine "verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kfz" unterschrieben. Da der Chef des Autohauses nicht da war, hat seine Frau das Formular ausgefüllt. Darauf ist keinerlei Unterschrift des Verkäufers drauf. Heute ist Montag und der Verkäufer hat sich noch nicht gemeldet und die Bestellung auch noch nicht schriftlich angenommen! Meine Tochter hat jetzt ein Angebot von einem Autohaus in der Nähe erhalten, das sogar noch besser ist. Kann Sie die o.g. Bestellung heute widerrufen, weil noch keine Bestellannahme des Verkäufers eingegangen ist? Sie wollte das Kfz auch finanzieren und die Frau des Chefs hatte davon keine Ahnung. es stehen nur drauf 36 Monate anschließend Restzahlung! Das geht gar nicht - oder? Ich hoffe es kann uns jemand helfen! Bisher ist dem Verkäufer ja kein Schaden entstanden und das Kfz steht noch bei mobile.de drin! Danke schon mal für die Antworten!!
5 Antworten
Ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden und ihn fragen. Der kennt sich da bestimmt gut aus und die erste Beratungsstunde ist bei den meisten kostenlos.
Ist meine positive Erfahrung gewesen! ;) Hoffe halt, es stimmt! :)
Verbraucherzentrale hingehen.
Hast du nicht geschrieben, es sei eine "unverbindliche" Bestellung?
Sie wollte das Kfz auch finanzieren und die Frau des Chefs hatte davon keine Ahnung.
hier dann mal ein weg wie das doch funktionieren sollte weil die finanzierung bestandteil des kaufs ist:
Sie können als Privatperson maximal 14 Tage nach dem Unterschreiben des Finanzierungsvertrages (Widerrufsrecht-steht auch auf dem Finanzierungsvertrag) von diesem zurücktreten. Das bedeutet auch, dass Sie vom Autokauf zurücktreten, da die Finanzierung Vertragsbestandteil des Kaufs ist. Vertreicht diese Frist, gibt es kein KOSTENLOSES Zurück mehr.
http://www.123recht.net/Ruecktritt-Gebrauchtwagen-Kauf-mit-Finanzierung-%28BMW%29-__f38337.html
ansonsten würde ich da erst mal nichts mehr unterschreiben was das autohaus vorlegt. nur noch selber schreiben aufsetzen über den rücktritt und per einschreiben mit rückschein und zusätzlöich per fax zustellen
Also wenn ich etwas verbindlich bestelle - ist es bestellt.
Allerdings darf ich dann - wenn da - eventuell doch noch zurücktreten, da die Farbe anders ist als auf den Bild ... oder die Sitze doch etwas zu durchgesessen sind... ect.
Denke schon, dass ihr da noch rauskommt.
Ist leider ein Neuwagen und meine Tochter ist Probe gefahren! Keine durchgesessenen Sitze usw.
ich nehme an, der samstag ist der 25. 10.
da ist für mich nicht ungewöhnlich, das es noch ein rückmeldung des autohaus gab.
also auf formular schauen, was da zum rücktritt steht.
ich geh aber davon aus, das die frau das eher nur notiert hat.
also am besten dort hingehen und zwar heute mittag noch und klären.
wenn die frau keine ahnung hatte, kann man auch nicht von einem rechtsgültigen vertrag ausgehen.
Damit:
"die erste Beratungsstunde ist bei den meisten kostenlos."
lehnst Du Dich aber weit aus dem Fenster. Rechstanwälte machen gar nichts kostenlos.